Geld für Fernwärme-Projekte
Südtirols Fernwärme- und Fernkältenetz soll weiter ausgebaut werden. Für den Bau der entsprechenden Leitungen stehen fünf Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Efre 2021-2027) zur Verfügung.
Gemeinden, Stadtwerke, Genossenschaften und auch private Unternehmen, die Fernwärme- oder Fernkältewerke führen, können sich ab sofort und in der Folge noch bis zum 16. April 2024 im Rahmen des zweiten Aufrufs zur Einreichung von Projekten der Priorität 2 (Green) um diese Mittel bewerben.
Der Aufruf zur Einreichung von Projekten zur „Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen“ ist kürzlich von der Direktorin der Abteilung Europa, Martha Gärber, unterzeichnet und im Amtsblatt der Region veröffentlicht worden.
Bezuschusst werden Ausgaben für den Bau effizienter Fernwärme- und Fernkälteleitungen, dazu gehören Verteilnetz und Datennetz für Fernregelung und Kontrolle sowie Fernwärmeübergabestationen mit Primäranschluss.
Berücksichtigt werden nur Projekte, die in Versorgungszonen liegen, welche mit Dekret des Direktors der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz nach dem 31. Dezember 2019 erstmals abgegrenzt wurden und deren Gesamtkosten über 100.000 und unter vier Millionen Euro liegen.
Jeder Antragstellende darf maximal vier Projekte einreichen, wobei sich die Projekte nicht auf mehrere Fernheizwerke beziehen dürfen. Von den insgesamt fünf Millionen Euro, die für diesen Aufruf zur Verfügung stehen, kommen 40 Prozent von der EU, 42 Prozent vom Staat und 18 Prozent vom Land.
Der Finanzierungssatz beläuft sich auf maximal 30 Prozent der anerkannten Kosten bei Großunternehmen und auf maximal 40 Prozent, wenn die Antragstellenden Klein- und Mittelunternehmen oder Gebietskörperschaften sind. Die Vorhaben müssen in der Regel bis Ende August 2026 umgesetzt sein.
Projektanträge können ab sofort bis zum 16. April 2024 (12 Uhr) über das Projektverwaltungssystem „CoheMON“ (https://fesr-efre.civis.bz.it) übermittelt werden.
Die Antragstellenden (beziehungsweise die gesetzlichen Vertretenden und Personen, die mit der Projektverwaltung betraut sind) benötigen dafür die elektronische Identität (Spid).
Informationen zum Aufruf erteilt die Verwaltungsbehörde gemeinsam mit der maßnahmenverantwortlichen Abteilung Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz bei einem Webinar am 20. Februar 2024.
Eine Registrierung zum Online-Informationstreffen ist über diesen Link möglich.
Informationen zum Aufruf und zum EFRE-Programm
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