Ungefährlicher Max
Das Landesgericht Trient hebt die Sicherheitsmaßnahme gegen Max Leitner aus gesundheitlichen Gründen auf.
von Thomas Vikoler
Zunächst hatte sich Quästor Paolo Sartori die Zwangsmaßnahme auf seine Fahne geschrieben.
Er teilte mit, dass gegen den in Meran wohnhaften Ex-Ausbrecherkönig Max Leitner eine sogenannte Spezialüberwachung verhängt worden sei, weil sich dieser in der Ersten Hilfe des Spitals ungebührlich aufgeführt hatte.
Allerdings wies Leitners Anwalt Angelo Polo darauf hin, dass die Leitner Ende März zugestellte Verfügung vom Landesgericht Trient verhängt worden war und aus dem Jahre 2022 stammt. Sie wurde aber nie vollstreckt.
Nun hat das Landesgericht Trient die Maßnahme auf Antrag Polos aufgehoben. In einer von Präsidentin Claudia Mori unterzeichneten Anordnung werden sämtlichen Restriktionen gegen Leitner aufgehoben. Auch jene, sich für drei Jahre ausschließlich auf Meraner Gemeindegebiet aufhalten zu müssen.
Begründet wird die Aufhebung der Spezialüberwachung mit dem schlechten psycho-physischen Zustand des 65-Jährigen. Er lag zeitweise auf der Intensivstation und hat zuletzt eine längere Zeit als Reha-Patient in der Bozner Firmian-Klinik verbracht. Wegen seines schlechten Gesundheitszustandes sei Leitner außerdem kaum bewegungsfähig und somit keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit mehr. „Um ein Verbrechen zu begehen, muss man sich selbstständig bewegen können“, heißt es in der Verfügung.
Der Mann, der zu seinem besten kriminellen Zeiten Banken ausraubte, Geldtransporter überfiel und fünf Mal aus dem Gefängnis ausbrach, wird also vom Landesgericht Trient als ungefährlich eingestuft.
Am kommenden Dienstag gibt es, diesmal am Bozner Tribunal, einen weiteren Gerichtstermin zu Max Leitner.
Der Brunecker Psychiater Ivano Simioni muss dort als von Richter Ivan Perathoner beauftragter Gutachter bekanntgeben, ob Leiter fähig ist, an der Vorverhandlung zu den Schüssen auf das Auto einer Prostituierten in der Bozner Industriezone im September 2021 teilzunehmen. Simioni hatte bereits in einem weiteren Strafverfahren gegen Leitner – jenes wegen vermeintlicher Erpressung eines Mannes aus Sterzing zu einem Zeitpunkt, als er sich wegen der Schüsse in Bozen im Hausarrest in Mauls befand – festgestellt, dass er nicht verhandlungsfähig ist.
Bei einer Prozessunfähigkeit wird das Strafverfahren für mindestens ein Jahr unterbrochen.
Leitner wird in dem Verfahren der Besitz einer Kriegswaffe Sachbeschädigung, Widerstand gegen Amtspersonen und Hehlerei vorgeworfen.
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