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Mutige Kunden

Die Polizei hat in Bozen einen 28-jährigen Marokkaner festgenommen, der einen Lidl-Angestellten mit einer Flasche bedroht hat.

Zu dem Zwischenfall kam es am Dienstagabend.

Der Security-Chef in der Lidl-Filiale im Pfarrhofweg in Bozen hatte einen 28-jährigen Nicht-EU-Bürger gestoppt, nachdem dieser an einer geschlossenen Kasse einfach vorbeigegangen war.

Das Diebesgut hatte der aus Marokko stammende Mann in seiner Hosentasche versteckt.

Als der Sicherheitsmann den Marokkaner aufforderte, stehenzubleiben und bis zum Eintreffen der Polizei zu warten, eskalierte die Situation.

Der Mann, der später als E. M. H. identifiziert wurde und bereits wegen Diebstahls, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Raubüberfalls vorbestraft ist, wollte flüchten. Er beschimpfte den Security-Mann, packte diesen am Kragen und bedrohte ihn mit einer Flasche.

Es waren dann mehrere Kunden, die die Situation beobachtet hatten, die dem Sicherheitsbeauftragten zur Hilfe eilten. Mit Mühe und vereinten Kräften gelang es ihnen, den Marokkaner bis zur Ankunft der Ordnungskräfte festzuhalten.

Die Polizei nahm den 28-Jährigen wegen erschwerten Raubüberfalls fest und brachte ihn ins Bozner Gefängnis.

Quästor Paolo Sartori ordnete die Abschiebung des jungen Mannes aus Italien an, die sofort nach dessen  Haftentlassung erfolgen soll.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (6)

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  • bananajoe

    Dieser Quästor schiebt uns noch alle Fachkräfte ab, welche die SVP eigens mit unserem Steuergeld angeworben hat.

  • romy1988

    Marokkaner, Tunesier, die kriminellsten der Kriminellen, etwas anderes liest man kaum. Kommen als Flüchtlinge zu uns, ohne je anerkannt zu werden und rauben uns aus. Diese Leute haben in Europa nichts zu suchen.

  • tirolersepp

    Quästor Paolo Sartori ordnete die Abschiebung des jungen Mannes aus Italien an, die sofort nach dessen Haftentlassung erfolgen soll.

    Bitte von der Tageszeitung überprüfen – der seht ehh schon wieder im Laden und grinst !

  • kallinski

    Schauen ob die mutigen Kunden nicht wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung angezeigt werden.

    • heracleummantegazziani

      Ich frage mich weshalb Sie kommentieren, wenn Sie die Gesetzeslage nicht kennen? Art. 383 der ZPO räumt jedem Bürger das Recht ein, jemand festzusetzen, wenn er ihn beim Begehen bestimmter Straftaten in flagranti erwischt. Diebstahl gehört dazu.

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