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Der Unverbesserliche

Max Leitner (Archivaufnahmen)

Der Quästor hat Spezialüberwachung für den in Unehren ergrauten Ausbrecherkönig Max Leitner angeordnet.

Zwischen 21.00 Uhr abends und 7.00 Uhr morgens muss sich Max Leitner, 65, ab nun in seiner Wohnung in Meran aufhalten, er darf er keinen Umgang mit Vorbestraften haben und auch keine Lokale oder öffentlichen Orte aufsuchen, wo sich derartige Personen aufhalten. Jeglicher Waffenbesitz ist ebenso verboten wie der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen.

Das sind die Auflagen der Spezialüberwachung („sorveglianza speciale“), mit welcher der neue Quästor Paolo Sartori den Südtiroler „Ausbrecherkönig“ nun belegt hat.

Der Grund laut Sartori: Leitner habe immer wieder Straftaten begangen und wiederholt ein antisoziales Verhalten an den Tag gelegt. So habe er mehrere Mitarbeiter des Sanitätsbetriebs in Meran bedroht und eingeschüchtert. Bekannt ist ein Zwischenfall in der Ersten Hilfe mit einem Wachmann. Leitner soll dort randaliert haben, es kam zu einem Handgemenge, in dessen Verlauf der gebürtige Elvaser den Wachmann angespuckt haben soll. Leitner selbst sieht sich als Opfer einer gewaltsamen Handlung des Wachmannes.

Dario Dal Medico, Merans Bürgermeister, sagte gestern zur Maßnahme des Quästors: „Wir als Gemeinde haben uns aus humanitären Gründen für Leitner eingesetzt, der eine besondere Persönlichkeit hat. Er hat es nicht sehr zu schätzen gewusst“.

Leitner wohnt in einer Gemeindewohnung. (tom)

Max Leitner (Archivfoto: TZ/Lisi Lang)

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (7)

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  • ultnerbaer

    Warum schreit da die STF nicht, dass man ihm sämtliche Sozialleistungen sowie die Gemeindewohnung nehmen soll? Ist doch auch ein mehrfacher Gewalttäter. Ach ja, er hat die falsche Hautfarbe und ist zu wenig gebräunt….

    • artimar

      Ein sinnbefreiter Kommentar.
      Aber Hauptsache, ebenso wie STF, mal was posten.
      Leitner musste auf behördliche Anweisung seinen Wohnsitzaufenthalt verlegen. Also ist klar, dass ihm für diesen Zeitraum, auch aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes, eine kleine Wohnunterkunft, die nicht die Passerbrücke ist, von amtswegen letztlich zugewiesen werden muss.
      Was hat das denn das mit einer Sozialleistung oder gar mit der Hauptpigmentierung Leitners zu tun?
      Wenn schon wohl eher mit dem it. Pass.

      • ultnerbaer

        Sollte jemand die Ironie des Kommentars nicht verstanden haben: wenn ein Ausländer ein Gesetz bricht, dann schreit die STF sofort und verlangt alle möglichen – gesetzlich nicht durchführbaren – Maßnahmen. Bei Einheimischen hört man nichts. Das wollte ich polemisieren.
        Dass Herrn Leitner, wenn er kein Vermögen und kein Einkommen hat, schon allein aus Gründen der Menschenwürde eine Unterkunft gegeben werden soll, habe keine Sekunde lang angezweifelt.
        PS: Der Zusatzkommentar mit Abschiebung nach Elvas war auch nicht schlecht 🙂

    • krautnock

      Und abschieben nach Elvas nicht vergessen!

    • meintag

      Leitner kennt sowohl die meraner Gegend als auch die von Innsbruck. Knoll als Schenner könnte Leitner auch als persönlichen Schützer anstellen. Perfekt zweisprachig wäre Leitner ohnehin.

    • bananajoe

      Bravo Ultnerbear, so ein Quatsch

  • kritischerbeobachter

    Wieviel Verbrechen muß man begehen, damit man eine Gemeindewohnung bekommt?

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