Alternative Streitbeilegung
Die Mediationsstelle der Handelskammer Bozen meldet einen Zuwachs an erfolgreich gelösten Streitfällen aufgrund der letzten Justizreform in Italien.
Ein Mediationsverfahren bietet die Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung und erfordert deutlich weniger Zeit und Geld als ein Gerichtsverfahren. Der Lösungsprozess wird durch qualifizierte Mediator/innen begleitet.
Bei der Mediationsstelle der Handelskammer Bozen werden sowohl freiwillige als auch vom Gesetz vorgesehene Pflichtmediationen durchgeführt.
Seit dem 1. Juli 2023 erweitert das Cartabia-Gesetz zur Reform der Justiz die Pflichtmediation auf zusätzliche Bereiche der Wirtschaft und schaffte die bislang kostenlosen Erstgespräche ab. Die Anwesenheit der Parteien ist ausreichend, damit ein Mediationsverfahren formal eröffnet werden kann. Eine unentschuldigte Abwesenheit wird seitdem gerichtlich sanktioniert. Es zeichnet sich ab, dass dadurch wesentlich mehr Streitfälle der Mediationsstelle Lösungen erzielen, womit unnötige Gerichtsprozesse vermieden werden können.
Die Mediationsstelle der Handelskammer prognostiziert, dass 31 Prozent der im Jahr 2023 begonnenen Mediationsverfahren erfolgreich gelöst werden können.
Dies ist ein Zuwachs von über 10 Prozent im Vergleich zu 2021. Zudem stieg die Zahl der Verfahren auf 408 im Jahr 2023. Dies sind über 60 Verfahren mehr als im Vorjahr.
„Die Mediationsstelle der Handelskammer Bozen bietet eine hochprofessionelle Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung. Immer mehr Streitfälle können ohne zeitraubenden und kostspieligen Gerichtprozess gelöst werden, was einen enormen Vorteil für Bürger/innen und Unternehmen darstellt“, so Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen.
Bei der Mediation moderiert eine neutrale Mediatorin oder ein neutraler Mediator den Konflikt, trifft jedoch keine Entscheidungen, sondern begleitet die Verhandlungen zwischen den Medianden und zeigt dabei neue Sichtweisen auf ein Problem auf. Es geht darum, dass die Konfliktparteien ihre Probleme selbst lösen, ohne Schiedsspruch oder Urteil. Das gelingt bei guter Zusammenarbeit der Parteien in kurzer Zeit.
Eine Pflichtmediation war bisher vom Gesetz in erster Linie für dingliche Rechte, Leihverträge, Teilung, Betriebsverpachtung, Erbfolge, Familienabkommen sowie Miet- und Pachtverträge vorgesehen. Die häufigste Ursache der behandelten Streitfälle in Südtirol sind Erbschaften.
Der zweithäufigste Streitgegenstand sind dingliche Rechte, wie beispielsweise Eigentumsrechte an Grundstücken oder das Wegerecht.
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