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Teilerfolg für Gemeinde

Paukenschlag in Schlanders: Das Verwaltungsgericht annulliert die partielle Unterschutzstellung der Drusus-Kaserne. Der Beschluss der Landesregierung vom Dezember 2023 wurde wegen mangelnder Begründung aufgehoben.

von Karin Gamper

Die Neuigkeit verbreitete sich gestern in Schlanders wie ein Lauffeuer.

Das Verwaltungsgericht Bozen hat den Rekurs der Gemeinde gegen die Unterschutzstellung von Teilen der Drusus-Kaserne partiell angenommen und den Beschluss der Landesregierung vom 5. Dezember vergangenen Jahres aufgehoben. Damit ist auch die direkte Denkmalschutzbindung für die Villa Wielander, die Umfassungsmauer, die Marmorfassade des Hauptgebäudes sowie die Schaffung einer Gedenkstätte für Erinnerungskultur (zumindest vorerst) hinfällig. Das Urteil wurde am Dienstag veröffentlicht, der annullierte Beschluss wurde bereits aus dem Archiv der Landesregierung entfernt.

Damit ist die schier unendliche Geschichte rund um die teilweise bereits abgerissene Kaserne aus den 1930er Jahren um ein Kapitel reicher.

Die Vorgeschichte ist hinlänglich bekannt. Die seit 1995 stillgelegte Kaserne ging 2010 vom Staat an das Land über, welches die Immobilie 2013 an die Gemeinde Schlanders verkaufte. Ohne irgendwelche Bindungen, wie Bürgermeister Dieter Pinggera stets betonte.

Die Gemeinde ließ eine Machbarkeitsstudie zur Verwendung des Areals für Wohnbau, für eine Schulerweiterung und für Dienstleistungszwecke erarbeiten. Dies alles sollte in einem Zeitraum von 15 Jahren verwirklicht werden. Die Studie wurde 2017 der Bevölkerung vorgestellt und 2018 vom Gemeinderat grundsätzlich gutgeheißen. Ein Kasernenriegel wurde von der Gemeinde restauriert und der BASIS übergeben.

Allerdings hatte die Gemeinde verabsäumt, vom Landesdenkmalamt das kulturelle Interesse feststellen zu lassen, was letztlich im Rechtsstreit mündete. Bürgermeister Dieter Pinggera verfügte vor Beendigung der Bauforschung über Nacht den Abbruch der Kaserne aus Sicherheitsgründen, Landeskonservatorin Karin Dalla Torre ließ den Abbruch einstellen, die scheidende alte Landesregierung verfügte schließlich nach langem Hin und Her im Dezember 2023 per Beschluss, einige Teile der Kaserne unter Schutz zu stellen. Dagegen rekurrierte die Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht. Sie fühlte sich übergangen und verwies auf die bisher gefassten und anderslautenden Akte der Landesregierung.

Das Urteil liegt jetzt vor. Der Richtersenat hat den angefochtenen Beschluss vom Dezember 2023 und somit die Denkmalschutzbindung für Teile der Kaserne annulliert. Die Begründung: Die Landesregierung habe die Unterschutzstellung der historischen Villa Wielander (sie steht auf dem Kasernenareal und diente als Unterkunft für unverheiratete Offiziere) nicht ausreichend begründet. Die anderen Anfechtungsgründe der Gemeinde hat das Verwaltungsgericht dagegen für unbegründet erklärt. Dem Antrag der Gemeinde auf einen Schadenersatz in Höhe von 2,5 Mio. Euro plus Erhaltungsspesen im Falle der Beibehaltung des Status quo wurde ebenfalls nicht stattgegeben.

Für die Gemeinde Schlanders ist das Urteil nur ein Teilerfolg. Denn der Landesverwaltung bleibt laut Gericht freigestellt, die Denkmalschutzbindung „mit ausgewogener Begründung neu zu fassen“. Damit liegt die heiße Kartoffel jetzt wieder bei der Landesregierung.

Indes wurde das Landesdenkmalamt vom Gericht aufgefordert, dem Urteil gerecht zu werden und die im Grundbuch vermerkte Denkmalschutzbindung wieder zu löschen.

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