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Warten auf den Freispruch

Luis Durnwalder (Foto: Markus Perwanger)

Das Urteil im Sonderfonds-II-Prozess gegen Alt-LH Luis Durnwalder soll im September ergehen.

Der (erneute) Antrag auf Vertagung der für Montagnachmittag angesetzten Verhandlung kam wiederum von der Verteidigung, sodass die Verjährungsfrist unterbrochen wird. Domenico Aiello, einer der Verteidiger des angeklagten Alt-Landeshauptmannes Luis Durnwalder, musste wegen eines medizinischen Eingriffs in den vergangenen Tagen passen.

Also vertagte der Richtersenat unter Vorsitz von Walter Pelino die Verhandlung für die Plädoyers und den Urteilsspruch auf den 16. September. Angeblich der frühestmögliche Termin für eine Entscheidung in diesem Verfahren, das den Namen SoFo II trägt.

Die Staatsanwaltschaft wirft Durnwalder vor, in seiner letzten Zeit als Landeshauptmann – von November 2012 bis März 2013 – 23.642 Euro aus dem Sonderfonds (SoFo) unterschlagen zu haben. Es handelt sich um einen Betrag für 37 Ausgabeposten, der im ersten SoFo-Verfahren, das mit einem Schuldspruch mit zweieinhalb Jahren Haft endete, nicht berücksichtigt worden war.

Mehrere Zeugen, darunter Empfänger von sogenannten Spenden aus dem SoFo, wurden im Verlauf des Hauptverfahrens angehört.

Angesichts der Tatsache, dass die vorgehalten 23.642 Euro keine sogenannten Kompensationen aus der Tabelle E (die Verrechnung von privaten Ausgaben mit Ausgaben aus den Sonderfonds) betreffen, rechnet nicht nur die Verteidigung mit einem Freispruch für Durnwalder. Im großen SoFo-Verfahren war er wegen Kompensationen zu rechtskräftigen zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. (tom)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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