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Tag der Entscheidung

Die Listen. Die KandidatInnen. Und die wichtigsten Infos. Alles, was Sie zur EU-Wahl wissen müssen.

von Matthias Kofler

Seit Donnerstag läuft die weltweit zweitgrößte demokratische Abstimmung: Rund 350 Millionen BürgerInnen der Europäischen Union sind zum zehnten Mal zur Wahl des Europaparlaments aufgerufen. Dem neuen Parlament werden 720 Abgeordnete angehören. Sie bleiben fünf Jahre im Amt. Das Parlament vertritt die Interessen der BürgerInnen der EU und hat gemeinsam mit dem Rat der EU die Gesetzgebungsbefugnis in vielen Bereichen. Die Abgeordneten haben auch die Aufgabe, die Arbeit der Europäischen Kommission zu kontrollieren.

Den Startschuss für die Europawahlen 2024 machten vorgestern die Niederlande. Die meisten der 27 Mitgliedsländer öffnen die Wahllokale am Wochenende – so auch Italien, das 76 Abgeordnete wählt.

In Südtirol sind 410.000 EinwohnerInnen wahlberechtigt. Ein Novum in diesem Jahr: Die Wahllokale öffnen bereits am Samstag um 15 Uhr. Die Stimme kann bis Sonntag, 23 Uhr abgegeben werden. Voraussetzungen für die Stimmabgabe sind der Besitz der italienischen Staatsangehörigkeit bzw. einer Unionsbürgerschaft mit Hauptwohnsitz in Italien, die Eintragung im Wählerverzeichnis der eigenen Gemeinde und die Volljährigkeit (18 Jahre). Zur Stimmabgabe müssen der Wahlausweis und ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden. Wer keinen Wahlausweis hat oder einen neuen braucht, wendet sich ans Wahlamt der eigenen Gemeinde. Südtirol gehört dem Wahlkreis Nordost an, zusammen mit dem Trentino, dem Veneto, Friaul-Julisch Venetien und der Emilia Romagna.

Zur gültigen Stimmabgabe ist es notwendig, das gewünschte Listenzeichen durch Ankreuzen (X) auszuwählen. Zudem kann jede/r Wähler/in bis zu drei Vorzugsstimmen für die KandidatInnen der gewählten Liste abgeben. Wer mehr als eine Vorzugsstimme abgibt, muss Kandidaten beider Geschlechter wählen. Anderenfalls wird nur die erstgenannte Vorzugsstimme gezählt, während die andere/n annulliert werden.

Das heißt im Falle von 3 Vorzugsstimmen: 2 Männer, 1 Frau. Oder 2 Frauen, 1 Mann.

Eine Besonderheit für Südtirol ist die sogenannte Minderheitenklausel: Listen von anerkannten Sprachminderheiten können sich mit einer nationalen Parteiliste zusammenschließen, um die Vier-Prozent-Hürde zu überschreiten: In diesem Fall addiert die Liste der Sprachminderheit ihre Stimmen zu denen der nationalen Liste und erhält einen Sitz, wenn einer ihrer Kandidaten mindestens 50.000 Präferenzstimmen erhält. Wer eine Minderheitenliste ankreuzt, kann nur eine Vorzugsstimme abgegeben. Heuer nimmt nur die SVP von dieser Minderheitenregelung Gebrauch. Die anderen Südtiroler Listen hätten im ganzen Wahlkreis Unterschriften sammeln müssen, um mit dem eigenen Logo antreten zu dürfen, da sie noch keinen EU-Parlamentarier stellen.

In Südtirol stehen insgesamt 12 Listen zur Wahl. Unter den Bewerbern finden sich zehn KandidatInnen aus Südtirol, wobei drei davon nur als Unterstützungskandidaten für den SVP-Bewerber mitmachen. Die Südtiroler können selbstverständlich auch KandidatInnen anderer Listen wählen, müssen ihre Stimme als nicht zwangsläufig einem Landsmann bzw. einer Landsfrau schenken.

Tageszeitung ONLINE berichtet ab Sonntag, 23 Uhr im LIVE- TICKER über den Ausgang der Wahlen. Ergebnisse, Reaktionen, Hintergründe: Bei uns sind Sie gut aufgehoben.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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