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Seeber aus dem Schneider


In der Vorverhandlung zum Mottarone-Seilbahnunglück beantragt die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Leitner-Chef Anton Seeber – und ein Hauptverfahren für Martin Leitner und Peter Rabanser.

Von Thomas Vikoler

Anton Seeber, CEO des Sterzinger Unternehmens Leitner, ist so gut wie draußen aus dem Strafverfahren zum Seilbahn-Unglück in Mottarone. Anklägerin Olimpia Bossi beantragte gestern auf einer weiteren Vorverhandlung die Einstellung des Verfahrens gegen Seeber.
Ihre Begründung: Der Unternehmenschef habe innerhalb von Leitner keine spezifische Zuständigkeit für die Seilbahn-Sparte gehabt, hingegen für die Bereiche Windkraft und Schienentransport. Dies entlaste ihm vom Vorwurf der Herbeiführung eines Seilbahnunglücks mit der fahrlässigen Tötung von 14 Menschen.

Der Absturz einer Gondel der Seilbahn, für die Leitner einen Instandhaltungsauftrag hatte, ereignete sich am 23. Mai am Lago Maggiore.

In der nächsten Verhandlung am 23. Juli haben die Verteidiger das Wort, dann wird Vorverhandlungsrichterin Rosa Maria Fornelli ihre Entscheidung über die gestrigen Anträge der Staatsanwaltschaft befinden.

Diese enthalten – neben den Antrag auf Archivierung für die Position von Anton Seeber – auch fünf Anträge auf Einleitung eines Hauptverfahrens, also den Prozess. Für folgende Personen: Luigi Nerini, Eigentümer der Gesellschaft Ferrovie del Mottarone, Fahrdienstleiter Gabriele Tadini, den technischen Direktor Enrico Perocchio sowie Martin Leitner (als Zuständigen des Sterzinger Unternehmens für die Seilbahnsparte) und Peter Rabanser, der bei Leitner für den Kundendienst zuständig war.

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