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Munter vor Gericht


Die Altmandatare Hanspeter Munter und Walter Baumgartner fordern bis zu 600.000 Euro an Renten-Vorschüssen zurück, doch die Region setzt sich zur Wehr.

von Matthias Kofler

Zehn Jahre nach dem Ausbruch des Rentenskandals herrscht noch immer keine Ruhe in der Region: Wie Vizepräsident Sepp Noggler (SVP) gegenüber der Tageszeitung bestätigt, haben die ehemaligen Landtagsabgeordneten Hanspeter Munter und Walter Baumgartner Klage gegen den Regionalrat eingereicht. Sie fordern bis zu 600.000 Euro an Rentenbeiträgen zurück. „Die Schatulle bleibt geschlossen“, zeigt sich Noggler kämpferisch.

Der Hintergrund: Das Landgericht Trient hat vor kurzem ein Urteil zugunsten der Altmandatare erlassen. Die von Richter Massimo Morandini geschriebene Sentenz betrifft die Besteuerung von Leibrenten und Rentenvorschüssen. Landeshauptmann Arno Kompatscher, der sich kürzlich noch dafür ausgesprochen hatte, ein neues Kapitel in den Beziehungen zu den ehemaligen Abgeordneten aufzuschlagen, traf sich jüngst mit den Anwälten des Regionalrats, um eine neue Marschrichtung festzulegen. Einstimmig wurde beschlossen, dass das Trientner Urteil nie und nimmer akzeptiert werden kann. Dieses hätte nämlich zur Folge, dass die ehemaligen Mandatare weitere Vorschüsse in zweistelliger Millionenhöhe erhalten würden – weil sie den bereits überwiesenen Betrag nicht mehr besteuern müssten.

Die technischen Details des Gerichtsstreits sind hochkomplex: Während die Ex-Politiker einen pauschalen Steuerfreibetrag von 90 Prozent fordern, ist der Regionalrat der Überzeugung, dass für jeden Mandatsträger ein individueller Freibetrag festgelegt werden sollte, der sich an seiner individuellen Beitragssituation orientiert und deutlich unter der Forderung der Ex-Mandatare liegt. In der vergangenen Woche hat der Präsident des Regionalrats, Roberto Paccher (Lega), ein Eildekret erlassen, um gegen das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Trient Berufung einzulegen. Auch die Regionalregierung wird am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss fassen.

Der Regionalrat will von den ehemaligen Politikern auch die Anwaltskosten in Höhe von 120.000 Euro zurückfordern.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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