Der Masern-Alarm
Rund um Südtirol steigen die Fälle von Masernerkrankungen. Sowohl in anderen Regionen Italiens als auch im nahegelegenen Ausland, wie etwa Österreich und Schweiz, stieg die Anzahl von Masernfällen. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb bietet deshalb Extra-Slots für Masernschutzimpfungen an.
Zwar ist in Südtirol zurzeit nur ein „importierter“ Fall – die Person kam aus dem Ausland – einer Masernerkrankung bekannt, doch der Südtiroler Sanitätsbetrieb reagiert trotzdem auf die Zunahme der Fälle rund um Südtirol. Aufgrund der epidemiologischen Lage bietet der betriebliche Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit des Südtiroler Sanitätsbetriebes eigene Impftermine an, um Kurzentschlossenen die Möglichkeit zu geben, sich gegen Masern impfen zu lassen.
Diese Termine gibt es in allen vier Gesundheitsbezirken. Vorgemerkt werden können diese über die Einheitliche Landesweite Vormerkstelle (ELVS) unter der Telefonnummer 100 100 (mit der jeweiligen Vorwahl 0471, 0472, 0473, 0474) oder unter der E-Mail-Adresse [email protected] .
Vorgemerkt werden kann ab Donnerstag, 14. März 2024.
Masern sind eine hochansteckende virale Infektionskrankheit, die durch hohes Fieber und Hautausschlag gekennzeichnet ist. Häufig können bei Masern auch Komplikationen auftreten, wie etwa Durchfall, Lungenentzündung und unter Umständen auch eine Gehirnentzündung. Besonders gefährdet für einen schweren Verlauf sind Säuglinge unter einem Jahr, die aufgrund des Alters noch nicht geimpft werden konnten, sowie ungeimpfte erwachsene Personen.
Wer geimpft ist oder die Erkrankung bereits durchgemacht hat, kann sich nicht mit dem Masernvirus infizieren und kann dieses auch nicht übertragen. Sind innerhalb einer Bevölkerung mehr als 95 Prozent der Personen immun, kann das Virus nicht mehr zirkulieren. Durch diesen so genannte Herdenschutz sind dann auch jene geschützt, die sich aus verschiedenen Gründen nicht impfen lassen können.
Bereits seit vielen Jahren steht ein wirksamer und sicherer Impfstoff gegen Masern zur Verfügung. Dabei handelt es sich um einen Lebendimpfstoff, bei dem ein abgeschwächtes Virus, das keine oder leichte Krankheitssymptome auslöst, verabreicht wird. Zwei Dosen mit einem Mindestabstand von 4 Wochen verleihen einen lebenslangen Schutz vor der Erkrankung. Eine Impfung gegen Masern gibt es als Dreifachimpfstoff Masern, Mumps und Röteln oder als Vierfachimpfstoff Masern, Mumps, Röteln und Varizellen. Eine Impfung ist für all jene Personen empfohlen, die die Erkrankung nicht durchgemacht haben und nicht zweimal geimpft und somit empfänglich für eine Infektion sind.
Da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt, kann er Immunsupprimierten, Schwangeren und Säuglingen unter einem Jahr nicht verabreicht werden. Da genau diese Personengruppen auch ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf haben, ist es umso wichtiger, dass alle engen Kontaktpersonen entweder geimpft sind oder die Erkrankung bereits durchgemacht haben. Das Bestimmen von entsprechenden Antikörpern vor der tatsächlichen Impfung ist nicht notwendig.
Sollten Sie Fieber und Hautausschlag haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren Arzt und vermeiden Sie Menschenansammlungen. Bei Personen des Jahrgangs 1970 und älter geht man davon aus, dass diese die Erkrankung bereits durchgemacht haben und somit geschützt sind.
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