Der Schuldspruch
Drei Südtiroler Skater erhalten wegen der Entwaffnung eines Polizisten in Mailand Haftstrafen um die zwei Jahre.
Schuldig, einem Stadtpolizisten in Zivilkleidung in der Nacht vom 14. auf den 15. Jänner 2022 im Mailänder Ausgehviertel Navigli die Dienstpistole geraubt zu haben.
So lautet das am Dienstag ergangene Urteil von Voruntersuchungsrichter Roberto Crepaldi in einem verkürzten Verfahren gegen zwei der Südtiroler Skater (einer davon ist sogar Profi in diesem Sport). Sie werden zu zwei bzw. zwei Jahre und zwei Monate Haft verurteilt. Ein dritter Angeklagter, ebenfalls Anfang 20, hatte in der Verhandlung vor einer Woche einen gerichtlichen Vergleich über zwei Jahre Haft beantragt, der nun von Richter Crepaldi abgesegnet wurde. Es handelt sich um jenen Südtiroler, der die Pistole nach der Entwaffnung „als Trophäe“ in die Höhe gehalten haben soll, wie es in der Anklage heißt.
Die erste Runde in diesem komplexen Strafverfahren zum nächtlichen Zwischenfall, bei dem der Polizist einen Schuss abfeuerte und ein zweiter sich im Gerangel löste, geht also an die Anklage. Nicola Nettis, der Verteidiger der zwei erstinstanzlich Verurteilten, hatte in der Verhandlung vor einer Woche auf Notwehr plädiert und einen Freispruch beantragt. Die beiden Skater hätten nicht gewusst, dass es sich bei dem Mann, der aus einem Zivilwagen stieg und rasch in die Luft schoss, um einen Polizisten handelte.
Diese Einschätzung teilt offenbar auch Richter Crepaldi, der die Vorhaltung der Mailänder Staatsanwaltschaft des Widerstandes gegen Amtspersonen in seinem Urteil nicht anerkannte und dazu einen Freispruch verfügte. Die Staatsanwaltschaft hatte für beide Angeklagten jeweils zwei Jahre Haft beantragt, der Nebenkläger (der Stadtpolizist) war zuvor wegen Zahlung von Schmerzensgeld durch die Angeklagten aus dem Verfahren ausgestiegen
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Kommentare (9)
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heracleummantegazziani
Also die Begründung für das Urteil würde ich gerne lesen. Einerseits erkennt der Richter an, dass die drei Verurteilten nicht gewusst haben können, dass es sich um einen Polizisten handelte (sonst hätte er sie ncht vom Vorwurf des Widerstandes gegen eine Amtsperson freigesprochen), anderseits erkennt er die Notwehr nicht an und verurteilt sie dann doch. Wenn die Verurteilten aber glauben mussten, dass es sich um eine Privatperson handelte, die mit einer Waffe droht, dann hätten sie in jedem Fall das Recht gehabt, sich zu verteidigen. Etwas eigenartig das ganze.
robby
Mehr als nur eigenartig. Ich hoffe die Jugendlichen gehen in Revision.
heracleummantegazziani
Wer Nettis kennt, weiß was jetzt folgt…
pat
Was für eine lächerliche Justiz. Wenn einer also eine Knarre zieht darf man nur zuschauen und hoffen dass man nicht erschossen wird, denn es könnte ja ein Polizist in Zivil mit Minderwertigkeitskomplex sein.
Also dann doch lieber Gesetze wie in den USA.
foerschtna
So ist es. Der zweite Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung wurde 1791 zusätzlich zum Recht der Selbstverteidigung auch mit dem Recht, sich vor einem „tyrannischen Staat“ zu verteidigen, begründet.
heracleummantegazziani
Wir sind nicht in den USA… also ist das kein Argument. Das einzige Argument ist der offenbare Widerspruch in der Argumentation des Richter (wenn es stimmt wie es die Presse wiedergibt).
stefan1
Lächerliche Entscheidung von diesem Possenstaat. Nur Millionäre, Politiker und Busenfreunde der Regierung dürfen sich alles leisten auf unsere Kosten.
bananajoe
Die werden schon wissen was sie geleistet haben oder warum haben sie den Nebenkläger, dem ja garnichts passiert ist, außer Entwaffnung, lieber ausbezahlt??
heracleummantegazziani
Weil Urteile meistens glimpflicher ausfallen, wenn keine Nebenkläger im Spiel sind.