Der ausgewiesene DJ
Der neue Quästor hat den aus Polen stammenden Wander-DJ nach einer weiteren Ruhestörung am Bozner Obstmarkt am Montag als gefährlich eingestuft und der Stadt verwiesen. Rechnet aber damit, dass er bleibt.
von Thomas Vikoler
Wer sich einen Ruf als guter Disc Jockey aufbauen will, braucht Ausdauer. Diese kann man dem aus Polen stammenden Mann, der in den vergangenen Wochen in Bozen für Furore sorgte, wahrlich nicht absprechen. Dem blonden Mann mit der blauen Windjacke gehen die Lautsprecher-Boxen, die regelmäßig von der Stadtpolizei beschlagnahmt werden, nicht aus.
Seinen bisher letzten Auftritt hatte der DJ am vergangenen Montag an seiner Lieblings-Party-Location, dem Bozner Obstmarkt. Ab 20.00 Uhr beschallte er die Gegend mit seiner Mischung aus House, Techno und Electro und zog damit, wie gewohnt, seine Anhänger an.
Junge Bozner, die sich traubenförmig vor seinem Lautsprecher versammeln und Party machen. So wie in der Nacht von Freitag auf Samstag, als der DJ wiederum am Obstmarkt für Sound bzw. Ruhestörung (je nach Sichtweise) bis in die Morgenstunden sorgte. So wie an den Wochenenden davor gab es wegen der nicht angemeldeten Partys Einsätze von Polizei und Stadtpolizei, es wurden Verwaltungsstrafen wegen Überschreitung der Dezibel-Grenzwerte verhängt.
Nun folgt eine weitere Maßnahme gegen den DJ, verhängt vom seit Freitag im Amt befindlichen neuen Quästor Paolo Sartori, der wegen seiner täglichen Ausweisungen von Ausländern (gestern gab es weitere drei) ebenfalls für Furore sorgt.
Sartori hat den nicht vorbestraften DJ als sozial gefährlich eingestuft und der Stadt verwiesen. Ein sogenanntes „foglio di via“, das der Quästor gegen Personen mit kriminellen Neigungen oder auffälligem Verhalten verhängen kann. Sartori geht allerdings davon aus, dass sich der Betroffene, der unter psychischen Problemen leidet, nicht an seine Anordnung, die Stadt umgehend zu verlassen, halten wird.
Mehr könne er nicht tun, betont der neue Quästor. Alles andere falle in die Zuständigkeit des Bozner Bürgermeisters. Die Missachtung eines „foglio di via“, das für eine Höchstdauer von drei Jahren verhängt werden kann, stellt eine Straftrat dar, die mit einer Haftstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden kann. Allerdings vergeht bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung erfahrungsgemäß sehr viel Zeit.
Ob der DJ weiter in der Stadt ist oder nicht, wird sich spätestens bei der nächsten Wander-Party in der Altstadt zeigen.
Stadtviertel-Präsidentin Sylvia Hofer hat den Auftritt des nun der Stadt Verwiesenen am Montag persönlich mitbekommen und lobt sogar den guten Musikgeschmack des polnischen Disc Jockeys. Für die nächtliche Ruhestörung an den vergangenen Wochenenden hat sie aber kein Verständnis. Und sie kritisiert die beiden Gastbetriebe, welche dem DJ für seine Instant-Auftritte den Strom aus ihren Leitungen zur Verfügung stellten. Dies sei inakzeptabel und müsse von der Stadtpolizei geahndet werden, sagt Hofer.
Sie begrüßt das Eingreifen des Quästors ausdrücklich. Ob es Folgen für die Wahrung der Nachtruhe in Bozen haben wird, ist eine andere Frage. In den sozialen Medien erhielt der DJ zuletzt viel Zustimmung von Jugendlichen. In der Stadt ohne richtige Diskothek sei endlich was los.
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