Schlanders zieht vor Gericht
Es ist ein kleiner Paukenschlag: Die Gemeinde Schlanders ficht die teilweise Unterschutzstellung der Ex-Drususkaserne durch die Landesregierung vor dem Verwaltungsgericht an. Welches Ziel verfolgt sie damit?
von Karin Gamper
Das schier endlose Hickhack um die ehemalige Drususkaserne in Schlanders ist um ein weiteres Kapitel reicher. Der letzte Schachzug: Die Marktgemeinde geht gegen die Landesregierung gerichtlich vor und wird die Unterschutzstellung von Teilen des Areals vor dem Verwaltungsgericht Bozen anfechten.
Der Hintergrund ist hinlänglich bekannt.
Für das stillgelegte Kasernenareal gibt es seit Längerem Bebauungspläne. Entstehen soll u.a. Wohnbau und eine Schulerweiterung. Im Laufe der Jahre gab es dazu mehrere Bürgerversammlungen, Gemeinderats- und Landesregierungsbeschlüsse. Es liegt auch bereits ein Konzept vor.
Für einen Sturm der Entrüstung sorgte die Nacht- und Nebelaktion vom 5. Oktober 2022, als in den frühen Morgenstunden mit dem Abriss des zentralen Gebäuderiegels begonnen wurde. Begründet wurde dies von Bürgermeister Dieter Pinggera mit Sicherheitsbedenken. Wenige Stunden nach Beginn der Arbeiten stoppte eine Dringlichkeitsverfügung von Landeskonservatorin Karin Dalla Torre die Abrissbirnen. Sie verhängte einen provisorischen Denkmalschutz. Am 11. Oktober schlug das Landesdenkmalamt eine direkte Denkmalschutzbindung für das gesamte Areal vor.
Die Landesregierung hätte daraufhin 180 Tage Zeit gehabt, um diese provisorische Maßnahme in eine endgültige Unterschutzstellung umzuwandeln, ließ diese Frist aber verstreichen. Damit stand die Kaserne wieder ohne Schutz da.
Erst viel später – am 5. Dezember 2023 – beschloss die scheidende Landesregierung noch unter Ex-Denkmalschutzlandesrätin Maria Hochgruber Kuenzer, Teile der Kaserne unter Schutz zu stellen: die rationalistische Marmorfassade des bereits teilweise abgerissenen Kommandogebäudes, die ehemals enteignete, historistische Villa Wielander, die als Wohnung für unverheiratete Offiziere gedient hatte, die noch bestehenden Wachtürme sowie Teile der Umfassungsmauer.
Gegen diesen Beschluss wird die Gemeinde Schlanders nun rekurrieren. „Wir wurden als Gemeinde weder involviert noch in Kenntnis gesetzt“, sagt Bürgermeister Pinggera, „aus unserer Sicht ist die Vorgangsweise der Landesregierung rechtlich und formalrechtlich ungesetzlich“.
Die Unterschutzstellung von Teilen der Kaserne widerspreche den „bisher getroffenen Maßnahmen und abgeschlossenen Verträgen mit der Landesregierung“. „Die Forderungen des Landesdenkmalamts, die von der Landesregierung übernommen wurden, sind für die Gemeindeverwaltung mit großen finanziellen Belastungen verbunden, die so niemals vorgesehen waren“, argumentiert Pinggera. So sei nicht geklärt, wer die Kosten für die Abnahme und Einlagerung der nunmehr geschützten Marmorfassade während der Bauarbeiten aufkommt oder wer das geforderte Dokumentationszentrum führen soll. „Allein für die Sicherung der Baustelle, die das Land einstellen ließ, mussten wir als Gemeinde über 100.000 Euro berappen“, so Pinggera.
Das alles sei nicht schlüssig. „Die Landesregierung ist einseitig vorgegangen, die Rechtsposition der Gemeinde wurde komplett außer Acht gelassen“, findet der Bürgermeister. Dies könne Schlanders nicht einfach so hinnehmen.
Über den Rekurs habe er Landeshauptmann Arno Kompatscher bereits vorab informiert.
Kommentare (18)
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