Du befindest dich hier: Home » News » Lex Holzeisen

Lex Holzeisen


Wie der Landtag den Stuhl von Renate Holzeisen retten will. Und warum der Streit um die Wahlkampfspesen des LH noch lange nicht ausgestanden ist.

von Matthias Kofler

Muss Renate Holzeisen den Landtag verlassen? Mit dieser hochbrisanten Frage beschäftigt sich derzeit der Wahlbestätigungsausschuss unter dem Vorsitz der Grünen Brigitte Foppa. Grund ist ein laufendes Rekursverfahren der Vita-Mandatarin gegen ein Bußgeld wegen Nichttragens der Covid-Schutzmaske. Nach Artikel 9, Absatz 2 des Südtiroler Wahlgesetzes darf ein Abgeordneter jedoch nicht Partei in einem Zivil- oder Verwaltungsverfahren mit dem Land oder der Region sein. Holzeisen müsste also für unvereinbar erklärt werden. „Wir werden ihr aber nicht den Gefallen tun, die Märtyrerin spielen zu können“, sagt eine Abgeordnete im Hintergrundgespräch. Die Fraktionen sind sich einig, dass die aktuelle Regelung ungerecht.

Der Tenor: Ein gewählter Mandatar solle im Landtag bleiben. Präsident Arnold Schuler hat deshalb für die Nachtragshaushalts-Sitzung Ende Juli eine Gesetzesänderung angekündigt, die den umstrittenen Artikel aus dem Wahlgesetz streichen soll.

Apropos Wahlrecht: Wer dachte, die Frage der Wahlkampfkosten von LH Arno Kompatscher im Jahr 2018 sei nach dem jüngsten Beschluss des Präsidiums, die Affäre für verjährt zu erklären, erledigt, hat die Rechnung ohne Thomas Widmann gemacht. Der Neo-Oppositionelle beantragte im Fraktionssprecherkollegium, dass nun auch alle Plakate aus dem letzten Wahlkampf 2023 unter die Lupe genommen werden sollen. Während die gesamte Opposition, mit Ausnahme von Jürgen Wirth Anderlan, für den Antrag Widmanns stimmte, enthielt sich die Mehrheit. Da im Fraktionssprecherkollegium das Einstimmigkeitsprinzip gilt, ist es nun an Arnold Schuler als Präsident, eine Entscheidung zu treffen.

Das Problem: Viele sehen in der Spesenfrage vor allem einen „persönlichen Krieg“ zwischen Widmann und Kompatscher, der irgendwann einmal vergessen sein sollte.

Sven Knoll und Andreas Leiter Reber sehen das anders: Sie fordern, dass für Politiker die gleichen Regeln gelten sollen wie für Normalsterbliche, zumal die Landesprüfstelle bereits darauf hingewiesen hat, dass die Citylight-Plakate des LH nicht unter die Parteienwerbung, sondern unter die persönliche Wahlwerbung fallen. Und für diese gilt eine Obergrenze von 30.000 Euro. „Obwohl der Präsident für die Überwachung und Einhaltung des Reglements zuständig ist, spielt er sich als Amtsverteidiger des LH auf, dem von der Finanzpolizei ein klarer Verstoß gegen die Vorschriften nachgewiesen wurde“, ärgert sich Widmann. „Wenn der LH korrekt und transparent wäre, hätte er die Unterlagen zu den Wahlplakaten, von denen die Partei nichts wusste, der Prüfstelle vorlegen müssen.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (20)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

  • andreas

    Wenn ihnen etwas nicht in den Kram passt, siehe Holzeisen, ändern sie die Gesetze, beim LH bestehen sie auf Einhaltung der Gesetze, siehe Sven.

    Den Laden kann man doch nicht mehr ernst nehmen, die diskreditieren sich doch kontinuierlich selbst.

  • artimar

    Die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit ist richtig und hier allgemeine rechtliche Erkenntnis.
    Es ist aber gleichzeitig richtig, dass es keine Interessenkollisionen, Interessenkonflikte geben kann. Entweder vertritt man Gemeinwohl- oder eben Eigeninteressen im eigenen Namrn.
    Vor dem Gesetz, auch wenn man politisch dagegen protestiert, sollten alle gleich sein. Das gilt auch für die Folgen. Schließlich schwört man, die Gesetze einzuhalten.
    Dass man sich für das eine oder andere zu entscheiden hat, versteht sich auch aufgrund des (exklusiven) Auftrags durch die Wahlbevölkerung eigentlich von selbst.

    • heracleummantegazziani

      Na ja, das ist eine knifflige Situation. Ich verurteile zwar die Aktionen und Äußerungen Holzeisens in diesen letzten Jahren aufs Schärfste, da Sie andauernd Falschmeldungen unters Volk streute, selbst dann, wenn das Gegenteil bewiesen war oder anlässlich des Freitodes von Marco Cappello irgendwie von Gottesurteil sprach, aber dass man sich entscheiden muss, ob man das Recht auf Verteidigung, das jedem Staatsbürger zusteht, oder den politischen Auftrag, den einem der Wähler demokratisch gegeben hat in Anspruch nimmt, ist verfassungsmäßig nicht haltbar. Zumal, und das ist für mich der springende Punkt, die Vergehen auf die Zeit zurückgeht, bevor sie das politische Mandat übernommen hat. Wäre die Situation jetzt entstanden, hätten Sie ausnahmslos recht mit Ihrer Einschätzung.

  • prof

    Was Herrn Widmann betrifft,er sollte nicht mit faulen Äpfeln nach LH Kompatscher werfen,er selbst hat sicherlich einige davon in seinem eigenen “ Sackl“

  • leser

    bravo TZ
    ihr schafft es immerwieder euch zu übertreffen
    ein LEX HOLZEISEN vom landtag
    das ist schon eine Hammerüberschrift
    heder weiss wie die landtaggranazen zu holzeisen stehen
    aber vielleicht will man due vorherigen LEXe ja bagatellisieren

    da widmann den oberwächter spielt ist schon obergeil
    dabei weiss er als ehemaliger wahlkampfleiter und oberparteischmarotzer am besten wie mehr oder weniger illegale parteifinanzierung bzw wahlwerbung am besten funktioniert
    widmann der neue freund von holzeisen
    rimbl hötte seine freude an ihm gehabt

  • hallihallo

    bei den politikern findet man immer eine lex …..
    beim bürger werden die gesetze knallhart vom land und gemeinden in der negativsten betrachtungsweise angewandt.
    einfach unglaublich.

  • opa1950

    Das beweist wieder einmal wie weit die Verlierer Partei SVP beim sinken ist. Liebe SVP, Schluss mit euren falschen Spielchen.

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen