„Hat nichts mit Impfung zu tun“
Nachdem eine Ärztin vom Land aufgefordert wurde, ihr Stipendium zurückzuzahlen, reagiert nun Landesrat Hubert Messner. Die Rückzahlungsforderung habe nichts mit dem Impfstatus zu tun.
von Markus Rufin
Am Dienstag berichtete unter anderem die TAGESZEITUNG von dem Fall einer jungen Ärztin, die vom Land dazu aufgefordert wurde, ihr Stipendium zur Deckung der Lebenskosten (ungefähr 27.000 Euro) während ihrer Facharztausbildung in Neurologie zurückzuzahlen.
Zur Erinnerung: Die Frau absolvierte ihre Ausbildung an der Universität Triest. Da sie sich aber weigerte, sich ein drittes Mal gegen Covid-19 impfen zu lassen, wurde ihre Ausbildung an der Uni beendet. In der Folge suchte sie nach einer neuen Ausbildungsstelle und fand diese in Deutschland, allerdings war sie dort in der Psychiatrie beschäftigt. In der Folge erhielt sie auch eine Rückzahlungsforderung von Seiten des Landes.
Nun reagiert auch Landesrat Hubert Messner auf den Fall. Er stellt klar, dass die Rückzahlungsforderung in keinem Zusammenhang mit der Impfsituation der Ärztin stehe, sondern „mit dem erfolgten Abbruch der Ausbildung in der vereinbarten Fachrichtung“.
Er verweist darauf, dass im Fokus der Finanzierung der Facharztausbildung die gesundheitliche Versorgung der Südtiroler Bevölkerung stehe, weshalb für jede einzelne Fachrichtung eine mehrjährige Bedarfserhebung durchgeführt wird. Für jede Fachrichtung stehen also nur begrenzt Stipendien zur Verfügung.
„Alle Facharztauszubildenden, die ein Stipendium annehmen, unterzeichnen eine Dienstverpflichtung“, erklärt Messner. „Diese sieht vor, dass sie nach Ausbildungsende vier Jahre Dienst im Gesundheitswesen des Landes leisten werden.“
Indem die Ärztin ihre Ausbildung im Fachbereich Psychiatrie hat die junge Ärztin aber genau gegen diese Verpflichtung verstoßen. Das müsse der Ärztin bewusst gewesen sein, meint der Landesrat: „Die Folgen bei einem eventuellen Abbruch der Ausbildung bzw. einer Nichterfüllung der Dienstverpflichtung gehen daraus auch klar hervor.“
Die Ausbildung der Ärztin wurde zwar abgebrochen, weil sie sich nicht ein drittes Mal impfen lassen wollte, doch das ist nicht der Grund für die Rückzahlungsforderung. In anderen Worten: Sie hätte ihre Ausbildung in derselben Fachrichtung andernorts fortsetzen können oder darauf warten können, bis das Gesetz aufgehoben wird. So wäre es auch nicht zur Rückzahlungsforderung gekommen. Jedenfalls legt Messner Wert auf die Feststellung, dass die Rückzahlungsforderung nichts mit dem Impfstatus der Ärztin zu tun hat.
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Kommentare (27)
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andreas
Sie wird unter bestimmten Bedingungen mit öffentlichen Geldern gefördert, hält diese nicht ein und beklagt sich nun darüber, dass die vorher bekannten Konsequenzen gezogen werden.
Ein Problem des Zeitgeistes, jeder meint auf alles Anspruch zu haben und sieht nur die Rechte, nicht die Pflichten.
Ich würde ihr noch zusätzlich die Zinsen in Rechnung stellen.
heracleummantegazziani
Wie lange wird es wohl dauern, bis einer aus jener Ecke „Lügenpresse“ schreit?
kritischerbeobachter
Herr Messner… wenn ich richtig verstanden habe, wurde sie ja von der Uni ausgeschlossen, da sie die 3. Impfung nicht wollte…?
Das hat nicht mit Impfung zu tun…
Heute ist es in der Sprache die Kunst, etwas so darzustellen, das es anders ist, als wie es gesagt wird.
robby
@kritischer, deiner Meinung nach schafft Messner auch über die Uni Triest?
Hast du noch Restalkohol im Blut?
heracleummantegazziani
Können Sie nicht lesen? Bei manchen Menschen ist tatsächlich Hopfen und Malz verloren… oder sie haben zuviel davon in flüssiger Form genossen.
pingoballino1955
Herr Messner,sie widersprechen sich,noch nicht gemerkt???
andreas
Neurologie – Geld
Psychiatrie – nix Geld
Ist das so schwierig zu verstehen?
pingoballino1955
Andreas und Hera,was??? Seid ihr nicht kritisch,oder nur AK????
heracleummantegazziani
Sie haben schon wieder nichts verstanden, noch nicht gemerkt?
carlo
Herr Messner tut mir leid.
Er muss diesen Saftladen Sanität nun managen. Muss oder wollte, wie auch immer.
Wäre mal interessant zu wissen, warum Irene Pechlaner hingeworfen hat. Schweigen im Walde.
Der einzige, dem ich es zutraue in der Sanität mal aufzuräumen ist der General.
Thomas Schäl.
Aber da geht der SVP natürlich der Reis, denn Schäl ist ein Externer und hat sicher keine Scheu den Sanitätsdienst Sumpf Alto Adige trocken zu legen.
pingoballino1955
Carlo,genau davor zittern die Gurus,die keine mehr sind! Und der gute Andere soll 50000 Euro für die Olympische Blüte kassieren? Ich fasse es nicht ????? Herr Messner was sagen sie als NEUTRALER dazu???
ummagumma
@carlo, 100% richtig. Aber genau davor fürchten sie sich und zudem wäre es für den „Garanten“LH und nicht zu vergessen seinen Lakaien den Deutschenasser “ Anderle“ ein Tritt in den A……:-)
carlo
@ummagumma
Jetzt muss nur noch Christian Kofler freiwillig verzichten, dann dürften Thomas Schael die Türen zum Südtiroler Sanitätsbetrieb offen stehen.
Was zu begrüßen wäre!
foerschtna
Die Rückzahlungsforderung des Landes war sicher gerechtfertigt, die Voraussetzungen für die Auszahlung waren nicht mehr gegeben, somit musste das Land den Betrag zurückfordern. Denn hätte es das nicht gemacht, hätte es wohl bald Post vom Rechnungshof bekommen. Dass die ganze Sache, so wie sie gelaufen ist, nichts mit „der Impfung“ zu tun hätte, ist dann aber doch etwas weit hergeholt. Und die zynische Bemerkung in diesem Artikel, die Dame hätte ja warten können, bis das Gesetz aufgehoben wird, ist schon etwas dreist. Hätte sie in eine Glaskugel schauen sollen ? Wenn Draghi im Herbst 2022 nicht von Meloni abgelöst worden wäre, würde sie wahrscheinlich heute noch auf die Aufhebung warten. Leider ist diese Geschichte halt ein weiterer Fall von brain drain ins Ausland, neben vielen anderen, in Zeiten von Ärzte-und Pflegermangel. Und, Herr LR Messner, ich wünsche Ihnen viel Glück dabei, diesen Trend zu stoppen.
cosifantutte
„Er stellt klar, dass die Rückzahlungsforderung in keinem Zusammenhang mit der Impfsituation der Ärztin stehe, sondern „mit dem erfolgten Abbruch der Ausbildung in der vereinbarten Fachrichtung“
Ja, steht sie, denn:
„Die Ausbildung der Ärztin wurde zwar abgebrochen, weil sie sich nicht ein drittes Mal impfen lassen wollte…“
mit Augenmerk auf „drittes mal“ als Bedingung, bar jeder inhaltlichen Substantiierung. Damit ist ja alles gesagt.
„Sie hätte ihre Ausbildung in derselben Fachrichtung andernorts fortsetzen können oder darauf warten können, bis das Gesetz aufgehoben wird.“
Wo denn und wer kommt für die Opportunitätskosten auf?
Herrliches Beispiel einer Wortklauberei von Juristen.
heracleummantegazziani
Nein eben nicht. Funktionaler Analphabetismus ist offenbar auch in Südtirol weit verbreitet. Und genau solche bemüßigen sich laufend zu kommentieren.
foerschtna
Hera, gib auf deinen ständig erhobenen moralischen Zeigefinger acht, nicht dass er noch versteift. Sich ständig intellektuell über andere zu erheben, und sie als Deppen niederzumachen, zeigt nämlich recht deutlich, welch Geistes Kind dahintersteckt.
ummagumma
Geniale Antwort!! Davon gibt’s in Bruneck auch einen 🙂
heracleummantegazziani
Wenn er sich mit Ihnen misst, muss er nicht besonders intelligent sein, um intelligenter zu sein.
heracleummantegazziani
Darauf hinzuweisen, dass jemand einen einfachen Text nicht versteht ist kein „moralischer Zeigefinger“, sondern Hinweis auf eine leider traurige Realität. Man sollte sich darum sorgen, weshalb das bei vielen Menschen zunehmend so ist, denn das ist und wird eines der großen Probleme der Gesellschaft, nicht ob die Mozzarella in einer schwarzen Verpackung angeboten wird.
Sie haben den Kern der Geschichte offenbar auch nicht verstanden, richtig?
cosifantutte
Logische Aussagen:
A: Verweigerung der Impfung (freier Wille), wahr
B: Zwangsabbruch des Studiums, wahr
C: Forderung zur Rückzahlung, wahr
Bedingungen:
A ist eine Hinreichende Bedingung für B, wenn A wahr ist dann ist B wahr , A => B
B ist eine Hinreichende Bedingung für C, wenn B wahr ist dann ist C wahr , B => C
Daraus folgt dass A eine hinreichende Bedingung für C ist, also A => C,
(a => b) ꓥ (b => c) ꓥ (a => c)
Der Impfstatus ist somit, im Gegensatz zur Aussage des Landesrates, ausschlaggebend für die Rückzahlung.
Siehe Wolfram Mathematics:
https://www.wolframalpha.com/input?i=truth+table+%28a+implies+b%29+and+%28b+implies+c%29+and+%28a+implies+c%29
ummagumma
Hera….Klotz, machen Sie sich Mal darum keine Sorgen. Es gibt einige Intelligenzbolzen die ihr Leben lang ein As……le bleiben werden. Denke da sind die nicht weit davon entfernt. Ich muss mich hier jeden falls nicht prostituieren…..sie anscheinend schon!!
summer1
Cosifantutte
Leider falsch, weil einen logischen Fehler im Ansatz: Die Betroffene hätte an einem anderen Krankenhaus ihre Facharzt-Ausbildung fortsetzen können und dann, wenn Corona-Impfpflicht längst vorbei 4 Jahre in Südtirol arbeiten können.
Da hilft dir selbst dein hochgestochener Krimskrams nichts. Schaut aber superschlau aus. Aber ein deutliches Scheinargument unter dem Deckmantel der Aussagenlogik! Pfui!
cosifantutte
Nur weiter den Niedergang verwalten. Ich kann jedem jungen Menschen wärmstens empfehlen das Weite zu suchen.
andreas
Mach das, denn wenn es sich nur um solche handelt, welche die Regeln nicht einhalten, ist nicht schade darum.
pingoballino1955
Hera…… sie scheinen von sich selbst wohl sehr voreingenommen zu sein? Sie erlauben sich Urteile,die ich mir nicht erlauben würde,ob Akademiker.in oder nicht!
andreas
Man ist wenn schon von sich eingenommen, von sich voreingenommen wäre etwas eigenartig.