Das Haus des Sozialen
Im neuen Landhaus am Bozner Boden entstehen Büros für Landesämter und Vereine des Dritten Sektors aus den Bereichen Soziales und Gesundheit. Fürs Auswahlverfahren muss man sich bis 31. Juli anmelden.
Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Soziallandesrätin Rosmarie Pamer die Richtlinien für das Auswahlverfahren der Körperschaften, die künftig im neuen Haus des Sozialen und der Gesundheit Räumlichkeiten beziehen können.
Die Richtlinien waren vorab von Pamers Ressort in enger Abstimmung mit dem Ressort von Gesundheitslandesrat Hubert Messner erarbeitet worden.
Dementsprechend äußern beide Regierungsmitglieder ihre Zufriedenheit, dass nun konkrete Schritte zur Verwirklichung dieses gemeinsamen Projektes gesetzt werden. Landesrat Messner erklärt dazu:
„Es gibt viele Bereiche, in denen das Sozialwesen und der Gesundheitsbereich bereits zusammenarbeiten und sich gut ergänzen. Wir wollen dies weiter stärken und weiterentwickeln.“ Auch für Landesrätin Pamer ist klar: „Im Haus des Sozialen und der Gesundheit wird diese Zusammenarbeit intensiviert und auf den Bereich des Dritten Sektors ausgedehnt. Diese Synergie kommt den Menschen in unserem Land zugute.“
Im August des Vorjahres war der Vertrag für den Bau und die Verwaltung des Hauses unterzeichnet worden.
Fertiggestellt sein soll das Haus in der Bozner Kanonikus-Michael-Gamper-Straße neben dem bestehenden Landhaus 12 voraussichtlich im Jahr 2027. Neben Räumlichkeiten für die Ämter und Abteilungen der beiden Ressorts Soziales und Gesundheit sollen im so genannten Block B Vereinigungen des Dritten Sektors aus denselben Bereichen untergebracht werden.
Eine technische Arbeitsgruppe bestehend aus fünf Vertretungen der Landesressorts (Soziales, Gesundheit und Vermögen) und zwei Vertretungen des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit wählen diese Vereinigungen anhand eines Auswahlverfahrens aus. Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem die Erfüllung der Vorgaben für die Beitragsvergabe oder die Tätigkeit (Beratung, Selbsthilfe, Interessensvertretung für Betroffene und Patienten).
Wichtig ist dabei, dass die Vereinigungen gemäß dem Prinzip der Zusammenarbeit bereit sind, Geräte und Transportmittel gemeinsam zu nutzen, so die Vorgabe der Politik.
Interessierte Körperschaften müssen sich bis zum 31. Juli beim Amt für Menschen mit Behinderungen (Bereich Soziales) oder Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen zum Auswahlverfahren anmelden.
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