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„Der LH wird nicht zahlen“

Karl Zeller

Der Rechtsanwalt von Arno Kompatscher, Karl Zeller, bezeichnet die Vorhaltungen der Finanzpolizei als lächerlich. Und Sven Knolls Vorwürfe gegen den LH hätten sich als „Fake“ erwiesen.

von Artur Oberhofer

Karl Zeller gibt sich gelassen: „Die ganze Geschichte wird sich in Luft auflösen.“

Der Ex-Parlamentarier und Vertrauensanwalt von Arno Kompatscher dreht den Spieß um: Am Ende, so ist er überzeugt, werde nicht der LH zahlen müssen oder sogar vor Gericht stehen, sondern Sven Knoll.

Die Enthüllungen der TAGESZEITUNG und des Nachrichtenportals Salto.bz zur Wahlkampfkosten-Affäre um LH Arno Kompatscher haben ein mittleres politisches Erdbeben ausgelöst. Es steht nämlich die Vorhaltung der Finanzpolizei im Raum, Kompatscher habe im Jahr 2018 Wahlkampfspesen in Höhe von über 100.000 Euro nicht deklariert bzw. als Parteiausgaben verbuchen lassen. Während Sven Knoll von der STF sich diebisch freut, dass sich der LH mit seiner Verleumdungsklage gegen ihn „selbst in Bein geschossen“ habe, sieht Karl Zeller den STF-Mann als Verlierer.

Denn, so Zeller, die Untersuchungen der Finanzpolizei hätten nun „zweifelsfrei“ ergeben, dass Arno Kompatscher im Wahlkampf 2018 – entgegen den Behauptungen Sven Knolls – keine Direktspenden erhalten habe. „Man hat alle Konten des Landeshauptmannes überprüft“, sagt Rechtsanwalt Zeller, „es gibt keine einzige Spende, die direkt an ihn gegangen wäre.“ Und: Der zweite, noch viel schwerwiegendere Vorwurf von Sven Knoll, der LH bzw. die SVP hätten Wahlkampfspenden von Skigesellschaften kassiert, die dann im Gegenzug üppige  Landesbeiträge erhalten hätten, habe sich „als totaler Fake“ erwiesen.

Die Fakten: Die Finanzpolizei hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Privatkonten des Landeshauptmannes überprüft. Dabei kam heraus, dass keine Direktspenden an Arno Kompatscher gegangen sind. Konkret wurde unter anderem überprüft, ob jene Skigesellschaften, die als Wahlkampfspender der SVP aufscheinen (Kronplatz, Skiarea Miara in St. Vigil, Skigesellschaft Alta Badia, Plose), höhere Beiträge vom Land lukriert haben.

Die „entscheidende Passage“ im über 40 Seiten starken Ermittlungsbericht macht Karl Zeller auf Seite 36 aus, wo es heißt: Für die (von Sven Knoll kolportierte) These, die genannten Skigesellschaften hätten im Gegenzug für ihre Wahlspenden (die, der Chronik halber, allesamt unter 5.000 Euro gelegen haben) höhere Landesbeiträge erhalten hätten, gebe es keine Anhaltspunkte. Laut Finanzpolizei habe es in Sachen Beiträge keine signifikanten Schwankungen und auch keine anderweitigen Vorteile für die spendenden Skigesellschaften gegeben.

Damit, so folgert Karl Zeller, seien die Vorhaltungen Sven Knolls gegenüber dem LH unbegründet, womit der Straftatbestand der Diffamierung gegeben sei. Sprich: Am Ende werde Knoll vor dem Kadi stehen.

Auch der zweite „Anklagepunkt“ in Bezug auf die nicht deklarierten Wahlkampfkosten sei laut Zeller „ganz leicht zu entkräften“, weil sie auf einem Missverständnis beruhten.

Die Finanzpolizei habe dem Landeshauptmann Wahlkampfkosten zugerechnet, die in Wahrheit Wahlkampfkosten der Partei seien. Mit einfachen Worten: Die Kosten für jene Plakate, auf denen Arno Kompatscher groß und die 34 weiteren SVP-KandidatInnen klein abgebildet war, seien dem LH zugerechnet worden. „Aber nur weil er das größere Foto auf dem Plakat hat, kann man das nicht als persönliche Werbung des Landeshauptmannes anrechnen“, argumentiert der Kompatscher-Anwalt. „Das Gesetz ist sonnenklar“, sagt Karl Zeller, „es besagt: Wenn Werbung für mehrere Kandidaten gemacht wird, kann sie nicht einem Kandidaten zugerechnet werden, sondern in dem Fall handelt es sich um eine Parteikampagne.“

Zeller spinnt den Faden weiter: „Wenn sich diese Rechtsauffassung durchsetzen würde, dann hätten auch ein Sven Knoll, eine Myriam Atz-Tammerle oder eine Renate Holzeisen die Wahlkampfkosten-Grenzen überschritten.“

Sollte das Präsidium des Südtiroler Landtages das Geld – die famosen 205.000 Euro – tatsächlich von LH Arno Kompatscher einfordern, so würde er zivilrechtlich dagegen vorgehen, kündigt Karl Zeller an. „Der Landeshauptmann wird ganz sicher nicht zahlen“, gibt Zeller sich kämpferisch.

Es bahnt sich also ein zivilrechtlicher Schlagabtausch an, wobei in dem Fall die Rolle der Werbeagentur „zukunvt“ beleuchtet werden dürfte.

Diese Agentur steht dem LH ganz nahe und ist in der Vergangenheit mit einer Vielzahl an öffentlichen Aufträgen bedacht worden.

Einer der „zukunvt“-Eigner ist sogar Angestellter der SVP-Fraktion.

Nach Informationen der TAGESZEITUNG hat die Finanzpolizei im Fall Kompatscher nur jene Rechnungen aus dem Wahlkampf 2018 beanstandet, die von der Agentur „zukunvt“ an die SVP gestellt wurden.

Aus dem Naheverhältnis des Landeshauptmannes mit dieser Agentur, die den Wahlkampf von Arno Kompatscher gemanagt hat, leitet die Finanzpolizei ab, dass die effektiven Wahlkampfkosten für Kompatscher über die Parteikassa „gewaschen“ worden sein könnten.

Philipp Achammer und Arno Kompatscher Archivfoto: SVP/Oliver Oppitz)

 

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