Üble Attacke
Die Staatsanwaltschaft beantragt für den Südtiroler, der vor einem Jahr in Vahrn seine Ex-Frau vor deren Wohnung attackierte, acht Jahre Haft wegen versuchten Mordes.
Von Thomas Vikoler
Es war, zum Glück, kein Frauenmord. Aber nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ein versuchter. Am 4. März vergangenen Jahres begab sich ein 45-jähriger Südtiroler zu einer Wohnung in Vahrn, in der seine Ex-Frau mit den beiden gemeinsamen Kindern wohnte.
Und es kam, nach einer verbalen Auseinandersetzung, in dem es um Fragen der Kinderbetreuung ging, zu einer Gewaltattacke seitens des Besuchers: Er soll die 41-jährige Frau zunächst mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Anschließend hat er laut Anklage seine Hände um ihren Hals gelegt und zugedrückt. Zudem soll er ihren Kopf auf den Boden geknallt haben.
Ein übler Übergriff, bei dem ein Sohn der Frau Schlimmeres verhinderte. Er kam nach Hause, griff dazwischen und verständigte Carabinieri und Rettung. Sein Vater wurde kurz darauf festgenommen und verbrachte rund einen Monat im Hausarrest. Danach folgte ein Aufenthaltsverbort für Vahrn und Brixen.
Gestern fand am Landesgericht die Vorverhandlung zu diesem Fall statt. Der Angeklagte, der von Nicola Nettis und Silvia Negri vertreten wird, hat ein verkürztes Verfahren beantragt, was bedeutet, dass das Urteil aufgrund des Prozessaktes gefällt wird.
Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Oberstaatsanwalt Axel Bisignano, beantragte nach seinem Plädoyer acht Jahre Haft für den Südtiroler, von Beruf Unternehmer. Bisignano sieht den Strafbestand des versuchten Mordes dadurch erfüllt, dass der Täter das Opfer am Hals gewürgt hat. Die Frau musste nach dem Vorfall mehrere Tage im Brixner Krankenhaus verbringen.
Verteidiger Nettis bestreitet die Mordversuchs-These und beantragte erwartungsgemäß die Abschwächung des Tatbestandes auf Körperverletzung.
Der Anwalt verwies in seinem Plädoyer auf widersprüchliche Aussagen zum Tathergang seitens der beiden Kinder, welche die Szene am Wohnungseingang lediglich teilweise mitbekommen hatten. Laut Nettis gibt es Hinweise, dass die Frau von ihrem Ex gar nicht gewürgt worden sei. Also das Gegenteil von dem, was sie selbst zu Protokoll gegeben hatte.
Und schließlich erinnerte der Anwalt an ein Kassationsurteil, das vorgebe, dass die Version des Opfers, wenn dieses als Nebenklägerin auftritt wie in diesem Fall, besonders genau überprüft werden müsse. Schließlich bestehe ja ein Interesse an einer Verurteilung des Angeklagten.
Vorverhandlungsrichter Emilio Schönsberg hat die Verhandlung auf den 26. März, 14.30 Uhr, vertagt, wenn das Urteil ergehen wird.
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