Hirsche im Visier
Jetzt liegt auch das definitive Urteil des Staatsrats vor: Der von Ex-Agrarlandesrat Arnold Schuler verfügte Abschuss von Rotwild in einem privaten Gehege am Reschen ist rechtens.
von Karin Gamper
Der Fall hatte für reichlich Aufsehen gesorgt.
Der Inhaber zweier Gastbetriebe hält in einem privaten Gehege neben der Staatsstraße am Reschen mehrere Stück Rotwild. Die Tiere dienen der Fleischproduktion. Das Land hat das Gehege im Jahr 2011 genehmigt – begrenzt auf vier Stück Rotwild, davon ein Hirsch. Wie die Behörden jedoch feststellten, wuchs die Zahl der Tiere mit der Zeit auf sieben an. Ab dem Jahre 2017 wurden von der Dienststelle für Jagd und Fischerei wiederholt Mängel in der artgerechten Tierhaltung festgestellt.
Dem Rotwild stand zwar ausreichend Wasser und Nahrung zur Verfügung, doch das Gehege entsprach nicht den Bestimmungen. So stellte die Behörde bei mehreren Lokalaugenscheinen unter anderem fest, dass der Boden des Areals sehr feucht und die Grasnarbe großteils zerstört und nicht regenerierungsfähig war, die Tiere ihren Auslauf auf einem versumpften Boden hatten und die Rückzugsflächen und der Schattenschutz für die Tiere fehlten. Kurzum: Die Wildtiere lebten nicht in einem Wald, sondern auf einer Wiese. Später kam hinzu, dass einer der Hirsche eine Verletzung am Lauf aufwies und lahmte.
2020 entzog das Land dem Tierhalter die Genehmigung für das Gehege. Er wurde aufgefordert, das Gehege abzubauen und das Rotwild zu entfernen. Der Besitzer beantragte mehrmals einen Aufschub für die Räumung, kam dieser aber nicht nach. Im November 2021 verfügte Ex-Agrarlandesrat Arnold Schuler schließlich den behördlichen Abschuss der Tiere.
Damit begann ein längeres gerichtliches Nachspiel.
Der Rotwild-Besitzer beantragte beim Verwaltungsgericht in Bozen die Aussetzung der Abschussverfügung und legte Rekurs gegen dieselbe ein. Der Rekurs wurde im Juli 2022 abgelehnt. Der Rotwild-Besitzer zog daraufhin vor den Staatsrat nach Rom, der nun ein definitives Urteil gefällt hat. Demnach ist die Abschussverfügung von Ex-Landesrat Schuler rechtens. Der Rekurs des Tierhalters wurde abgelehnt und er muss 3.000 Euro an Gerichtsspesen an das Land bezahlen. Die 3.000 Euro Gerichtsspesen an das Land aus der ersten Instanz wurden dagegen annulliert, da sie nicht geschuldet waren.
Der Staatsrat kommt in seinem Urteil u.a. zum Schluss, dass der Tierbesitzer fast ein Jahr lang die Möglichkeit hatte, das Gehege selbst abzubauen. Zudem sei die Anlage seit dem Entzug der Genehmigung im Jahr 2020 de facto illegal gewesen. Auch bekräftigt der Staatsrat mit Bezug auf die Landesgesetzgebung, dass es sich bei den Tieren im Gehege um Wildtiere handelt, selbst wenn sie in Gefangenschaft geboren wurden (wofür der Rekurssteller jedoch keinen schriftlichen Nachweis erbringen konnte).
Damit ist nun das Land am Zug. Der Staatsrat überlässt im Urteil die Entscheidung über Art und Zeitpunkt der Tierentfernung den zuständigen Behörden.
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