Du befindest dich hier: Home » News » Lex Holzeisen

Lex Holzeisen


Wie der Landtag den Stuhl von Renate Holzeisen retten will. Und warum der Streit um die Wahlkampfspesen des LH noch lange nicht ausgestanden ist.

von Matthias Kofler

Muss Renate Holzeisen den Landtag verlassen? Mit dieser hochbrisanten Frage beschäftigt sich derzeit der Wahlbestätigungsausschuss unter dem Vorsitz der Grünen Brigitte Foppa. Grund ist ein laufendes Rekursverfahren der Vita-Mandatarin gegen ein Bußgeld wegen Nichttragens der Covid-Schutzmaske. Nach Artikel 9, Absatz 2 des Südtiroler Wahlgesetzes darf ein Abgeordneter jedoch nicht Partei in einem Zivil- oder Verwaltungsverfahren mit dem Land oder der Region sein. Holzeisen müsste also für unvereinbar erklärt werden. „Wir werden ihr aber nicht den Gefallen tun, die Märtyrerin spielen zu können“, sagt eine Abgeordnete im Hintergrundgespräch. Die Fraktionen sind sich einig, dass die aktuelle Regelung ungerecht.

Der Tenor: Ein gewählter Mandatar solle im Landtag bleiben. Präsident Arnold Schuler hat deshalb für die Nachtragshaushalts-Sitzung Ende Juli eine Gesetzesänderung angekündigt, die den umstrittenen Artikel aus dem Wahlgesetz streichen soll.

Apropos Wahlrecht: Wer dachte, die Frage der Wahlkampfkosten von LH Arno Kompatscher im Jahr 2018 sei nach dem jüngsten Beschluss des Präsidiums, die Affäre für verjährt zu erklären, erledigt, hat die Rechnung ohne Thomas Widmann gemacht. Der Neo-Oppositionelle beantragte im Fraktionssprecherkollegium, dass nun auch alle Plakate aus dem letzten Wahlkampf 2023 unter die Lupe genommen werden sollen. Während die gesamte Opposition, mit Ausnahme von Jürgen Wirth Anderlan, für den Antrag Widmanns stimmte, enthielt sich die Mehrheit. Da im Fraktionssprecherkollegium das Einstimmigkeitsprinzip gilt, ist es nun an Arnold Schuler als Präsident, eine Entscheidung zu treffen.

Das Problem: Viele sehen in der Spesenfrage vor allem einen „persönlichen Krieg“ zwischen Widmann und Kompatscher, der irgendwann einmal vergessen sein sollte.

Sven Knoll und Andreas Leiter Reber sehen das anders: Sie fordern, dass für Politiker die gleichen Regeln gelten sollen wie für Normalsterbliche, zumal die Landesprüfstelle bereits darauf hingewiesen hat, dass die Citylight-Plakate des LH nicht unter die Parteienwerbung, sondern unter die persönliche Wahlwerbung fallen. Und für diese gilt eine Obergrenze von 30.000 Euro. „Obwohl der Präsident für die Überwachung und Einhaltung des Reglements zuständig ist, spielt er sich als Amtsverteidiger des LH auf, dem von der Finanzpolizei ein klarer Verstoß gegen die Vorschriften nachgewiesen wurde“, ärgert sich Widmann. „Wenn der LH korrekt und transparent wäre, hätte er die Unterlagen zu den Wahlplakaten, von denen die Partei nichts wusste, der Prüfstelle vorlegen müssen.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (20)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.

2025 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen