„Recht auf Respekt“
Anlässlich des Internationalen Aktionstags gegen Homo-, Bi- und Transphobie prangert der SGBCISL die Diskriminierung und mangelnde Inklusion am Arbeitsplatz an.
Unter den Arbeitnehmer/innen sind vor allem Frauen, LGBTQIA+-Personen, Menschen ausländischer Herkunft und Menschen mit Beeinträchtigung von Diskriminierungen betroffen.
In einer Erhebung des ISTAT/UNAR haben 21,5% der LGBTQIA+-Personen erklärt, aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität am Arbeitsplatz ein feindseliges Klima erlebt zu haben.
Diskriminierungen hätten schwerwiegende und vielfältige Folgen, sowohl auf materieller und wirtschaftlicher als auch auf psychologischer Ebene, schreibt der SGB/CISL in der Aussendung. Die Gewerkschaft habe eine wichtige Schutzfunktion: Zum einen könnten über Verhandlungen inklusive Maßnahmen in den Unternehmen gefördert und weitergebracht werden, zum anderen würden gewerkschaftliche und rechtliche Beratung sowie Beistand angeboten.
Der SGBCISL bietet seinen Mitgliedern auf Anfrage auch Unterstützung durch ein Psychologen-Team an. „Wir empfehlen jenen Arbeitnehmer/innen, die am Arbeitsplatz von Diskriminierung betroffen sind, sich an eine Gewerkschaft zu wenden.“
Auch die Arbeitgeber stehen in der Verantwortung: Sie tragen für die psychische und physische Gesundheit ihrer Mitarbeiter/innen Sorge und sind für ein inklusives Arbeitsumfeld zuständig.
Der SGBCISL ruft die Arbeitgeber auf, sich stark dafür einzusetzen, auch in ihrem eigenen Interesse. Ein durch Diskriminierungen und mangelnde Inklusion belastetes Umfeld wirke sich nicht nur auf die Produktivität und die Mitarbeiterzufriedenheit negativ aus, sondern schade auch dem Ruf des Unternehmens.
Gegenseitiger Respekt müsse eine Grundregel in jedem Arbeitsumfeld sein, so heißt es in der Aussendung des SGBCISL.
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Kommentare (1)
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pingoballino1955
Diskriminierung zeugt immer von IGNORANZ! Jeder.e kann eine eigene Meinung haben,aber andere Einstellungen zu diskriminieren ist unfair und zeugt von wenig Objektivität!