Die erste Sitzung
Der Familienbeirat des Landes ist ein beratendes Gremium der Landesregierung, das sich aktiv in die Familienpolitik einbringen soll.
Mit der neuen Legislatur mussten auch die Mitglieder des Familienbeirates des Landes neu ernannt werden. Diese hatte die Landesregierung Mitte Mai ernannt, nun hat sich der Beirat zur konstituierenden Sitzung getroffen.
„Der Familienbeirat ist ein aktives Organ, in dem sich die Mitglieder einbringen können und damit die Familienpolitik unseres Landes mitgestalten sollen. Gemeinsam wollen wir uns für die Familien in unserem Land einsetzen und an neuen Maßnahmen arbeiten“, betont die Vorsitzende des Beirates, Landesrätin Rosmarie Pamer.
Bei der ersten Sitzung standen vor allem organisatorische Aspekte im Vordergrund. So führte Ressortdirektorin Michela Morandini aus, auf welcher gesetzlichen Grundlage der Beirat fußt, wie er zusammengesetzt ist und welche Ziele er verfolgt.
In Artikel 12 des Familienfördergesetzes von 2013 (Landesgesetz 8/2013) wird festgehalten, dass der Beirat der Landesregierung Vorschläge zur Anpassung der Landesgesetzgebung an neue Erfordernisse im Bereich Familie unterbreiten, nicht bindende Gutachten, Empfehlungen und Stellungnahmen abgeben oder Vorschläge zur Förderung der Familie machen kann. Mitglieder des Familienbeirates sind zudem in anderen Gremien des Landes und der Region vertreten, zum Beispiel in den Auditräten des Audits familieundberuf und FamilyPlus oder im Beirat für das Regionale Familienpaket der Region Trentino-Südtirol. Über die kurz- und mittelfristigen Schwerpunktthemen will sich der Familienbeirat in den nächsten Sitzungen, die im Zweimonatsrhythmus organisiert werden, beraten.
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