„Beschleunigte Verfahren“
Künftig braucht es weniger Unterlagen für das Wohnbaufördergesuch bei Kauf und Bau der Erstwohnung. Diese und weitere Änderungen hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrätin Mair gutgeheißen.
Über die Wohnbauförderung unterstützt das Land Südtirol über Schenkungsbeiträge und andere Unterstützungsleistungen die Bürgerinnen und Bürger bei der Verwirklichung des Eigenheims.
Die Landesregierung hat sich am Dienstag auf Vorschlag von Landesrätin Ulli Mair mit einer Änderung der Durchführungsverordnung zum Wohnbauförderungsgesetz befasst. Darin enthalten sind neben technischen Anpassungen auch mehrere Änderungen, die sich zum Vorteil der Antragstellenden auswirken.
„Die Änderungen sind ganz klar zum Vorteil der Gesuchsstellenden und bewirken auch für die zuständigen Ämter Vereinfachungen und eine Beschleunigung des Verfahrens“, betonte Wohnlandesrätin Ulli Mair bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung.
Konkret wird mit den nun genehmigten Anpassungen die Obergrenze der Zusatzflächen zum Zweck der Zulassung zur Wohnbauförderung bei Kauf und Bau gestrichen.
Dies hat zur Folge, dass die Bürgerinnen und Bürger für das Gesuch um Wohnbauförderung weniger Unterlagen einreichen müssen und damit auch eine schnellere Bearbeitung des Ansuchens möglich ist. Die neue Regelung wird bei allen Gesuchen angewendet, die seit August 2023 eingereicht wurden.
„Neben organisatorischen Maßnahmen und der dringend notwendigen Digitalisierung der Verfahren sind diese Änderungen für die Beschleunigung äußerst wichtig“, führte Mair aus.
Dass es noch keine relevante Reduzierung der Wartezeiten gegeben habe, hänge einerseits mit der progressiven Wirksamkeit der Maßnahmen zusammen, andererseits habe sich die Personalsituation weiter zugespitzt. „Wir arbeiten derzeit an umfassenden Änderungen und Anpassungen, diese werden dann im Herbst als Sammelgesetz vorliegen“, kündigte Landesrätin Mair in diesem Zusammenhang an.
Zudem ist die Reduzierung der Bankbürgschaft von 130 auf 115 Prozent des Beitrages vorgesehen.
Dies bedeutet, dass sich die Kosten für die Bankbürgschaft für die Beitragsstellenden reduzieren, da die Kosten im Verhältnis zum Betrag der Bürgschaft berechnet werden. Die Bankbürgschaft wird benötigt, wenn der Beitrag des Landes vorzeitig ausbezahlt werden soll.
Vereinfachungen gibt es zudem für invalide Personen, die zu Lasten leben, bei der Zuweisung von gefördertem Bauland oder der Zulassung zu den Wohnbauförderungen. Auch bei den Notstandshilfen gibt es Änderungen: So können künftig im Falle von Naturkatastrophen auch Kondominien um eine Notstandshilfe ansuchen.
Bisher gab es Beiträge für geotechnische Sicherungsmaßnahmen nur für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer von Wohngebäude sowie Gemeinden.
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Kommentare (12)
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opa1950
Frau Mair.Genug der großen Worte . Seit 6 Monaten reden sie nun als Super Polizistin oder als Super Landesrätin für den Wohnbau.Aber wo bleiben die Fakten.Ausser viel Pla,Pla sieht man Null.Beim Wohnbau sind sie gleich zu stellen mit ihrer Vorgängerin Deeg . Viele Worte aber keine Fakten. Es genügt nicht jeden Tag Fotoshooting und Versprechungen aber null Leistung.
summer1
Du Hetzer, sie ist keine 5 Monate LR.
besserwisser
dem @nonno geht gar nix gut.
hätte nonno genau geschaut hätte er bemerkt dass die tageszeitung im fotoarchiv gekramt hat …
ummagumma
Es gibt Menschen denen ist nichts zuwider. Dazu gehört inzwischen die Ulli, wie auch unser alltäglicher SVPeee Senfschreiber Anderle.
criticus
Ja wenn Frau Deeg in den Jahren ihrer Amtszeit mehr geleistet hätte, dann würde eine Frau Mair jetzt nicht schwitzen müssen. Frau Deeg war in meinen Augen für die Arbeitnehmer wohl die größte Enttäuschung vor Amhof.
opa1950
Deeg, Amhof und auch die Mair kann man als Politikerinen komplett vergessen. Sind alle drei nur Abkassiererinen von Steuergeldern.
summer1
Doch, dir ist noch weniger zu blöd, ueden Tag deinen Hass und deine Hetze hier im Forum loszulassen!
murega
Ich glaube nicht, dass an Ansuchen zu kompliziert ist. Es sind die Zeiten bis zur Auszahlung, die zu lange sind.
Und die Kontrollen sind auch dürftig – wenn schon öffentliche Gelder fließen, sollte sicher gestellt werden, dass auch die Anzahl der Personen in der Wohnung mit dem Ansuchen übereinstimmen – und dass der Antragsteller nicht nur den Wohnsitz in der Wohnung hat, sondern auch definitiv dort lebt – und die Wohnung nicht über andere Kanäle wie z.B. Airbnb vermietet wird.
Bei jeglichem Verstoß sollten drastische Strafen zur Anwendung kommen.
opa1950
Und wer soll das kontrollieren? Und was passiert wenn der zuständige Amtsdirektor nicht kontrolliert oder beide Augen schließt. Denn es gibt auch solche Fälle.
olle3xgscheid
Es sollte die Aufgabe der Gemeinde sein Kontrollen durchzuführen.
Übrigens dauert die Bearbeitung und Auszahlung zu lange
pingoballino1955
Ulli,muss die politische “ Schminke“ sein? Erbärmlich,wenn man dich von früher kennt,das nächste mal bist du OUT,leider hast du dann zuviel abkassiert auf Steuerkosten!
summer1
Sag das bitte deinen Lakaien von der Opposition. Bisher viel abkassiert und nichts geleistet.
Selbst den Maskenskandal mussten zwei Journalisten aufarbeiten, weil die Opposition schläft oder nichts leistet, aber heftig kassiert.