Du befindest dich hier: Home » Chronik » Beschränkt schuldfähig?

Beschränkt schuldfähig?

Foto Sigrid Gröber: pax.bz.it

Im Prozess zur Tötung von Sigrid Gröber rückt die Frage der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten Alexander Gruber wegen seines Alkoholismus ins Zentrum des Interesses. Der Brixner Ex-Primar Josef Schwitzer wird ein psychiatrisches Gutachten erstellen.

von Thomas Vikoler

Alexander Gruber ist an diesem Vormittag nicht anwesend im Gerichtssaal.

Der Grund: Die sechs Fälle im Bozner Gefängnis und die damit verbundenen Gegenmaßnahmen des Bevölkerungsschutzes. Dabei geht es in der Verhandlung vor allem um ihm und seine Alkoholerkrankung.

Der 56-Jährige aus Sterzing, dem vorgeworfen wird, im Februar vergangenen Jahres seine Partnerin Sigrid Gröber, 37, in Meran zu Tode geprügelt zu haben, ist laut seinen Verteidigerinnen Alessandra D`Ignazio und Claudia Benedetti seit 42 Jahren dem Alkohol verfallen.

Er habe mit 14 Jahren begonnen, sich regelmäßig zu betrinken.

Es wird deutlich, dass die Verteidigung auf die Anerkennung einer beschränkten Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt aus ist, das brächte einen Strafnachlass von bis zu einem Drittel.

Ein weiteres Drittel Strafnachlass ist Gruber seit gestern sicher – es kommt zu einem verkürzten Verfahren. Oberstaatsanwalt Axel Bisignano, der die Anklage vertritt, hat den Text der Anklage, wie in der vorangegangenen Verhandlung angekündigt, nun abgeändert. Es fehlt nun die Vorhaltung, Rippenbrüche durch Fußtritte verursacht zu haben. Dies könnten, wie Sachverständige von Anklage und Verteidigung nicht ausschließen, auch von Wiederbelebungsmaßnahmen der Sanitäter stammen.

Martin Fill, der Anwalt der Nebenkläger stellt den Antrag, dass Gruber auch der bisher in der Anklage fehlende erschwerende Umstand des Zusammenlebens mit dem Opfer angelastet wird.

Sein Antrag an das Gericht, das Urteil einer gestern von Einzelrichter Alvise Cappello Della Francesca verhängte achtmonatige Haftstrafe gegen den Angeklagten wegen Körperverletzung gegen Gröber im Jahre 2020 mit in den Prozessakt aufzunehmen, wird abgelehnt.

Mit der vollzogenen Abänderung der Anklage stellte die Verteidigung gestern den ebenfalls angekündigten Antrag auf ein bedingtes verkürztes Verfahren.

Die Bedingungen: Ein Gutachten zur Klärung der Frage, inwiefern der Alkoholismus Gruber sich auf seine Organe, sein Gehirn und sein Verhalten auswirkt. Dazu brachten D`Ignazio und Benedetti die gesamte Krankenakte des ehemaligen Hausmeisters der Hotelfachschule Kaiserhof ein. Weiters beantragten sie die Anhörung von Maria Elisa Bigarelli, der Ärztin des Bozner Gefängnisses, in den Gruber einsitzt.

Das Schwurgericht unter Vorsitz von Stefan Tappeiner nahm beide Bedingungen weitestgehend an. Bigarelli wird auf der nächsten Verhandlung am 24. Mai angehört. Anschließend werden die beiden Gerichtsgutachter vereidigt.

Da ist einmal Josef Schwitzer, der pensionierte Psychiatrie-Primar des Krankenhauses von Brixen, der insgesamt die Zurechnungsfähigkeit, Unzurechnungsfähigkeit oder teilweise Zurechnungsfähigkeit von Alexander Gruber eruieren muss. Alkoholbedingt oder nicht.

Der zweite Gutachter ist der Florentiner Gerichtsmediziner Gian Aristide Norelli. Er muss auf die bisher umstrittene Frage zur Todesursache eingehen. Die Verteidigung behauptet, Gröber habe sich die zahlreichen Verletzungen durch Stürze quasi selbst zugefügt. Die Nebenkläger gehen insbesondere davon aus, dass Gruber den Tod seiner Partnerin, die er rund sechs Stunden schwerverletzt im Innenhof des Kaiserhofs liegenließ, billigend in Kauf genommen hat. Auch dazu muss sich der Gutachter aus Florenz befassen.

Mit einem Urteil zu diesem Fall ist nicht vor Herbst zu rechnen. Würde Gruber für teilweise zurechnungsfähig erklärt, könnte er mit einer Strafe von unter vier Jahren rechnen.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (1)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

  • carlotta

    Absolute Schweinerei.. do bringt ein Mann eine Frau um ( wird auch noch von 2 Frauen verteidigt , das werde ich nie verstehen) und erwartet unter 4 Jahren?!? What????? A Bsuff der mordet, lebenslang!!!!!! Madai, logisch heart des nia auf

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen