Der soziale Faktor
Für die Zuweisung von Heimplätzen und Wohnmöglichkeiten an Studierende gelten künftig neue Richtlinien. Die chronologische Reihenfolge der Rangordnung wird zugunsten sozialer Kriterien abgeschafft.
Die Landesregierung neue „Richtlinien für die Inanspruchnahme der Wohnmöglichkeiten des Landes im Rahmen des Rechts auf Hochschulbildung“ genehmigt. „Mit dieser Entscheidung schaffen wir die chronologische Reihenfolge der Rangordnungen ab und berücksichtigen unterschiedliche soziale Kriterien“, informiert Landesrat Philipp Achammer, der die Landesregierung mit dem Thema befasst hatte. Der Landesrat verweist darauf, dass das Land Südtirol im Rahmen seiner Zuständigkeiten für Bildungsförderung darum bemüht sei, „Studenten und Studentinnen gute Wohn- und Lernbedingungen zu bieten und für ein kostengünstiges Wohnen zu sorgen“.
Anstelle der bisherigen chronologischen Reihenfolge erfolgt die Zuweisung der Heimplätze oder von Wohnmöglichkeiten künftig auf der Grundlage einer allgemeinen Rangordnung nach einem festgelegten Punktesystem. Dieses berücksichtigt eine Reihe sozialer Faktoren, darunter die Arbeitslosigkeit der Eltern, die Invalidität der Studierenden, einen Halbwaisen- oder Waisenstatus, die Anzahl der Familienmitglieder, die aus Studiengründen außerhalb der Familie leben, sowie die Beschäftigungssituation der Studierenden. Bei Punktegleichheit gilt der Studienerfolg als Vorzugskriterium. Die neuen Richtlinien geben zudem vor, dass sich nur Studierende um eine vom Land geförderte Wohnmöglichkeit bewerben können, die in der Regelstudienzeit sind und die mindestens 15 Kilometer vom Studienort entfernt wohnen.
Die Wiederbestätigung um ein Jahr und der Vorrang für Erstsemestrige bei der Heimzuweisung bleiben erhalten. Um diese zu gewährleisten, wird eine automatisierte Rangordnung für Erstsemestrige und die Wiederbestätigungen implementiert. Mit den neuen Richtlinien werden auch die Mietpreise angepasst, die seit 2018 nicht angehoben wurden. Dabei wird die vom Landesstatistikinstitut erhobenen Teuerungsrate zu Grunde gelegt. Die neuen Preise betragen 360 Euro (bisher 300) für ein Einzelzimmer und 270 Euro (bisher 230) für den Platz in einem Doppelzimmer.
Die Direktorin der Abteilung Bildungsförderung, Rolanda Tschugguel, verweist darauf, dass der „Klick Day“ abgeschafft und ein Antragszeitraum festgelegt werden. Dies werde voraussichtlich Ende Juni 2024 sein. Für die Zuweisung der Wohnheimplätze ist das Landesamt für Hochschulförderung zuständig. In zwölf Wohnheimen in Bozen und Brixen stehen über 700 Plätze zur Verfügung.
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