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„Wichtiges Ergebnis“

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Wie die hiesigen Gewerkschaften auf die Unterzeichnungen des Kollektivvertrages für das Gastgewerbe reagieren.

Am Mittwoch wurde die Vereinbarung zur Erneuerung des Kollektivvertrages für den Bereich Gaststätten und Gemeinschaftsverpflegung unterzeichnet, der italienweit für mehr als eine Million Beschäftigte in rund 333.000 Unternehmen gilt. In Südtirol sind davon an die 10.500 Arbeitnehmer/innen betroffen.

Nach langen und intensiven Verhandlungen und zahlreichen Protestaktionen, die in dem Streik vom 22. Dezember 2023 gipfelten, haben die Gewerkschaften Filcams Cgil, Fisascat Cisl und Uiltucs mit den Arbeitgeberverbänden Fipe Confcommercio, Legacoop Produzione e Servizi, Confcooperative Lavoro e Servizi und Agci Servizi die Vereinbarung zur Erneuerung des gesamtstaatlichen Kollektivvertrages unterzeichnet, welcher am 31. Dezember 2021 abgelaufen war.

Während der neuen Laufzeit, die vom 1. Juni 2024 bis zum 31. Dezember 2027 geht, ist eine Lohnerhöhung von 200 Euro, bezogen auf die 4. Lohnstufe, vorgesehen. Die erste Rate in Höhe von 50 Euro wird ab Juni 2024 ausgezahlt; es folgen vier weitere Raten von jeweils 40, 40, 30 und 40 Euro.

Vorgesehen ist weiters eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags für den Gesundheitsfonds um 3 Euro ab 1. Januar 2027.

Überarbeitet wurde auch das Einstufungssystem, um der Entwicklung der Berufsbilder in den verschiedenen Sparten Rechnung zu tragen.

In Bezug auf die Forderung der Gewerkschaften, für die Mensamitarbeiter/innen den Übergang von der Lohnstufe 6 zur Stufe 6 Super zu regeln, konnte man sich nach langen Diskussionen auf eine automatische Höherstufung nach 15 Monaten einigen.

Bedeutsam auch die Maßnahmen im Bereich der Genderpolitik. Zum ersten Mal wurden in den Kollektivvertrag Maßnahmen zur Bekämpfung von Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz aufgenommen. Vorgesehen sind Initiativen im Bereich Weiterbildung und Information, einschließlich einer zusätzlichen bezahlten Versammlungsstunde.

Zusätzlich zu dem per Gesetz vorgesehenen bezahlten Wartestand von 90 Tagen für Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind, stehen nun weitere 90 bezahlte Tage zur Verfügung. Geregelt wurde auch die Möglichkeit, in einen anderen Dienstsitz versetzt zu werden und Arbeitszeiten vorzusehen, die den Erfordernissen der betroffenen Frauen entsprechen.

An die aktuellen Gesetzeslage angepasst und im Sinne der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter verbessert, wurden auch die Artikel zum obligatorischen Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub sowie zur Elternzeit.

Für Teilzeitbeschäftigte wird eine gemeinsame Überprüfung vorgesehen, um bei kontinuierlich geleisteter Mehrarbeit die wöchentliche Arbeitszeit entsprechend anzupassen.

Die Gewerkschaften zeigen sich zufrieden.

„Ein wichtiges Ergebnis, das nach schwierigen und komplexen Verhandlungen auch dank der Mobilisierung der Arbeitnehmer/innen erzielt werden konnte“, erklären FILCAMS CGIL-AGB, FISASCAT SGBCISL, UILTuCS TAAS e ASGB.

Die Gewerkschaften legen insbesondere Wert auf die Tatsache, dass es gelungen ist, angemessene Lohnerhöhungen und sonstige Besserstellungen zu erzielen, ohne im Tausch für höhere Löhne auf Rechte verzichtet zu haben.

„Dies ist ein wichtiger Erfolg für die Arbeitnehmer/innen, der die zentrale Bedeutung eines einzigen Kollektivvertrages für den gesamten Bereich der Gaststätten und Gemeinschaftsverpflegung bekräftigt.“

Abschließend betonen die Gewerkschaften, dass „diese Erneuerung auch ein klares Signal an die Unternehmen der Arbeitgeberverbände ANIR und ANGEM darstellt, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Andernfalls werden die Gewerkschaften alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit die Besserstellungen des neuen Kollektivvertrages allen Arbeitnehmer/innen des Sektors zugutekommen“.

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Kommentare (7)

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  • paul1

    Gehaltserhöhung heißt wieder PREISSTEIGERUNG!!

    • hallihallo

      das ist schon klar. aber jeder will , daß der eigene lohn steigt, die preise aber gleich bleiben. das heißt indirekt, daß man will , daß die löhne der anderen nicht steigen. und jeder will billigkleidung kaufen und regt sich über die kinderarbeit auf. so sind wir halt.

  • murega

    In Südtirol wird es nicht viele Bedienstete geben, die den Tariflohn erhalten – demnach sollten sich Preissteigerungen in Grenzen halten.

  • tirolersepp

    Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen :

    Innerhalb von 3 Jahren 200 Euro Brutto mehr = Ende 2027 sage und schreibe 140 Euro netto pro Monat mehr !!!

  • paul1

    @ hallihallo… sehr gute Kommentare, so ist die Realität!!!
    Gehaltserhöhungen bedeudet: auch mehr Sozialabgaben, mehr 13.- mehr 14.- Monatsgehalt und mehr Abfertigung, kurz um, , diese Gedl muss der Arbeitgeber erst einmal netto verdienen und kann nicht die Löhne mit Steuergeldern zahlen! Also sind auch gewaltige Preiserhöhungen unverzichtbar!

  • olle3xgscheid

    Also Zimmerpreise von 100-700€ p.p. Nacht und schon jammern die Preise sollten angehoben werden…. also ganz sauber…..
    Dann macht mal

    Sind die Löhne bei und nach Corona um 30% gestiegen , ?….der Rest schon

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