Freier Zugang
Um Südtirols Forschungsarbeit breit zugänglich zu machen, bezuschusst das Land die Freischaltung wissenschaftlicher Artikel als Open Access. Nun wurden die Förderrichtlinien angepasst.
Mit derzeit 200.000 Euro im Jahr bezuschusst das Land Südtirol Veröffentlichungen von wissenschaftlichen Publikationen aller Fachdisziplinen in hochrangigen internationalen Zeitschriften als Open Access.
Open Access heißt wörtlich übersetzt offener Zugang und bedeutet den freien Zugang zu wissenschaftlicher Literatur im Internet. Die Förderung soll dazu beitragen, dass Forschungsergebnisse mit den dazugehörigen Daten international und uneingeschränkt zugänglich gemacht werden, was auch der Qualität und Relevanz der entsprechenden Studien und der Vernetzung unter Forschenden zugutekommt.
Nun hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer die Förderrichtlinien für die Gewährung dieser Zuschüsse angepasst. „Mit den neuen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Ergebnissen im Open-Access-Format wollen wir für mehr Klarheit und einfachere Verfahrensabläufe sorgen“, erklärt Landesrat Achammer, der in der neuen Landesregierung auch für Wissenschaft, Forschung und Innovation zuständig ist.
„Neu eingeführt wird die Möglichkeit für Südtiroler Forschungseinrichtungen, Sammelanträge einreichen zu können“, erklärt der neue Abteilungsdirektor für Innovation, Forschung, Universität und Museen, Franz Schöpf.
Institutionen und einzelne Forschende können weiterhin Förderanträge auch nur für einzelne wissenschaftliche Artikel einreichen. Weitere Änderungen betreffen Vereinfachungen bei der Gesuchstellung.
Sowohl Sammelanträge als auch Einzelanträge können das ganze Jahr über mittels zertifizierter elektronischer Post (an [email protected]) oder per E-Mail (an [email protected]) eingereicht werden.
Dazu ist der Vordruck zu verwenden, der auf Landeswebseite zum Thema Innovation, Forschung und Universität zu finden ist. Dort ist auch die Liste der Open-Access-Artikel zu finden.
Zuständig ist das Amt für Wissenschaft und Forschung im Landhaus 5 in Bozen (Tel. 0471 413720).
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