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„Lächerliche Summe geboten“

Zum Tod des tunesischen Arbeiters Abdelkerim Ben Said auf der Baustelle des neuen WoBi-Sitzes in Bozen ist ein Hauptverfahren eingeleitet worden.

Abdelkerim Ben Said fiel von einem gerade 1,70 Meter hohen mobilen Gerüst, prallte mit dem Kopf auf eine Zementkante, wurde ins Bozner Krankenhaus gebracht, wo er einen Tag später den schweren Verletzungen erlag.

Der Anstreicher aus Tunesien, 64, war mit Malerarbeiten am neuen Verwaltungssitz des Wohnbauinstituts (WoBi) in der Bozner Mailandstraße beschäftigt. Der Unfall ereignete sich im Juli 2022.

Und am Dienstag verfügte Voruntersuchungsrichter Ivan Perathoner am Landesgericht die Einleitung eines Hauptverfahrens gegen den Arbeitgeber des verstorbenen Arbeiters.

Es handelt sich um einen 78-jährigen Unternehmer aus dem Veneto, der sich am 5. Dezember vor Richter Stefan Tappeiner wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung verantworten muss.

Für die Staatsanwaltschaft ist es erwiesen, dass bei dem Unfall Sicherheitsbestimmungen verletzt wurden. Insbesondere war das Gerüst auf Rollen ohne Geländer – jedenfalls zum Zeitpunkt des Unfalls. Der Bruder des Abgestürzten, der diesem als erstes zu Hilfe kam, machte bald darauf ein Foto von dem Gerüst. Dort war kein Geländer zu sehen. Vor dem Eintreffen der Arbeitsinspektoren wurde es hingegen von einem Mitarbeiter der Malerfirma angebracht.

Eine verräterische Korrektur der Beweislage, die im Hauptverfahren eine Rolle spielen könnte.

Die Versicherung des nunmehrigen Angeklagten hat sich mit den Angehörigen des verstorbenen Abdelkerim Ben Said, die von Lorenzo und Francesco Coran vertreten werden, nicht auf die Auszahlung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz einigen können.

Laut den Anwälten, die gut zwei Millionen Euro fordern, bot sie der Ehefrau und den drei Kindern sowie den neun Brüdern eine „lächerlich“ niedrige Summe. Nun geht es darum, vorerst die strafrechtliche Verantwortlichkeit zu diesem tödlichen Arbeitsunfall zu klären.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (21)

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  • gerhard

    Ja wer ist den auf das Gerüst gestiegen, ohne das – offensichtlich vorhandene- Gerüst zu montieren?
    Was kann den der Arbeitgeber dafür, wenn seine Mitarbeiter zu faul sind, die Vorgaben einzuhalten.
    Und dann abkassieren wollen. Typisch!

    • bananajoe

      Ordentliche Firmen anstellen wäre oft die halbe Miete. Wichtig ist billiger billiger. Dem Toten, der höchstwahrscheinlich für einen Hungerlohn auf das wacklige Gerüst steigen musste, jetzt die Schuld zu geben, ist komplett der falsche Ansatz.

    • summer1

      Da ist nichts typisch. Wenn der Arbeitgeber oder Vorarbeiter nicht die richtige Aufstellung des Gerüsts kontrolliert, ist nicht der Arbeitnehmer schuld, wenn er dennoch die Arbeit aufnehmen musste. Wie sonst ist es zu erklären, dass nach dem Unfall, aber vor Eintreffen der Inspektoren, das Geländer zum Gerüst aufgestellt wurde?
      Auf alle Fälle soll der Arbeitgeber ordentlich in Verantwortung gezogen werden. Was dies aber mit den neun Brüdern des Verunfallten zu tun hat, ist mir rätselhaft, zumal er eine Frau und Kinder hat. Oder müssen jetzt bei ausländischen Arbeitern die ganze Sippe in ihren Forderungen gefriedigt werden?

    • pingoballino1955

      GERHARD,SIND SIE NOCH “ KOSCHI“ ???? Wer ist der Verantwortliche Arbeitgeber????

      • gerhard

        Lieber Pingoballino
        Sie sind doch, wenn ich mit 1955 das Geburtsjahr unterstellen, darf ein erwachsener und reifer Mensch.
        Und hoffentlich gebildet und mit Manieren ausgestattet.
        Warum also müssen Sie andere Menschen, die eine andere Meinung vertreten, immer wieder beleidigen?

    • meintag

      Der Arbeitnehmer ist verpflichtet die regelmässig abgehaltenen Sicherheitskurse zu besuchen. Vor Arbeitsantritt muss Er den Vorarbeiter darauf aufmerksam machen dass Maschinenteile oder Anderes fehlt oder kaputt zu sein scheint. Die Kurse dienen dazu den Arbeitnehmer vor persönlichen Schäden zu schützen.
      Hatte der Maler die fehlenden Teile am Gerüst reklamiert? Hatte der Maler die PSA mit Schutzhelm angezogen?

  • romy1988

    Der Arbeiter hätte meines Erachtens auf das fehlende Geländer aufmerksam machen müssen, was er nicht getan hat. Außerdem: warum beanspruchen auch die 9 Brüder das Geld der Versicherung? Ich hoffe, die Ehefrau des Verunglückten weiß sich dagegen zu wehren.

  • ultnerbaer

    Jeder Arbeitsunfall ist einer zu viel und ein Todesfall ist eine Katastrophe.
    Aber was bitte kann der 78jährige Besitzer der Malerfirma dafür? Vermutlich war er gar nicht anwesend und ein Geländer für das Gerüst hat es ja gegeben – nur wurde es nicht montiert. Daran ist der Vorarbeiter vor Ort Schuld und nicht der Arbeitgeber! Und 2 Sekunden Nachdenken und etwas Hausverstand sollte man auch noch von den Mitarbeitern verlangen dürfen aber das Gesetz geht ja grundsätzlich vom Vorsatz des Arbeitgebers aus….

    • pingoballino1955

      Ultnerbear: in der Presse stand,zum Glück hat ein Schlauer Mitarbeiter sofort nach dem Unglück ein Foto gemacht,wo hervor geht,dass kein Gerüst gestanden hat.Sofort wurde das dann aufgestellt,Pech gehabt.

      • gerhard

        Da haben Sie Recht, lieber Pingoballino.
        Und wer hat das wohl aufgestellt?
        Offensichtlich wohl die, die wußten, das das Gerüstbauteil gefehlt hat.
        Also waren diese Mitarbeiter wohl zu faul, das vorher zu montieren und haben dann hinterher Ihren Fehler vertuschen wollen.
        Ansonsten hätten die das ja nicht noch schnell heimlich still und leise erledigen wollen.
        Der 78 jährige Inhaber der Firma war ja nicht vor Ort und hat das offensichtlich nicht gewußt.

      • ultnerbaer

        @pingoballino1955 wie gesagt, es ist traurig dass so etwas passiert ist. Aber sowohl die Arbeiter wie auch die Vorarbeiter haben Arbeitssicherheitskurse gemacht. Gerüst stand schon, nur wurde das Geländer nicht angebracht. Was kann also der Arbeitgeber/Besitzer der Malerfirma für diesen Unfall – außer er war vor Ort und er war im Prinzip der Vorarbeiter. Das ist das selbe wenn der Dachdecker mit Gurt und allen Sicherheitsausrüstungen über das Dach klettert ohne sich anzuhängen weil es ihm unangenehm ist oder sich der Bauer im Traktor mit Überrollbügel sich nicht anschnallt und dann vom Traktor erdrückt wird.

  • meintag

    Wie iel ein Menschenleben wert ist entscheidet ein Richterkollegium.
    Die monetäre Auszahlung erfolgt dahingehend dass die Witwe und minderjährigen Kinder ausreichend versorgt sind. Die übrige Verwandtschaft wird denke ich dabei keine Rolle spielen. Aber es braucht überall Rechtsanwälte. Dieser wird schon wissen Wieso Er erwähnte Sippenteile mitnimmt.

  • aso

    @gerhard
    deine zeilen sind beschämend … gehörst strafversetzt in ein gulak

    • gerhard

      Lieber aso.Was sind Sie doch für ein peinlich dummer Mensch!
      Wissen Sie überhaupt, was ein Gulag ist?
      Reden Sie doch nicht einen solch dämlichen Müll.

      Was Kann der 78 jährige Besitzer der Malerfirma dafür, wenn ein Mitarbeiter auf ein Gerüst ohne Absicherung steigt und herunterfällt?
      Das Stützgerüst war da aber offensichtlich war der oder die Mitarbeiter der Firma zu faul, dies zu montieren.Da kann doch der Inhaber nichts dafür.
      Und warum, in aller Welt, wollen sich jetzt die neun Brüder noch am Tode ihres Bruders bereichern?

  • hallihallo

    Wieso hat der arbeiter nicht das geländer montiert? Und wieso hat der Bruder nicht vorher auf das fehlende geländer hingewiesen, anstatt anschliessend fotos zu machen? Die Beiden haben doch hoffentlich den arbeitskurs für arbeitsnehmer besucht. Ich Gehe Davon aus, daß ein 64jähriger wohl erwachsene kinder hat. Hier geht es vor allem ums abkassieren. Ist bei einheimischen aber auch so. R.i.p.

  • andreas

    Alle die hier meinen, dass den Brüdern nichts zusteht.
    Ihr sollten mal schauen, welche Forderungen beim Unfall mit den 7 Toten im Ahrntal gestellt wurden und von wem.
    Da bekamen auch Großeltern Schmerzensgeld.

    Dass der Arbeitgeber und der Sicherheitsbauftragte in Verantwortung genommen werden, ist doch klar.

  • gulli

    Weshalb benötigt es einen Arbeitssicherherheitskurs um zu verstehen, dass man von einem Gerüst ohne Geländer herunter fallen kann?

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