Der Gratis-Urlauber

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Alfonso R., ein polizeibekannter Serien-Zechpreller mit einer Schwäche für Luxus-Hotels, hat wieder zugeschlagen. Diesmal in einem Fünf-Sterne-Hotel auf der Seiser Alm, wo er eine unbezahlte Hotelrechnung von 6.000 Euro hinterließ.
von Thomas Vikoler
Der Mann, der im Jahre 2022 ein knappes Vierteljahr in italienischen Luxus-Hotels verbrachte, ohne jemals zu bezahlen, hat einen Namen. Es handelt sich um den 46-jährigen Alfonso R. aus der Provinz Neapel. Er reist allein, gibt sich als Manager aus, bestellt die besten Weine – und erklärt sich bei der Abreise entweder für zahlungsunfähig oder verschwindet einfach. Ein notorischer Gratis-Urlauber.
Der letzte Streich des polizeibekannten Zechprellers: Ein sechstägiger Urlaub in einem bekannten Hotel auf der Seiser Alm, in dem auch die zuletzt etwas in Ungnade gefallene Influencerin Chiara Ferragni abzusteigen pflegt.
Alfonso R. fragte im vergangenen Herbst bei dem Hotel um ein freies Zimmer nach, zwei Tage später reiste er an. Die Frage der Angestellten der Rezeption nach einer Kreditkarte zwecks finanzieller Garantie wimmelte der Gast mit dem Hinweis ab, der werde die Rechnung vor der Abreise über seine Firma bezahlen. Offenkundig glaubte man ihm, schließlich war Alfonso R. ständig am Telefonieren und verteilte Visitenkarten mit dem Schriftzug seiner Firma.
Eine Masche, die man ein Jahr zuvor auch in einem anderen Südtiroler Gastbetrieb kennenlernte. Da stieg Alfonso R. in einem Luxus-Hotel in Brixen ab. Eine Woche Aufenthalt, der laut Rechnung 6.500 Euro kostete. Doch der Gast, der sich – wiederum mit Visitenkarte als Beleg – als Süditalien-Zuständiger von Amazon ausgegeben hatte, teilte vor seiner Abreise mit. „Ich kann nicht zahlen, ich habe kein Geld“. Die fünf Kreditkarten, die er bei sich hatte, waren allesamt ungedeckt, also wertlos (die Tageszeitung berichtete).
Die Inhaber des Hotels riefen angesichts der unbezahlten Rechnung die Carabinieri. Diese nahmen die Personalien des Mannes auf und die Strafanzeige des Hotels entgegen. Aber sie konnten den zahlungsfähigen Gast nicht daran hindern, die Heimreise anzutreten. Weder für den Strafbestand der betrügerischen Zahlungsunfähigkeit („insolvenza fraudolenta“) noch für den des Betrugs („truffa“) sind im Strafgesetzbuch Vorbeugemaßnahmen vorgesehen.
Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu diesem kuriosen Zwischenfall im Brixner Nobel-Hotel zeigte sich: Der Gast muss ein Serien-Zechpreller sein. Allein im Jahre 2022 waren gegen ihn an italienischen Gerichten 19 Strafanzeigen wegen nicht bezahlter Hotelrechnungen eingegangen, darunter auch mehrere in Südtirol (insbesondere Grödental) und am Gardasee.
Schuldsprüche gegen Alfonso R. scheinen bisher keine auf, im Strafregister steht allein eine ältere Verurteilung wegen einfachen Betrugs.
Bemerkenswert ist freilich, dass der 46-Jährige in den Hotels bisher immer mit seinem richtigen Namen abgestiegen ist. Allein über seine berufliche Qualifikation und somit seine Zahlungsfähigkeit führte er seine Gastgeber in die Irre.
Wegen des unbezahlten Aufenthalts im Fünf-Sterne-Hotel auf der Seiser Alm hat die Staatsanwaltschaft Bozen gegen Alfonso R. erstmals Anklage wegen Betrugs erhoben. Denn anders als in anderen Fällen und jenem der Nobel-Absteige in Brixen erklärte der Gast diesmal nicht „ich kann nicht zahlen, ich habe kein Geld“. Als das Hotelpersonal am Abend vor der geplanten Abreise das Zimmer des Mannes aufsuchte, zeigte sich: Er war bereits abgereist.
Alfonso R. hinterließ eine unbezahlte Hotelrechnung von 6.000 Euro, das Hotel-Management erstattete Strafanzeige.
Die dazugehörige Verhandlung am Bozner Landesgericht am vergangenen Freitag, bei dem der Verwalter des Hotels anwesend war, musste wegen einer nicht erfolgten Zustellung (es gibt unterschiedliche Angaben zur Wohnadresse von Alfonso R.) vertagt werden.
Tatsache ist, dass es bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung keine Handhabe gegen den Mann mit einer Schwäche für Luxus-Hotels gibt. Und wie der Hotelier auf der Verhandlung am Freitag erklärte, gibt es derzeit seitens des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV) keinerlei Rund-Warnung vor Alfonso R. oder einen Steckbrief von ihm.
Offenbar gibt es bei den betroffenen Betrieben auch eine gewisse Scham darüber, den anspruchsvollen Gast ohne jegliche finanzielle Sicherstellung bei sich beherbergt zu haben.
Kommentare (18)
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