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Der Rechenfehler

Vincenzo Gullotta in einem Archivbild

Der italienische Schulamtsleiter Vincenzo Gullotta steigt straffrei aus dem Verfahren zur Schulnoten-Affäre aus.

von Thomas Vikoler

Knapp vier Jahre lang dauerte das Strafverfahren gegen den mächtigsten Schulmann der italienischen Sprachgruppe: Vincenzo Gullotta, Leiter des italienischen Schulamts und nebenbei auch stellvertretender Leiter des Ressorts italienische Kultur, Umwelt und Energie.

Es ging in dem Verfahren um eine Intervention des Schulamtsleiters bei der Leitung der Bozner Mittelschule Ugo Foscolo zugunsten seines dort zur Schule gehenden Sohnes, um eine Noten-Aufbesserung in zwei Fächern zu erwirken. Der Klassenrat trat am 12. Juni 2020 ein zweites Mal zusammen und änderte die Noten (so wie übrigens in drei anderen Fällen).

Hat sich Gullotta damit einer Falscherklärung und einer besonderen Form der Erpressung im Amt (Aufforderung zu einer Leistung oder zum Versprechen eines Vorteils nach Strafrechtsartikel 319quater) schuldig gemacht?

Vorverhandlungsrichter beantwortete diese Frage am Ende der gestrigen Verhandlung am Bozner Landesgericht eindeutig mit Nein, weil keine Straftat vorliege. Er folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft (die nach ihrer Anklage offensichtlich umgeschwenkt ist) und Gullottas redegewandten Verteidigern Marco Mayr und Giancarlo Massari.

Diese überzeugten mit einer 21-seitigen Denkschrift, die sie nach der Verhandlung im März eingebracht hatten.

Vincenzo Gullotta (Foto: epa/Greta Stuefer)

Ihrer Darstellung zufolge hätte es die Intervention des Vaters/Schulamtsleiters in der Foscolo-Schule nicht gebracht, weil der Sohn, der die zweite Klasse besuchte, in den beiden Fächern Technologie und Musik ohnehin eine positive Note hätte bekommen müssen. In einem Fall (Musik) habe der Lehrer schlichtweg falsch addiert, im anderen (Technologie) seien die falschen Kriterien zur Ermittlung des Notenschnittes angewandt worden, nämlich nicht jene, die während der Corona-Pandemie galten.

Die Verteidiger Gullottas bestreiten auch, dass ihr Mandant gegenüber der Schule mit der Veranlassung einer ministeriellen Inspektion gedroht habe. Zuständig für die Anfechtung der Noten bei einer Nichtversetzung sei ohnehin das Verwaltungsgericht.

Und so endet die Schulnoten-Affäre um den Schulamtsleiter mit einem Freispruch.

Bei einer Einleitung eines Hauptverfahrens gegen Gullotta (so wie von der Staatsanwaltschaft ursprünglich beantragt), wäre dieser seinen Job als Schulamtsleiter los gewesen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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