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„Die rote Linie überschritten“

Bassamba Diaby, stellvertretender Leiter der Antidiskriminierungsstelle der Volksanwaltschaft, hat die Süd-Tiroler Freiheit wegen deren rassistischem Wahlplakat verklagt.

von Thomas Vikoler

Das Plakat hing auf vielen Plakatwänden und Bushaltestellen Südtirols. „Als meine Kinder, die in die deutsche Schule gehen, es gesehen haben und nach Hause gekommen sind, haben sie mich gefragt, ob wir damit gemeint sind“, erinnert sich Bassamba Diaby.

Zu sehen ist auf dem Plakat ein Mann schwarzer Hautfarbe, der ein Messer in der Hand hält. Dahinter: Eine weißhäutige Frau, die, offenbar traumatisiert, am Boden sitzt und ihr Gesicht verdeckt.

Die Botschaft der Wahlwerbung, die die drei Slogans „Kriminelle Ausländer abschieben“, „Einwanderungsstopp“ und „Südtirol wieder sicher machen“ enthält, war nicht schwer zu entziffern und ähnelt Kampagnen der AfD in Deutschland: Dunkelhäutige Männer sind eine Gefahr für „unsere“ Frauen und – grundsätzlich – gewalttätig.

Aufgehängt hat das Plakat die Süd-Tiroler Freiheit im letzten Landtagswahlkampf – und sorgte bei einigen politischen Gegnern für Empörung: Die 5S kündigten eine Eingabe bei der Staatsanwaltschaft an, der PD forderte die Entfernung des Plakats.

„In Südtirol gab es zuletzt Morde, Vergewaltigungen und Körperverletzungen, die Täter waren Einwanderer. Das ist die Realität und wir sollten uns dieser Realität nicht verschließen“, rechtfertigte sich STF-Spitzenkandidat Sven Knoll. „Es geht uns nicht um die Hautfarbe, sondern darum, wo die Täter herkommen“.

Bassamba Diaby

Bassamba Diaby, Antirassismus-Aktivist der Organisation Rete dei diritti senza voce und Vize-Leiter der im Jahre 2022 bei der Volksanwaltschaft eingerichteten Antidiskriminierungsstelle, konnte nicht nicht reagieren auf die Kampagne der STF.

Er bemühe sich zunächst um die Unterstützung von Organisationen aus dem Sektor für eine Klage und beriet sich auch mit der Antidiskriminierungsstelle. Doch diese kam zum Schluss, dass rechtliche Initiativen gegen derartige rassistische Botschaften nicht unter ihre Zuständigkeiten fallen. „Wir sind nicht klageberechtigt“, betont Leiterin Priska Garbin.

Also wurde ihr Stellvertreter, der seit über 25 Jahre in Südtirol lebt, selbst aktiv.

Über Anwälte aus Mailand brachte Diaby am Bozner Landesgericht eine Zivilklage gegen die Südtiroler Freiheit bzw. deren Verantwortliche ein. „Ich fordere keinen Schadensersatz, sondern will mit meiner Klage erzwingen, dass sich die Auftraggeber des Plakats entschuldigen und einräumen, dass sie einen Fehler gemacht haben“, sagt der Kläger.

„Hier wurde die viel zitierte rote Linie überschritten, indem Personen mit einer bestimmten Hautfarbe generell kriminalisiert werden.“

Die erste Verhandlung des Zivilverfahrens fand am Donnerstag vor Richterin Daniela Pol am Bozner Landesgericht statt. Sie wurde vertagt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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