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Die nachträgliche Sanierung

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Robert Rottonara, Bürgermeister von Corvara, übernimmt Verantwortung und riskiert damit ein weiteres Strafverfahren:Er hat fünf rechtswidrige Baukonzessionen für das Hotel Kolfschugerhof bestätigt.

von Thomas Vikoler

Ob die widerrechtlich errichteten Bereiche des Hotels Kolfschugerhof in der Gemeinde Corvara am Ende abgerissen werden müssen oder nicht, ist weiterhin offen. Aber es gibt nun eine bemerkenswerte Entwicklung zu diesem Fall, der die hiesigen Gerichte seit Jahren beschäftigt.

Robert Rottonara, SVP-Bürgermeister von Corvara, hat vor kurzem ein Verfahren gemäß Artikel 94, Absatz 4 des Gesetzes Raum und Landschaft, auch bekannt als Lex Twenty,abgeschlossen. Nach diesem Artikel können Rechtsmängel bei Bauten nachträglich saniert werden. Und das hat Rottonaraauch getan.

Er hat fünf Baukonzessionen aus dem Jahre 2019 für die Erweiterung des Hotels Kolfuschgerhof samt Zusammenlegung mit dem Nachbarhotel Belvedere zu einem Fünf-Sterne-Betrieb nachträglich für rechtens erklärt. Dies ohne die vorherige Befassung der (neuen) Gemeindebaukommission, deren Anhörung zuvor die Landesverwaltung eingemahnt hatte (sie selbst wollte sich in baurechtlicher Hinsicht nicht zum Fall äußern).

Rottonara riskiert damit ein weiteres Strafverfahren am Landesgericht. Die fünf Baukonzessionen waren nämlich nach einem Rekurs der Alfreider GmbH, Inhaberin von zwei Betrieben in der Nachbarschaft (denen mit der Erweiterung des Kolfschugerhofs die Sicht auf den Sellastock versperrt wurde), vom Staatsrat für rechtswidrig erklärt worden. Wegen nicht legitimer Landschaftsschutzermächtigung und Über-Kubatur.

Am Donnerstag findet am Landesgericht eine weitere Vorverhandlung zum Strafverfahren gegen Rottonara und dem Inhaber des Kolfschugerhofs statt.

Und gestern ist ein weiteres Urteil des Staatsrats zu dieser unglaublichen Geschichte ergangen. Die VI. Sektion des Gerichts hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen vom Jänner dieses Jahres aufgehoben. Die Alfreider GmbH, an der Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider beteiligt ist (es liegt, wie im Landtag geklärt wurde, keine Klageunvereinbarkeit vor), verlangte von Gemeinde- und Landesverwaltung mit dem Rekurs vom Oktober 2023 einen Abschluss des im Mai von der Gemeinde gestarteten Verfahrens nach Artikel 94, Absatz vier.

Das ist, wie der Staatsrat festhält, wenige Tage vor der Schlussverhandlung in Rom geschehen. Sämtliche Baukonzessionen wurden, wie erwähnt, nachträglich bestätigt und damit auch die zuvor aberkannte Betriebsgenehmigung gerettet.

Der Staatsrat kommt in seiner Urteilsbegründung zum Schluss, dass die Alfreider GmbH entgegen dem Urteil des Bozner Verwaltungsgericht sehr wohl eine Klageberechtigung zum Sanierungsverfahren hat. Ein Präzedenzurteil zur Lex Twenty. Die Gegenparteien Gemeinde Corvara, das Land und die Betriebsgesellschaft des Kolfuschgerhofs wurden zur Zahlung von Prozesspesen aus beiden Instanzen in der Höhe von jeweils 3.000 Euro verurteilt. Insgesamt also 9.000 Euro zugunsten der Alfreider GmbH.

Diese hatte zuvor mehrere rechtskräftige Urteile erwirkt, mit denen die Untätigkeit/Säumigkeit der Gemeinde bei der Umsetzung des ersten Staatsratsurteils festgestellt wurde.

Nun hat Bürgermeister Rottonara also reagiert und das Sanierungsverfahren positiv abgeschlossen. Dagegen hat die Alfreider GmbH inzwischen Rekurs beim Verwaltungsgericht eingelegt. Mit guten Aussichten auf eine Annahme.

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