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Der Antrag der Anklage

Celine Frei Matzohl (Foto: FB)

Die Staatsanwaltschaft beantragt zum Mordfall Celine Matzohl Frei ein Beweissicherungsverfahren zur Klärung der Schuldfähigkeit von Omer Cim.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf vorsätzliche erschwerte Tötung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung und Drohung. Bei einer Verurteilung winkt Omer Cim, 28, die Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Um diese abzuwenden, haben Cims Verteidigerinnen Claudia Benedetti und Alessandra D‘ Ignazio inzwischen einen Antrag auf ein psychiatrisches Gutachten gestellt. U.a. begründet mit dem Hinweis, dass ihr Mandant inzwischen im Bozner Gefängnis mit Psychologen spricht.

Die Staatsanwaltschaft antwortete darauf mit einem nicht unbedingt erwartbaren Antrag auf Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens zur Klärung der Schulfähigkeit des gebürtigen Türken, der laut Anklage am 12. August 2023 seine Ex-Partnerin Celine Matzohl Frei mit neun Messerstichen getötet hat.

Mit diesem Schritt der Anklagebehörde erhöhen sich die Chancen für Cim auf eine Haftreduzierung. Bei einer gerichtlich festgestellten teilweisen Unzurechnungsfähigkeit stünde ihm ein Strafnachlass von bis zu einem Drittel zu.

Über den Antrag entscheiden muss heute Richter Emilio Schönsberg auf der (ersten) Vorverhandlung zu diesem brutalen Frauenmord. Er könnte ihn theoretisch auch ablehnen und die Klärung der Schuldfähigkeit des Angeklagten dem Schwurgericht überlassen. Dass es zur Einleitung eines Hauptverfahrens kommt, gilt angesichts der eindeutigen Beweislage ohnehin sicher. (tom)

 

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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