Das Annäherungsverbot
Die Polizei hat gegen einen in Meran ansässigen Tunesier ein Annäherungsverbot verhängt. Der Mann hat seine Ex-Partnerin gestalkt und bedroht.
Die Polizei musste in Meran in einem Fall von häuslicher Gewalt einschreiten.
Ein 45-jähriger Tunesier hatte seine Ex-Lebensgefährtin gestalkt und bedroht.
Auf Anordnung des Quästors wurde gegen den Mann ein Annäherungsverbot verhängt. Der Mann darf sich seiner Ex nicht weiter als 500 Metern nähern. Auch alle anderen Kontakte zu der Frau – etwa der telefonische – wurden dem Mann polizeilich untersagt.
Auslöser der Ermittlung war die Meldung einer Meraner Frauenberatungsstelle.
Demnach soll der Tunesier seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Ex nur zum Teil nachgekommen sein. Außerdem untersagte der Mann der Ex den Kontakt zu ihren Angehörigen. Und sie durfte weder arbeiten noch eine andere Sprache lernen.
Dem Mann soll nun die Aufenthaltsgenehmigung entzogen werden. Er wird in seine Heimat abgeschoben.
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