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„Müssen Risiken minimieren“

Nach der Entdeckung von Pestiziden im Trinkwasser im Pustertal: In Südtirols Trinkwasserschutzgebieten ist es ab sofort verboten, Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff S-Metolachlor zu verwenden. Die Landesregierung hat die entsprechenden Richtlinien abgeändert.

Die Landesregierung hat auf Vorschlag des zuständigen Landesrates für Natur- und Umweltschutz Peter Brunner beschlossen, eine Änderung der Richtlinien zur Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in Trinkwasserschutzgebieten zu genehmigen.

„Wir müssen verantwortungsbewusst handeln, um potenzielle Risiken für unsere Umwelt zu minimieren und die Qualität unseres Trinkwassers zu sichern“, betont Landesrat Peter Brunner. „Dieser Beschluss ist ein entscheidender Schritt zum Schutz unserer Gewässer und der öffentlichen Gesundheit.“

Die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in Trinkwasserschutzgebieten ist in Südtirol mit Beschluss der Landesregierung (Nr. 1073/2023) geregelt. Demnach dürfen Pflanzenschutzmittel unter Einhaltung der von der Landesregierung festgelegten Beschränkungen verwendet werden.

Foto: Alex Filz/IDM

Die nun beschlossene Änderung der Richtlinien besteht darin, dass der Einsatz des Wirkstoffs S-Metolachlor in Trinkwasserschutzgebieten künftig untersagt ist.

Dieser Wirkstoff ist in Pflanzenschutzmitteln enthalten und noch bis 23. Juli 2024 in der EU zugelassen. Bei Routineuntersuchungen des Trinkwassers wurde in St. Georgen in der Gemeinde Bruneck eine erhöhte Konzentration von Metolachlor-ESA, einem Metaboliten (Zwischenprodukt) des Wirkstoffes S-Metolachlor, festgestellt. „Es ist daher angebracht, den Einsatz dieses Wirkstoffes in Trinkwasserschutzgebieten vorzeitig zu untersagen“, unterstreicht der Direktor des Landesamtes für nachhaltige Gewässernutzung Thomas Senoner.

Das Verbot des Einsatzes des Wirkstoffs S-Metolachlor in Trinkwasserschutzgebieten war zuvor von der Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretenden des Landesamtes für nachhaltige Gewässernutzung und des Versuchszentrums Laimburg sowie – in beratender Funktion – des Landesamtes für Obst- und Weinbau und der beiden Beratungsorganisationen Beratungsring für Berglandwirtschaft (BRING) und Südtiroler Beratungsring für Obst- und Weinbau (SBR) gutgeheißen und vom Rat der Gemeinden begutachtet worden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (3)

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  • ich

    Dann behaupten die Bauern Landschaftsschützer zu sein.

    • ostern

      @ich
      Genau, dasselbe sage ich auch.
      Warum wird da nicht genau kontrolliert von wo das herkommt ?
      Die Lobbysten haben immer Recht.
      So ist’s in Südtirol!??!!??

      • rumer

        @ostern
        warum wird das nicht kontrolliert? Was willst du kontrollieren? Kein Bauer verwendet mehr Spritzmittel als zugelassen, es kostet viel Geld und eher versucht man mit weniger auszukommen.
        Sie haben noch keinen Plan, wo es überhaupt herkommt, von heuer oder Ansammlung der letzten Jahre. Noch witziger ist das Verbot, das überhaupt nichts bringt, da die Maisbauern eh schon fertig gespritzt haben (Mais spritzt man nur einmal im Jahr, bevor er aufgeht).
        Wahrscheinlich war es ein Unfall oder Zufall irgendwo in Pfalzen, von dort rinnt ein Bächlein in die Gegend mit den St. Georgener Wasserquellen…..wenn bei der nächsten Probe nichts mehr ist, wars das. Es gab eh nie ein Gesundheitsrisiko für niemanden.

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