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Das DM-Finale

Trotz eines Urteils des Staatsrates, das den Detailhandel für rechtswidrig erklärt hatte, ist die Drogerie-Markt-Filiale am Brunecker Nordring weiterhin in Betrieb. Die Gemeinde schickt erst einmal Briefe an den Eigentümer.

von Thomas Vikoler

Der Gemeinde Bruneck kann man nicht vorwerfen, in Sachen DM-Filiale am Nordring 17 nichts unternommen zu haben. Sie erließ Schließungsverfügungen und Abweisungen der Betriebsbeginnmeldungenaus den Jahren 2016 und 2017 und focht diese in mehreren Verfahren bis zum Staatsrat durch. Im November vergangenen Jahres ergingen zwei Urteile des Staatsrates (Nr. 10379 und 10381), mit denen rechtsgültig festgestellt wurde, dass Detailhandel (in diesem Fall speziell mit Lebensmitteln) in der Immobilie der Gatterer Holding nicht erlaubt ist.

Die DM-Filiale ist aber weiterhin in Betrieb und die Gemeinde Bruneck ist sich offenbar nicht im Klaren, was sie mit den richterlichen Entscheidungen anfangen soll. Stadtrat Daniel Schönhuber erklärte nach den beiden Urteilen des Staatsrates, dass damit immerhin sichergestellt sei, dass keine weiteren derartigen Betriebe im Gewerbegebiet wie am Nordring öffnen könnten.

Und was unternahm die Gemeinde sonst noch in dieser juristisch umkämpften Angelegenheit?

Am 20. Dezember vergangenen Jahres übersandte sie Nausicaa Mall und Dieter Schramm, den Anwälten der Gatterer Holding bzw. der DM-Filiale ein Schreiben, in dem sie Folgendes festhielt: Die beiden Urteile hätten die beiden Schließungsverfügungen der Verwaltung vom 2. Februar 2017 und dem 13. April 2017 als rechtmäßig bestätigt, der Betrieb der Filiale des deutschen Drogerie-Markts dürfe folglich nicht weitgeführt werden. In einem weiteren Schreiben vom 13. Jänner dieses Jahres, in dem auf die Bemerkungen der Adressaten zum ersten Brief eingegangen wird, bekräftigten sie die direkten Auswirkungen der beiden Urteile auf den Weiterbetrieb der DM-Filiale.

Die Gemeinde unterließ aber keine neue Schließungsverfügung und verhängte auch keine Sanktionen für den Weiterbetrieb.

Dennoch focht die Gatterer Holding über die beiden Anwälte die an sie gerichteten Briefe der Gemeinde an – und forderte gleichzeitig die Anerkennung der Rechtmäßigkeit des Detailhandelsverkaufs im Drogerie-Markt am Nordring 17 für eine Fläche von 350 Quadratmetern.

In einem nun vom Verwaltungsgericht veröffentlichten Urteil wird der Rekurs der Gatterer Holding als unzulässig abgewiesen. Mit einer Begründung, welche im Verfahren auch die Gemeinde vorgebracht hatte: Die beiden Briefe hätten lediglich informativen Charakter gehabt und keinerlei behördliche Maßnahmen beinhaltet.

Anwalt Dieter Schramm bezeichnet die Entscheidung des Verwaltungsgerichts als ein „Zwischenurteil“, aus dem sich Zweifel der Richter herauslesen ließen, dass die Filiale tatsächlich zu schließen sei.

Der Rechtsbestand der Eigentümerin der Immobilie am Nordring bemüht sich derweil um eine nichtgerichtliche Lösung des seit nunmehr sieben Jahren laufenden Streits um das Detailhandels-Geschäft. Schramm liest aus den beiden Staatsratsurteilen heraus, dass im konkreten Fall zwar nicht Detailhandel mit Lebensmitteln, aber mit Drogerie-Artikeln zulässig sei.

Eine etwas gewagte Auslegung. DM war tatsächlich erst im Jahre 2018 in die Immobilie eingezogen und gab in der entsprechenden Betriebsbeginnmeldung an die Gemeinde eine andere Tätigkeit an als in der ersten. Dort war vom Verkauf von Möbeln die Rede, DM gab hingegen den Verkauf von Lebensmitteln und Hygiene- und Kosmetik-Artikeln als Betriebszweck an. Zumindest für zweitere bestehen offenbar Rettungschancen.

Handelsurbanistik – in Südtirol eine komplexe Angelegenheit.

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