Die Qualitäts-Schranke
Wie die Landesregierung bissigen und gehässigen Kommentaren im Netz den Riegel vorschieben – und eine Atmosphäre des Respekts und der Höflichkeit schaffen will.
Von Matthias Kofler
Mit den neuen Kriterien für die Medienförderung verfolgt Arno Kompatscher ein hehres Ziel: Es gehe darum, „den respektvollen Diskurs im Netz zu stärken und eine Atmosphäre des Respekts und der Höflichkeit in Online-Diskussionen zu schaffen“, so der Landeshauptmann nach der gestrigen Sitzung der Landesregierung.
Für Online-Portale, die von der Landesförderung profitieren wollen, gelten künftig strengere Anforderungen für die Handhabe der Online-Foren: Die Betreiber müssen journalistische Inhalte von Kommentaren klar trennen. Nur noch registrierte Nutzer können in Online-Foren Kommentare abgeben und lesen. Auch die Verpflichtung der Betreiber, eine redaktionelle Moderation sowohl im Forum als auch in den sozialen Medien sicherzustellen, wird detaillierter geregelt. Betreiber von gesponserten Medien müssen eine Netiquette für eine respektvolle Diskussion veröffentlichen, auf die bei der redaktionellen Moderation verwiesen wird.
Kompatscher sprach von einem „Qualitätskriterium“, das sich an renommierten Medien in Europa wie Corriere, Zeit, Süddeutsche und Standard orientiert. „Der Fokus der Leserschaft sollte klar auf der Information liegen, die von professionellen Journalisten produziert wird“, sagte der LH. „Andernfalls ziehen bissige und gehässige Kommentare die ganze Aufmerksamkeit auf sich und es kommt zu einem Sich-Balgen, was nicht gut für die öffentliche Debatte ist, die unsere Demokratie stark macht.“
Neu ist auch, dass für die Berechnung der Beiträge für Online-Portale künftig nur die Zugriffe berücksichtigt werden, die förderwürdige Inhalte betreffen und nicht von Cross-Links bereits geförderter Medien stammen. Die Einhaltung der Vorgaben prüft der Landesbeirat für das Kommunikationswesen stichprobenartig. Wer sich nicht daran hält, wird nach einer Verwarnung von der Förderung ausgeschlossen.
Kommentare (77)
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