Digitale Inklusion
Die Landesregierung hat ein Pnrr-Pojekt genehmigt, das den Barriereabbau im Umgang mit digitalen Diensten und am Arbeitsplatz zum Inhalt hat.
Landeshauptmann Arno Kompatscher wurde von der Landesregierung dazu ermächtigt, ein Pnrr-Projekt zur digitalen Inklusion zu unterzeichnen. Damit können die Finanzmittel – 684.000 Euro – dafür freigegeben werden und bis spätestens Ende des Jahres 2025 das Projekt „Citizien Inclusion“ (Bürger- und Bürgerinnen-Inklusion) umgesetzt werden.
Dieses Projekt zum Abbau digitaler Barrieren für Menschen mit Behinderung ist ein Meilenstein im Zuge der Umsetzung des Strategiepapiers „Südtirol Digital 2022-2026“, das die Landesregierung im April 2022 gutgeheißen hat.
Zentraler Punkt dabei ist die Sensibilisierung für Barrieren in der digitalen Welt: Ein breit angelegtes Kursprogramm für Menschen mit Behinderung, Führungskräfte, Entscheidungsträger, Mitarbeitende der Landesverwaltung, Gemeinden und anderer öffentlicher Körperschaften und Informatikexperten wird ab kommendem Herbst starten.
Das Amt für Personalentwicklung des Landes und des Gemeindenverbands und Einrichtungen aus dem Sozialbereich werden die Abteilung Informatik bei der Erstellung und Durchführung der Kurse unterstützen.
„Allen muss bewusst sein, dass es nicht nur in der realen Welt Barrieren für Menschen mit Behinderung gibt, sondern auch in der digitalen Welt – hier geht es weniger um plastische Hürden denn um visuelle: Wir sprechen beispielsweise von einfacher Sprache und Lesbarkeit, Farbkombinationen, Schriftarten“, sagt der zuständige Landesrat und Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Die Abteilung Informatik ist Träger der Kurse, die Ämter für Personalentwicklung des Landes und des Gemeindenverbands werden die Kurse organisieren.
Dem Digitalisierungsbeauftragten Josef T. Hofer obliegt es, die Finanzmittel zweckzubinden und unter anderem die Südtirol Informatik AG damit zu beauftragen, Software und Hardware an die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anzupassen. Dazu soll zuerst eine Bedarfsanalyse vorgenommen werden, im Anschluss daran die Technologien und Geräte angepasst werden und schließlich die Zufriedenheit der Nutzer, also der Menschen mit Behinderung, erhoben werden.
Ebenso besteht der ausdrückliche politische Auftrag, die Anzahl der Fehlertypen bei der Benutzeranmeldung von mindestens zwei Diensten der öffentlichen Verwaltung zu halbieren: Als Beispiele im Beschluss der Landesregierung angeführt sind die Anmeldung zur Musikschule, zu den Schulen, die Erstellung der EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) oder die Zuschüsse an Unternehmen für Elektromobilität.
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