Arnos Plan
Wie LH Arno Kompatscher die Südtirol-Autonomie bis zum Sommer auf Vordermann bringen will – und sich auf zähe Verhandlungen mit Regierungschefin Giorgia Meloni einstellt.
von Matthias Kofler
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat dem Landtag seinen Plan zur Reform des Autonomiestatuts erstmals im Detail vorgestellt. Der Verfassungsgesetzentwurf, den Südtirols Regierungschef am 3. Oktober 2023 im Rahmen einer Sitzung der Staat-Regionen-Konferenz in Turin Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (Fratelli d‘Italia) überreicht hat, zielt darauf ab, jene Kompetenzen „wiederherzustellen“, die der Verfassungsgerichtshof mit seiner restriktiven Rechtsprechung nach der Verfassungsreform 2001 eingeschränkt hatte. Ausgangspunkt ist die Ankündigung der Regierung Meloni, jene Autonomiestandards wiederherstellen zu wollen, die 1992 zur Streitbeilegungserklärung bei den Vereinten Nationen geführt hatten.
In einem längeren Exkurs über die historische Entwicklung der Südtirol-Autonomie betonte Kompatscher, dass die Regelungen zum Minderheitenschutz — Sprachgebrauch, Proporz, Schule — weder durch die staatliche Gesetzgebung noch durch den Verfassungsgerichtshof eingeschränkt oder in Frage gestellt wurden. Der Entwurf, mit dem die Autonomie auf Vordermann gebracht werden soll, besteht aus sechs Artikeln. Artikel 4 bezieht sich explizit auf Trentino-Südtirol und sieht als wichtigste Neuerung vor, die Grenzen der primären Gesetzgebungsbefugnis durch die „Grundsätze der Rechtsordnung der Republik“ und die „grundlegenden Rechtsnormen der Wirtschafts- und Sozialreform“, die in vielen Urteilen des Verfassungsgerichts als Rechtfertigung für eine Beschneidung der Gesetzgebungsbefugnis des Landes (bzw. der Region) herangezogen wurden, zu beseitigen, wie es in den Regionen mit Normalstatut längst der Fall ist. Der Verweis auf die Verfassung und auf die internationalen Verpflichtungen Italiens soll hingegen beibehalten werden. „Wenn uns das gelingt, haben wir schon sehr viel abgearbeitet, weil der Verfassungsgerichtshof unsere Gesetze nicht mehr mit dieser Begründung annullieren kann”, erklärte der SVP-Politiker.
Im Entwurf ist auch ein Einvernehmensmechanismus vorgesehen. Demnach wäre künftig für Änderungen des Autonomiestatuts statt einer bloßen Stellungnahme des Regionalrates beziehungsweise Landtages deren Zustimmung notwendig.
Bei den einzelnen Zuständigkeiten des Landes bzw. der Region soll klarer definiert werden, was sie beinhalten, wobei in einigen Fällen sogar die Nomenklatur geändert wird, etwa im Falle der Urbanistik, die künftig „Regulierung des Territoriums” heißen wird, um mehr Spielraum zu schaffen. Ein ähnlicher Ansatz wird in den Bereichen Wohnbau und öffentliches Auftragswesen verfolgt, um zu vermeiden, dass das Verfassungsgericht sie als Querschnittskompetenzen auslegt.
Die Arbeit mit Rom soll unmittelbar beginnen, erklärte der LH. Nächste Woche findet ein technisches Treffen mit dem Regionalministerium statt. Bis Ende Juni soll ein Ergebnis vorliegen, ein Ziel, das Kompatscher als „sehr sportlich” bezeichnete. Die beiden Kammern des Parlaments müssen die Autonomie-Reform dann in zwei Lesungen und mit absoluter Mehrheit verabschieden. Ein Referendum wird es nicht geben. Kompatscher lud die Vertreter der politischen Minderheit im Landtag ein, das Projekt zu unterstützen. Auf den Bänken des Team K brandete Beifall auf. „Das Einvernehmensprinzip wäre ein Riesen-Fortschritt und eine endgültige Absicherung gegen einseitige Änderung des Autonomiestatuts durch Rom“, so Paul Köllensperger.
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