Tag der Entscheidung
Am Freitag soll am Landesgericht das Urteil zum Horror-Crash von Luttach fallen. Im Raum steht eine Haftstrafe von 12 Jahren für Stefan Lechner.
Er selbst, der angeklagte Fahrer Stefan Lechner, wird nicht zur heutigen, voraussichtlich letzten Vorverhandlung erscheinen, wie seine Verteidiger mitteilen.
Aber das Urteil über seine strafrechtliche Verantwortung zu Horror-Crash von Luttach am 5. Jänner 2021 mit sieben Toten und ebenso vielen Schwerverletzten soll gesprochen werden.
Nach mehreren Vertagungen sind nun die Staatsanwaltschaft (die voraussichtlich zwölf Jahre Haft im verkürzten Fahren wegen mehrfach erschwerter Tötung im Straßenverkehr beantragen wird) und die Verteidiger Alessandro Tonon und Andreas Tscholl am Zug.
Das letzte Wort wird Richter Ivan Perathoner sprechen. (tom)
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Kommentare (2)
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asd
Und jeder von uns kann froh sein, dass ihm das bei widrigen Bedingungen wo alles mal zusammenkommt, nicht schon selbst passiert ist.
Vor allem die älteren Generationen, welche noch Raum für sich hatten nicht, und wo
es völlig normal war, wenn die Post abging.
Vor allem in den hinteren Tälern.
hallihallo
da hast du wohl recht. aber im geschriebenen fall sind wirklich viele negative faktoren dazugekommen: der busfahrer , der aufgeblendet hat, sodaß der autofahrer instinktiv nach rechts gezogen hat und viele in der dunkelheit herumlaufende menschen. ob diese auf der straße , dem zebrastreifen oder neben der straße waren, wird wohl niemand sagen können oder wollen. und meines wissens wurde auch nicht kontrolliert, ob diese angetrunken waren. inzwischen wird ja schon betrunken fußgängern der führerschein abgenommen.