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„Hat nichts mit Impfung zu tun“

Foto: LPA/ 123RF.com

Nachdem eine Ärztin vom Land aufgefordert wurde, ihr Stipendium zurückzuzahlen, reagiert nun Landesrat Hubert Messner. Die Rückzahlungsforderung habe nichts mit dem Impfstatus zu tun.

von Markus Rufin

Am Dienstag berichtete unter anderem die TAGESZEITUNG von dem Fall einer jungen Ärztin, die vom Land dazu aufgefordert wurde, ihr Stipendium zur Deckung der Lebenskosten (ungefähr 27.000 Euro) während ihrer Facharztausbildung in Neurologie zurückzuzahlen.

Zur Erinnerung: Die Frau absolvierte ihre Ausbildung an der Universität Triest. Da sie sich aber weigerte, sich ein drittes Mal gegen Covid-19 impfen zu lassen, wurde ihre Ausbildung an der Uni beendet. In der Folge suchte sie nach einer neuen Ausbildungsstelle und fand diese in Deutschland, allerdings war sie dort in der Psychiatrie beschäftigt. In der Folge erhielt sie auch eine Rückzahlungsforderung von Seiten des Landes.

Nun reagiert auch Landesrat Hubert Messner auf den Fall. Er stellt klar, dass die Rückzahlungsforderung in keinem Zusammenhang mit der Impfsituation der Ärztin stehe, sondern „mit dem erfolgten Abbruch der Ausbildung in der vereinbarten Fachrichtung“.

Er verweist darauf, dass im Fokus der Finanzierung der Facharztausbildung die gesundheitliche Versorgung der Südtiroler Bevölkerung stehe, weshalb für jede einzelne Fachrichtung eine mehrjährige Bedarfserhebung durchgeführt wird. Für jede Fachrichtung stehen also nur begrenzt Stipendien zur Verfügung.

„Alle Facharztauszubildenden, die ein Stipendium annehmen, unterzeichnen eine Dienstverpflichtung“, erklärt Messner. „Diese sieht vor, dass sie nach Ausbildungsende vier Jahre Dienst im Gesundheitswesen des Landes leisten werden.“

Indem die Ärztin ihre Ausbildung im Fachbereich Psychiatrie hat die junge Ärztin aber genau gegen diese Verpflichtung verstoßen. Das müsse der Ärztin bewusst gewesen sein, meint der Landesrat: „Die Folgen bei einem eventuellen Abbruch der Ausbildung bzw. einer Nichterfüllung der Dienstverpflichtung gehen daraus auch klar hervor.“

Die Ausbildung der Ärztin wurde zwar abgebrochen, weil sie sich nicht ein drittes Mal impfen lassen wollte, doch das ist nicht der Grund für die Rückzahlungsforderung. In anderen Worten: Sie hätte ihre Ausbildung in derselben Fachrichtung andernorts fortsetzen können oder darauf warten können, bis das Gesetz aufgehoben wird. So wäre es auch nicht zur Rückzahlungsforderung gekommen. Jedenfalls legt Messner Wert auf die Feststellung, dass die Rückzahlungsforderung nichts mit dem Impfstatus der Ärztin zu tun hat.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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