Lex Holzeisen
Wie der Landtag den Stuhl von Renate Holzeisen retten will. Und warum der Streit um die Wahlkampfspesen des LH noch lange nicht ausgestanden ist.
von Matthias Kofler
Muss Renate Holzeisen den Landtag verlassen? Mit dieser hochbrisanten Frage beschäftigt sich derzeit der Wahlbestätigungsausschuss unter dem Vorsitz der Grünen Brigitte Foppa. Grund ist ein laufendes Rekursverfahren der Vita-Mandatarin gegen ein Bußgeld wegen Nichttragens der Covid-Schutzmaske. Nach Artikel 9, Absatz 2 des Südtiroler Wahlgesetzes darf ein Abgeordneter jedoch nicht Partei in einem Zivil- oder Verwaltungsverfahren mit dem Land oder der Region sein. Holzeisen müsste also für unvereinbar erklärt werden. „Wir werden ihr aber nicht den Gefallen tun, die Märtyrerin spielen zu können“, sagt eine Abgeordnete im Hintergrundgespräch. Die Fraktionen sind sich einig, dass die aktuelle Regelung ungerecht.
Der Tenor: Ein gewählter Mandatar solle im Landtag bleiben. Präsident Arnold Schuler hat deshalb für die Nachtragshaushalts-Sitzung Ende Juli eine Gesetzesänderung angekündigt, die den umstrittenen Artikel aus dem Wahlgesetz streichen soll.
Apropos Wahlrecht: Wer dachte, die Frage der Wahlkampfkosten von LH Arno Kompatscher im Jahr 2018 sei nach dem jüngsten Beschluss des Präsidiums, die Affäre für verjährt zu erklären, erledigt, hat die Rechnung ohne Thomas Widmann gemacht. Der Neo-Oppositionelle beantragte im Fraktionssprecherkollegium, dass nun auch alle Plakate aus dem letzten Wahlkampf 2023 unter die Lupe genommen werden sollen. Während die gesamte Opposition, mit Ausnahme von Jürgen Wirth Anderlan, für den Antrag Widmanns stimmte, enthielt sich die Mehrheit. Da im Fraktionssprecherkollegium das Einstimmigkeitsprinzip gilt, ist es nun an Arnold Schuler als Präsident, eine Entscheidung zu treffen.
Das Problem: Viele sehen in der Spesenfrage vor allem einen „persönlichen Krieg“ zwischen Widmann und Kompatscher, der irgendwann einmal vergessen sein sollte.
Sven Knoll und Andreas Leiter Reber sehen das anders: Sie fordern, dass für Politiker die gleichen Regeln gelten sollen wie für Normalsterbliche, zumal die Landesprüfstelle bereits darauf hingewiesen hat, dass die Citylight-Plakate des LH nicht unter die Parteienwerbung, sondern unter die persönliche Wahlwerbung fallen. Und für diese gilt eine Obergrenze von 30.000 Euro. „Obwohl der Präsident für die Überwachung und Einhaltung des Reglements zuständig ist, spielt er sich als Amtsverteidiger des LH auf, dem von der Finanzpolizei ein klarer Verstoß gegen die Vorschriften nachgewiesen wurde“, ärgert sich Widmann. „Wenn der LH korrekt und transparent wäre, hätte er die Unterlagen zu den Wahlplakaten, von denen die Partei nichts wusste, der Prüfstelle vorlegen müssen.“
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Kommentare (20)
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andreas
Wenn ihnen etwas nicht in den Kram passt, siehe Holzeisen, ändern sie die Gesetze, beim LH bestehen sie auf Einhaltung der Gesetze, siehe Sven.
Den Laden kann man doch nicht mehr ernst nehmen, die diskreditieren sich doch kontinuierlich selbst.
artimar
Die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit ist richtig und hier allgemeine rechtliche Erkenntnis.
Es ist aber gleichzeitig richtig, dass es keine Interessenkollisionen, Interessenkonflikte geben kann. Entweder vertritt man Gemeinwohl- oder eben Eigeninteressen im eigenen Namrn.
Vor dem Gesetz, auch wenn man politisch dagegen protestiert, sollten alle gleich sein. Das gilt auch für die Folgen. Schließlich schwört man, die Gesetze einzuhalten.
Dass man sich für das eine oder andere zu entscheiden hat, versteht sich auch aufgrund des (exklusiven) Auftrags durch die Wahlbevölkerung eigentlich von selbst.
heracleummantegazziani
Na ja, das ist eine knifflige Situation. Ich verurteile zwar die Aktionen und Äußerungen Holzeisens in diesen letzten Jahren aufs Schärfste, da Sie andauernd Falschmeldungen unters Volk streute, selbst dann, wenn das Gegenteil bewiesen war oder anlässlich des Freitodes von Marco Cappello irgendwie von Gottesurteil sprach, aber dass man sich entscheiden muss, ob man das Recht auf Verteidigung, das jedem Staatsbürger zusteht, oder den politischen Auftrag, den einem der Wähler demokratisch gegeben hat in Anspruch nimmt, ist verfassungsmäßig nicht haltbar. Zumal, und das ist für mich der springende Punkt, die Vergehen auf die Zeit zurückgeht, bevor sie das politische Mandat übernommen hat. Wäre die Situation jetzt entstanden, hätten Sie ausnahmslos recht mit Ihrer Einschätzung.
unglaublich
Hera…
„Die Falschmeldungen“ , die Holzeisen unters Volk streute, stellten sich mittlerweile größtenteils als „Richtigmeldungen“ heraus.
Bei Ihnen war’s umgekehrt. Dass Sie das nicht so sehen, hält Sie gesund. Augen zu und durch!
heracleummantegazziani
Nein, die Behauptungen sind jetzt genau so falsch wie am ersten Tag.
heracleummantegazziani
Denken Sie nur an die ganzen Prozesse, die Sie verloren hat.
ummagumma
Hera… wie kann man nur so einen Unsinn verzapfen? Holzeisen hatte weit öfters recht wie z. B. unser Gänselein und das sind Fakten!!!
heracleummantegazziani
Auch für Sie gilt die Antwort an unglaublich. Ihr seid in diesen Jahren von den Strategen, die sich dank euch ein schönes Leben machen, dermaßen an der Nase herumgeführt worden, dass es euch mittlerweile peinlich ist, daher beharrt ihr immer noch auf dem Bullshit. Jeder normale Mensch würde sich verkrümeln und hoffen dass man ihn vergisst.
meintag
Die Pater Haspinger (P)Truppe glaubt sich Immer noch im Recht. Ihre Beweise sind aber schon lange versandet.
heracleummantegazziani
Genau und sie belügen sich immer noch selbst.
prof
Was Herrn Widmann betrifft,er sollte nicht mit faulen Äpfeln nach LH Kompatscher werfen,er selbst hat sicherlich einige davon in seinem eigenen “ Sackl“
leser
prof
er als ehemaliger wahlkampfchef darf das
leser
bravo TZ
ihr schafft es immerwieder euch zu übertreffen
ein LEX HOLZEISEN vom landtag
das ist schon eine Hammerüberschrift
heder weiss wie die landtaggranazen zu holzeisen stehen
aber vielleicht will man due vorherigen LEXe ja bagatellisieren
da widmann den oberwächter spielt ist schon obergeil
dabei weiss er als ehemaliger wahlkampfleiter und oberparteischmarotzer am besten wie mehr oder weniger illegale parteifinanzierung bzw wahlwerbung am besten funktioniert
widmann der neue freund von holzeisen
rimbl hötte seine freude an ihm gehabt
hallihallo
bei den politikern findet man immer eine lex …..
beim bürger werden die gesetze knallhart vom land und gemeinden in der negativsten betrachtungsweise angewandt.
einfach unglaublich.
opa1950
Das beweist wieder einmal wie weit die Verlierer Partei SVP beim sinken ist. Liebe SVP, Schluss mit euren falschen Spielchen.
summer1
Lieber Opa
Schluss mit deinen falschen Spielchen!
Wie weit bist du gesunken?
ummagumma
Liebes Dummerle, sorry ich meinte Sumperle. So weit wie Du und deine Lügenbarone kann das Opilein gar nicht sinken. Das ist schon mal gewiss!!
summer1
Kannst ruhig mit deinem zweiten Nickname Opa antworten!
Wie weit sinkst du noch?
ummagumma
Sumperle mit Wahnvorstellungen :-). Der lernt es nie!
summer1
Gummibärli
Nur du hast eine Matschbirne!