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Die verjährte Sünde

LH Arno Kompatscher (Foto: lpa/Fabio Brucculeri)

Der Landtag spricht den Landeshauptmann vom Vorwurf der Überschreitung der Wahlkampfspesen frei – wegen Verjährung.

Bei seiner Sitzung am Dienstagvormittag hat sich das Präsidium des Landtages u.a. mit der dem amtierenden Landeshauptmann Arno Kompatscher vorgeworfenen Überschreitung der zulässigen Ausgaben im Landtagswahlkampf 2018 befasst: Die Finanzwache Bozen – Polizeieinheit für Wirtschaft und Finanzen hatte dem Landtag im Jänner 2024 nach entsprechenden Ermittlungen mitgeteilt, dass der Kandidat im Wahlkampf 2018 getätigte Ausgaben nicht erklärt sowie den zulässigen Höchstbetrag von 30.000 Euro ohne MwSt. (laut Landesgesetz Nr. 14/2017 „Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmanne und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung“) um 102.890,00 Euro überschritten habe.

Dafür wäre laut Landesgesetz die Verhängung einer Verwaltungsstrafe in Höhe des zweifachen Betrages, der die Ausgabenhöchstgrenze überschreitet, vorgesehen. Konkret: 205.780 Euro.

Anschließend wurden sowohl die Mitteilung der Finanzwache als auch die Gegenäußerungen des Landeshauptmannes an die Prüfstelle weitergeleitet, diese ist für die Kontrolle der Korrektheit der eingereichten Abrechnungen der Ausgaben für Wahlwerbung zuständig.

In ihrer Anfang Mai an den Landtagspräsidenten übermittelten Stellungnahme warf die Prüfstelle die Frage der Verjährung der Verwaltungsstrafe auf, die es zunächst zu klären gelte. Eine Überprüfung durch das Rechtsamt des Landtages ergab, dass die gesetzlich vorgeschriebene fünfjährige Verjährungsfrist im Jänner 2024 abgelaufen ist.

Aufgrund dessen hat das Landtagspräsidium am Dienstag beschlossen (vier Ja-Stimmen, eine Enthaltung), die Verjährung der von der Finanzwache vorgehaltenen Überschreitung der Ausgabenhöchstgrenze bzw. Nicht-Erklärung der entsprechenden Ausgaben im Rahmen des Landtagswahlkampfes 2018 und der etwaigen damit zusammenhängenden Verwaltungsstrafe zur Kenntnis zu nehmen.

Nun empfiehlt das Präsidium jedoch eine Präzisierung des LG Nr. 14/2017 bezüglich der Betroffenheit mehrerer Kandidaten, wenn es um die Zurechnung von Wahlkampfausgaben geht – es handelt sich dabei um einen Aspekt, auf den die Prüfstelle in ihrer Stellungnahme hingewiesen hat: Dem Landesgesetz zufolge, werden jene Kosten, welche von der Partei/Liste getragen werden und mehrere Kandidaten betreffen, keinem einzelnen Kandidaten zugerechnet.

„Diese Regelung“, so heißt es in der Stellungnahme der Prüfstelle, „ist sehr generell gehalten und gibt keinerlei Hinweis darauf, welche Kriterien werbetechnisch erfüllt sein müssen, damit man von der ‚Betroffenheit‘ mehrerer Kandidaten sprechen kann. Müssen zum Beispiel alle Kandidaten in derselben Art vorkommen (Bild/Text), welche Größenverhältnisse der Abbildung der einzelnen Kandidaten (Bildgröße, Schriftgröße), Farbigkeit, Hintergründe … müssen eingehalten werden?“

Das LG enthalte also lediglich quantitativ Aussagen zur „Betroffenheit mehrerer Kandidaten“, jedoch keine qualitativen Angaben.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (20)

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  • exodus

    Ein normal Sterblicher wird sogar wegen 100,00€ verfolgt. Da gibt es bestimmt keinen Freispruch wegen Verjährung….

  • saustall_kritiker

    Schämt euch, alles die gleichen …. So lange hinauszögern, bis man mit der Ausrede der Verjährung kommen kann. Wie sagte doch der ehemalige Landesrat Ferretti: Eine Hand wäscht die andere …
    Wundert euch nicht, wenn irgendwann gar niemand mehr zu Wahl geht. Wozu auch, alles die Gleichen!

    • summer1

      Leider falsch, denn die Meldung der Strafe kam im Jänner 2024, wo die Sache bereits verfallen ist.
      Und wenn nicht, muss zu einer vorgehaltenen Strafe die Möglichkeit zur Gegendarstellung geboten werden. Wenn es dann verjährt, ist es die Schuld der Finanzwache, wenn sie die Vorhaltung im letzten Monat vor Verjährung erst präsentiert.

  • robby

    Dem Durnwalder wurde auch alles abgesegnet solange er im Amt war. Danach jedoch kam die Keule vom Rechnungshof. Wird beim Kompatscher wohl auch so kommen.

  • foerschtna

    Und da kommt man erst nach 5 Monaten drauf, dass die Geschichte verjährt ist ? Nachdem man zuerst krampfhaft die Ermittlungsergebnisse der Finanzwache in Zweifel gezogen hat. Wenigstens hätte man mit dieser Absolution bis nach dem 9. Juni warten können, der Dorfmann wird not amused sein.

  • morgenstern

    siamo in Italia…!!

  • kongo

    Naja, wieder mal supper eingefädelt, leider ist eine Verjährung kein Freispruch, da hängt der nächste Klumpen am Bein des LH. Früher oder später wird sich das rächen.

    • heracleummantegazziani

      Da haben Sie absolut recht. Es kann nicht im Sinne Kompatschers sein, die Geschichte damit gut sein zu lassen. Wenn erüberzeugt von der Richtigkeit seines Handelns ist (und das Wahlkampfgesetz deutet in diese Richtung), dann sollte er auf die Verjährung verzichten und die Angelegenheit meritorisch prüfen lassen.

  • andreas1234567

    Hallo zum Feierabend,

    da werden ja jetzt wieder Ermittlungskapazitäten frei um dem Alt-LH auf das Dach zu steigen weil er vielleicht vor 20 Jahren mal freihändig und ohne zeitaktuellen Beleg einer Dorfkapelle um 2000 Euro für eine neue Tuba herausgegeben hat.

    Zum Glück interessiert sich keiner mehr für den Sustainibility-Zirkus zu Bozen im Herbst 22, da wurden mal frisch 2 Millionen rausgeschmissen für nichts und wieder nichts, Ökoprediger (vorzugsweise aus USA und D die seit Jahren mit dem Krempel um die Welt tingeln)wurden um 20000 Euro Honorar eingeladen um ihre Propaganda in Südtiroler Ohren zu blasen und das für durchschnittlich 700 Besucher täglich.

    Interessiert mich als Gast persönlich weil die Gelder auch über die rührige IDM verteilt wurden, jene IDM die mich nie genug über die Kurtaxe melken kann um ihr Zeugs und ihre 200 Angestellten durchzufüttern.

    Auf Wiedersehen mit dem Durni als LH, da wären die 2 Millionen kleinteilig an 2000 Günstlinge aus Vereinen und Dorforganisationen verteilt worden..

  • gulli

    Vor dem Gesetz sind alle gleich und einige etwas gleicher.

  • opa1950

    Diese Aktion von Kompatscher und seiner SVP ist nur noch zum schämen.

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