Guten Morgen, Herr Bär
Das zweite Jahr in Folge hat der Bär M75 in Südtirol überwintert – es gibt ein Foto vom 5. April. Das Amt für Wildtiermanagement ruft dazu auf, Sichtungen zu melden und erinnert an die Verhaltensregeln.
Erstmals konnte die zweite Überwinterung eines Bären in Folge im Landesgebiet von Südtirol nachgewiesen werden.
Der Bär M75 hat auch den Winter 2023/24 in Südtirol, genauer in den Sarntaler Alpen, verbracht und ist seit einigen Wochen wieder unterwegs.
Die jüngsten Nachweise von Spuren wurden vom zuständigen Jagdaufseher am 5. April aus dem Gemeindegebiet von Barbian gemeldet.
Die TAGESZEITUNG hat darüber bereits vergangene Woche berichtet.
Insbesondere wurden darin die Wanderrouten des Bären M75 anhand der genetischen Nachweise rekonstruiert. Das vierjährige Männchen M75 ist verhaltensunauffällig und wurde selten gesichtet.
Hauptsächlich seine Spuren, Losung und Übergriffe auf Bienenständen und Nutztiere konnten seine Anwesenheit bestätigen.
Verhaltensregeln im Bärengebiet
Auch wenn Bär M75 bislang noch nie auffällig war, weist das Amt für Wildtiermanagement auf die allgemeinen Verhaltensregeln im Bärengebiet hin. Begegnet man einem Bären auf kurze Distanz, so ist es angebracht, durch lautes Sprechen auf sich aufmerksam zu machen und sich zu entfernen. Begegnet man einem Bärenjungen, so ist es angebracht, sich mit Vorsicht zu entfernen.
Die Bärenmutter hält sich nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit in unmittelbarer Nähe auf.
Sollte sich ein Bär nähern beziehungsweise angreifen, sollte sich der Mensch, wie Erfahrungen aus Nordamerika und aus Osteuropa zeigen, wie folgt verhalten: Einen Gegenstand vor sich werfen, zum Beispiel den Pilzkorb oder den Rucksack. Sollte das nicht den erwünschten Erfolg bringen – nämlich die Neugier bzw. den Hunger des Tiers wecken – sollte man sich auf den Boden werfen, Kauerstellung einnehmen und die Hände über den Kopf legen.
Informationen über amtlich bestätigte Nachweise
Das Amt für Wildtiermanagement ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, alle etwaigen Nachweise von Bär und Wolf sofort zu melden.
Das Südtiroler Jagdgesetz sieht vor, dass die Inhaberinnen und Inhaber von Jagderlaubnisscheinen und Jagdaufseher jede Sichtung und jedes Auffinden von Pirschzeichen von Bären und Wölfen innerhalb 24 Stunden dem für die Jagd zuständigen Landesamt melden müssen. Nur so können Bevölkerung sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister über das Auftreten von den großen Beutegreifern zeitnah informiert werden.
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