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Die Schnitzel-Reform

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Seit einem Jahr ist in Südtirol die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel in Kraft: Da sich die meisten Gastbetriebe nur halbherzig daran halten, will Brigitte Foppa das Gesetz jetzt verschärfen.

Von Matthias Kofler

Brigitte Foppa schüttelt den Kopf: „So wie das Gesetz derzeit formuliert ist, wird die Herkunftskennzeichnung banalisiert oder praktisch ausgehebelt“, sagt die Grünen-Politikerin.

Vor genau einem Jahr hat der Südtiroler Landtag das Prinzip der Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel tierischer Herkunft in der Gemeinschaftsverpflegung gesetzlich verankert. Die beiden Initiatoren Manfred Vallazza und Brigitte Foppa sprachen damals von einem „Meilenstein in Sachen Transparenz und Konsumfreundlichkeit“, der es den Verbrauchern ermöglichen würde, die Herkunft von Fleisch und anderen Lebensmitteln tierischer Herkunft, die in Restaurants oder Kantinen serviert werden, zu kennen. Die Südtiroler Regelung lehnt sich an das Schweizer Modell an, wo eine breite Palette von verpackten und unverpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden muss. Dies bedeutet auch, dass Restaurants aller Art ihre Kunden in schriftlicher Form über die Herkunft der Speisen auf ihrer Speisekarte informieren müssen. Auch die Angabe, ob das Tier (zu Lebzeiten) mit Leistungsförderern behandelt wurde und Antibiotika erhalten hat, muss auf der Speisekarte neben den jeweiligen Gerichten schriftlich vermerkt werden.

Die Lokale können weiterhin selbst entscheiden, welche Produkte sie anbieten wollen. Und die Kunden ihrerseits können die Speisen nach ihren persönlichen Vorlieben auswählen. Der einzige Unterschied ist, dass die Gäste wissen, was sie auf dem Teller haben. Sie können sich bewusst für oder gegen ein heimisches Schnitzel oder ein Omelett mit Eiern aus ausländischer Käfighaltung entscheiden.
Der Südtiroler Bauernbund gehörte von Anfang an zu den größten Befürwortern einer verpflichtenden Lebensmittelkennzeichnung, weil er darin einen Beitrag zum Tierschutz und zur Förderung der heimischen Landwirtschaft und Kreisläufe sah. Dementsprechend groß war auch die Zustimmung unter den Landtagsabgeordneten: 22 Mandatare stimmten im April 2023 für das neue Gesetz, nur drei stimmten dagegen.
Das Problem: Die vorangegangene politische Diskussion hatte zu einer erheblichen Abschwächung des ursprünglichen Textes geführt. Vertreter von Tourismustreibenden und Gastbetrieben, die sich um den damaligen SVP-Abgeordneten Helmut Tauber scharten, wehrten sich gegen den „bürokratischen Aufwand“, den die Verordnung mit sich bringen würde, und drängten auf eine rein freiwillige Herkunftskennzeichnung. Das Gesetz wurde dahingehend abgeändert, dass es völlig ausreicht, eines der folgenden geografischen Gebiete als Herkunftsort anzugeben: „EU“, „Nicht-EU“ oder „EU und Nicht-EU“.

Brigitte Foppa und Madeleine Rohrer

„Das bedeutet, dass dem Gesetz Genüge getan ist, wenn ein Gastbetrieb oder eine Mensa eine Sammelangabe macht, dass das Fleisch oder die Lebensmittel tierischer Herkunft aus der EU stammen, oder eben nicht aus der EU“, erläutert Brigitte Foppa. Vereinfacht gesagt, sage ein solches Etikett dem Verbraucher bzw. der Verbraucherin, dass das Fleisch auf dem Planeten Erde erzeugt worden sei, was nicht sinnvoll sei. Entsprechend gering falle bislang die „Ausbeute“ aus.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die meisten Südtiroler Restaurants die Herkunftskennzeichnungspflicht lax handhaben. Eine wirkliche Revolution in Sachen Transparenz hat es nicht gegeben. Nach Ansicht der Fraktionsvorsitzenden der Grünen ist es daher notwendig, nach dieser einjährigen Pilotphase konkreter zu werden und dem ursprünglichen Geist des Gesetzes Raum zu geben. Ein Gesetzesentwurf, der in Kürze im zuständigen Ausschuss beraten wird, sieht vor, den Passus zu streichen, wonach die Kennzeichnung „EU“ oder „Nicht-EU“ ausreicht. Die Verabschiedung des Gesetzes vor einem Jahr sei ein „erster Schritt“, auf dem man weiter aufbauen wolle. „Wir haben aber erkannt, dass es nicht reicht, die Unternehmen sanft aufzufordern, die Herkunft der Produkte zu kennzeichnen. Deshalb wollen wir sie aufrütteln und in die richtige Richtung schupsen“, sagt Brigitte Foppa. Der Gesetzesentwurf ihrer Fraktion sei eine Diskussionsgrundlage; man sei aber bereit, zu verhandeln. So könnte beispielsweise vereinbart werden, dass die Kennzeichnung „EU/Nicht-EU“ für einzelne Gerichte ausreicht. „Was nicht passieren darf, ist, dass eine allgemeine Sammelbescheinigung auf einer Tafel am Eingang geschrieben wird. Der Kunde muss wissen können, woher die Produkte kommen, die der Gastbetrieb anbietet“, betont der Grünen-Politiker.

Mitinitiator Manfred Vallazza, der heute Vizeobmann des Bauernbundes ist, sieht hingegen keine Notwendigkeit für eine Verschärfung.

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