„Widrige Ereignisse“
Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Wirtschaftslandesrat Marco Galateo die Kriterien für die Gewährung von außerordentlichen Beihilfen für Katastrophenereignisse genehmigt.
Diese Beihilfen können Unternehmen in Anspruch nehmen, die ordnungsgemäß im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind und in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels-, Dienstleistungs- oder gastgewerbliche Tätigkeit ausüben.
„Glücklicherweise sind es nur wenige Anträge pro Jahr, aber die Bestätigung dieser Beihilfen ist ein Zeichen unserer kontinuierlichen Unterstützung für die lokale Wirtschaft in Zeiten der Not“, sagt Galateo.
Für welche Situationen sind Zuschüsse vorgesehen?
Die Zuschüsse können für Schäden an Gebäuden, Einrichtungen, Ausrüstungen, technischen Anlagen, Warenbeständen, Produkten, Materialien und für die Personalkosten für Räumungsarbeiten eingesetzt werden. Ebenfalls zulässig sind die Ausgaben für Schutz- und Konsolidierungsmaßnahmen nach dem Ereignis.
Die Beihilfe wird als Kapitalzuschuss gewährt, der 50 Prozent der förderfähigen Kosten abdeckt.
Für Beiträge über 25.000 Euro ist eine Garantie oder Bürgschaft zugunsten des Landes erforderlich. Wenn die Schäden bereits durch Versicherung oder andere Entschädigungen gedeckt sind, wird der Beitrag entsprechend angepasst, damit der restliche Schadensbetrag, der tatsächlich vom Unternehmen zu tragen ist, nicht überschritten wird.
Galateo: „Auch Arbeitsplätze schützen“
„Die von solchen widrigen Ereignissen betroffenen Unternehmen können auf konkrete Unterstützung zählen, um mit neuer Kraft wieder durchzustarten“, erklärt Landesrat Galateo. „Im weiteren Sinne sind diese Beihilfen ein Bestandteil unserer Strategie, eine schnelle wirtschaftliche und strukturelle Erholung in den von Naturereignissen wie Erdrutschen und Überschwemmungen in Mitleidenschaft gezogenen Orten zu gewährleisten“, fügt Galateo hinzu.
„Die Beihilfen tragen dazu bei, die Liquidität der Unternehmen in schwierigen Zeiten zu unterstützen und eine wirtschaftliche Struktur zu fördern, die künftigen Herausforderungen gewachsen ist“, sagt der Landesrat.
Priorität sei es, sicherzustellen, dass kein Unternehmen den Weg des Wiederaufbaus nach Katastrophen allein bewältigen müsse. Dies erleichtere nicht nur die Wiederherstellung der Produktionsaktivitäten, sondern auch den Schutz und Erhalt von Arbeitsplätzen, unterstreicht der Landesrat.
Die begünstigten Unternehmen sind verpflichtet, ihre beschädigten Anlagen und Strukturen wieder aufzubauen und die Wiederaufbaumaßnahmen innerhalb von 24 Monaten nach Gewährung des Zuschusses abzuschließen.
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