„An die eigene Nase fassen“
40 Prozent der WoBi-Wohnungen gehen an Ausländer? Wie LR Ulli Mair das Zahlenspiel der Süd-Tiroler Freiheit entlarvt – und ausreichend Wohnraum für Einheimische schaffen will.
von Matthias Kofler
Der Mangel an Wohnraum ist eines der am meisten gefühlten Probleme der Südtiroler Bevölkerung. Die aktuelle Wirtschaftslage und die stetig steigenden Mieten belasten immer mehr Familien, und für viele bleibt Wohneigentum angesichts horrender Zinsen und unaufhaltsam steigender Baukosten nur ein Traum, weshalb die Landesregierung dem Thema in ihrem Koalitionsprogramm breiten Raum gegeben hat. Eine der größten Schwierigkeiten, auf die die Süd-Tiroler Freiheit hinweist, ist die Tatsache, dass überproportional viele WoBi-Wohnungen an Ausländer vergeben werden: Beachtliche 40 Prozent, so Sven Knoll und Co. „Diese Wohnungen werden hauptsächlich mit Steuergeldern der Südtiroler finanziert. Deshalb sollten sie vorrangig an berechtigte Südtiroler vergeben werden“, fordern die Rechtspopulisten in einem Beschlussantrag.
Der Hintergrund: Bis 1986 wurden WoBi-Wohnungen strikt nach dem Landesproporzsystem – das heißt nach der Stärke der drei in Südtirol lebenden Sprachgruppen vergeben. Doch seit mittlerweile bald 40 Jahren ist das entscheidende Kriterium nicht mehr der Proporz, sondern der „Bedarf“, was nach Ansicht des STF die deutschsprachige Bevölkerung des Landes benachteiligt. „Durch den Proporz kann gewährleistet werden, dass die steuerfinanzierten Wohnungen auch tatsächlich den Menschen zugutekommen, die in unserem Land verwurzelt sind“, betont der Landtagsabgeordnete Hannes Rabensteiner.
Aber ist das wirklich so? Werden die Einheimischen bei den WoBi-Wohnungen benachteiligt und die Nicht-EU-Bürger bevorteilt?
Die zuständige Wohnbau-Landesrätin Ulli Mair warnt vor voreiligen Schlüssen: „Die Forderungen der STF zeugen von fachlicher und juristischer Unwissenheit und können einzig und allein als politisches Aufmerksamkeitsdefizit gewertet werden“, so die Freiheitliche.
Die Zahlen und Fakten: Die 40 Prozent an WoBi-Wohnungen, bei denen der Geburtsort des Hauptmieters außerhalb Südtirols liegt, sind überwiegend Altbestand. Außerdem muss man wissen, dass im Jahr 1972 die Nicht-Südtiroler noch knapp 100 Prozent der Sozialwohnungen belegten. Von den heute bestehenden mehr als 13.000 WoBi-Wohnungen befinden sich rund 6.500 in Bozen und rund 1.500 in Meran, was den historischen und demografischen Hintergrund untermauert. „Wenn die STF nun behauptet, sie wolle den Wohnungsbestand nach ethnischem Proporz neu sortieren, dann muss sie Antragsteller aus dem Pustertal nach Bozen-Don Bosco oder nach Meran-Sinich zwangsversetzen, was kaum im Interesse der Antragsteller sein kann“, entlarvt Ulli Mair das Knollsche Zahlenspiel.
Nach Ansicht der Landesrätin sind die Ansässigkeit sowie das Kontingent für Nicht-EU-Bürger entscheidend dafür, dass einheimische Südtiroler vorrangig zum Zug kommen. Die Quote der Nicht-EU-Bürger wurde von der Landesregierung auf etwas mehr als 11 Prozent festgelegt, was Ulli Mair als „durchaus diskutabel“ bezeichnet. Allerdings – und das ist der entscheidende Punkt – haben viele Einwanderer inzwischen die italienische Staatsbürgerschaft erhalten. „Gerade die STF, die mit politischen Kräften in Europa zusammenarbeitet, die die Einwanderung und die Aufweichung der Staatsbürgerschaftsvergabe stark befürworten, sollte sich hier an die eigene Nase fassen“, kritisiert die Freiheitliche.
Bei der Zuweisung von WoBi-Wohnungen ist hingegen die Ansässigkeit mit maximal 11 Punkten absolut dominant, wofür rund 20 Jahre Ansässigkeit für die maximale Punktzahl notwendig sind. Für Einkommen und Vermögen sind es maximal 10 Punkte und der Rest der Punkte bezieht sich auf Invalidität oder Zwangsräumungen wegen Eigengebrauch. Durchschnittlich sind für eine Wohnung mit mindestens 4 Familienangehörigen in Bozen rund 24 Punkte und für eine Familie mit drei Mitgliedern rund 22 Punkte notwendig. Die Ansässigkeit ist laut der Wohnbau-Landesrätin also der wesentliche Hebel – und es ist die politische Verantwortung der Gemeinden, den Bedarf der einheimischen Bevölkerung abzuklären, bevor WoBi-Wohnungen gebaut werden. Ulli Mair kommt deshalb zu einem vernichtenden Schluss: „Ich denke, die STF hat das Vergabesystem ganz einfach nicht verstanden, zieht aus den Bestandszahlen die falschen Schlüsse und übersieht, dass Ansässigkeit und Kontingent für Nicht-EU-Bürger die eigentlichen Hebel sind.“
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