„Aus der Luft gegriffen“
Der Parteiwahlkampf könne nicht dem Spitzenkandidaten angerechnet werden. Die Wahlkampfkosten der Südtiroler Volkspartei seien korrekt abgerechnet worden. Zudem sei mit dem Bericht der Gerichtspolizei bestätigt worden, dass es im Wahlkampf 2018 keine Direktspenden an den Spitzenkandidaten Kompatscher gegeben hat, so die SVP.
SVP-Obmann Philipp Achammer reagiert auf die Enthüllungen der TAGESZEITUNG und des Portals Salto.bz , denen zufolge es im Wahlkampf 2018 Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung der Wahlkampfkosten gegeben haben soll.
Laut Bericht der Ermittlungsbehörde habe Spitzenkandidat Arno Kompatscher die Beschränkung der Wahlkampfkosten missachtet. „Dem ist nicht so“, betont Achammer, „man könne nicht die allgemeinen Wahlkampfmaßnahmen der Partei dem Spitzenkandidaten anrechnen“, sagt der Parteiobmann. Das werde man auch nachweisen können.
Die Schlussfolgerungen der Finanzpolizei seien aus Sicht der Südtiroler Volkspartei jedoch ungültig. „Der Landeshauptmann hat als Spitzenkandidat der Südtiroler Volkspartei das vorgeschriebene Wahlkampfkostenlimit keineswegs überschritten. Die Südtiroler Volkspartei erklärt nach wiederholter Überprüfung der Unterlagen nochmals, dass alle Abrechnungen der Wahlkampfkosten, auch jene von Arno Kompatscher, korrekt sind“, sagt SVP-Landessekretär Martin Pircher.
Artikel 11 des Wahlgesetzes würde in Absatz 2 besagen, dass den Kandidaten jene Kosten, die von den Parteien und Listen getragen werden und mehrere Kandidaten betreffen, eben nicht auf ihr persönliches Budget angerechnet werden.
In der von der Finanzpolizei ins Feld geführten „BigPrint“-Kampagne „Vorausgehen“ seien neben dem Porträt von Arno Kompatscher auch alle anderen Namen der #35fürSüdtirol Kandidatinnen und Kandidaten der Südtiroler Volkspartei angegeben. Bei der Unterstützerkampagne „Wir für Arno Kompatscher“ seien ebenfalls alle Kandidatinnen und Kandidaten der Südtiroler Volkspartei mit Namen und Foto abgedruckt.
„Für diese Werbeaktionen, die im Interesse der gesamten Partei und aller Kandidaten waren, hat die SVP rund 100.000 Euro bezahlt“, erklärt der Landessekretär. „Diese Ausgaben können daher keinesfalls zu den persönlichen Wahlausgaben von Landeshauptmann Arno Kompatscher gezählt werden. Die SVP hat die Vorschriften des Wahlgesetzes punktgenau eingehalten und dem Kandidaten Arno Kompatscher nur jene Ausgaben zugerechnet, wo für ihn allein geworben wurde, ohne dass andere SVP-Kandidaten aufgeschienen sind. Für die Verhängung einer Geldstrafe durch das Landtagspräsidium fehlt daher jede gesetzliche Grundlage.“
Keine Direktspenden an Spitzenkandidaten!
Zum Thema „Direktspenden an den Spitzenkandidaten“: Den Stein ins Rollen hatte ein Strafantrag von Arno Kompatscher wegen übler Nachrede gegen Sven Knoll und Myriam Atz-Tammerle von der Süd-Tiroler Freiheit gebracht. Dieser Strafantrag wurde von Landeshauptmann Kompatscher im Jahr 2022 gestellt. Die genannten Personen hatten Landeshauptmann Kompatscher unterstellt, dass dieser von bestimmten Unternehmen Direktspenden für seinen Wahlkampf erhalten hätte. Sven Knoll und Myriam Atz-Tammerle haben zudem behauptet, dass diesen Unternehmen im Gegenzug Landesbeiträge „zugeschanzt“ worden seien.
Die nun vorliegenden Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft würden immer laut SVP belegen, dass die Vorwürfe gegen Arno Kompatscher aus der Luft gegriffen sind. Die genannten Personen hätten daher wiederholt etwas Unwahres behauptet, nämlich, dass im Zuge des Wahlkampfes 2018 Direktspenden an den Spitzenkandidaten der Südtiroler Volkspartei geflossen seien, um im Gegenzug Gegenleistungen und Vorteile zu sichern. Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien diese Behauptungen völlig haltlos.
Die Staatsanwaltschaft wird nun über die Einleitung des Hauptverfahrens wegen Diffamierung entscheiden, so heißt es in der SVP-Aussendung.
Und weiter:
„Es wurde offensichtlich versucht, unseren Landeshauptmann mit unwahren Aussagen in Misskredit zu bringen. Festzuhalten ist jedenfalls, dass durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nun endlich Klarheit geschaffen wurde, dass es weder Direktspenden an den Landeshauptmann noch Gefälligkeiten für Parteispenden gegeben hat.“
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Kommentare (14)
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opa1950
Wie sauber ist denn eigentlich Achammer. wird vielleicht bei ihm auch ermittelt?
hermannh
opi: aus der Traum von Neuwahlen 🙂
Allerdings sollten da auch ein paar Journalisten mit der Vorverurteilung und aufreißerischen Artikeln aufpassen …. ein Angeklagter ist eben noch lange kein Täter
opa1950
Hermannh: Abwarten und Tee trinken denn es wird nicht lange dauern bis Neuwahlen auf uns zukommen. Denn das ist keine Vom Volk gewünschte Landesregierung.
hermannh
opi: „keine vom Volk gewünschte Landesregierung“ … wer hat die Mehrheitsparteien dann gewählt, wenn nicht das Volk?
Den Pauli Kölle und den Svenny Knoll wollte niemand als LH, das allerings ist der Wille des Volkes 🙂
pingoballino1955
hermannh,willst du Journalisten belehren,die wissen was sie tun und das ist gut so sonst wären sie längst schon im Knast,leider müssen sie sich mit der neuen “ legge“von Meloni auseinandersetzen,lies SALTO!
andreas
War absehbar und wird sich klären, rumer und Knoll können den Sekt wieder in den Kühlschrank stellen und müssen warten, ob eine andere ihrer Diffamierungen zutrifft.
pingoballino1955
Andreas??????
zeit
ein skandal nach den anderen
lachha mmer halt d m
opa1950
Zeit: Gratuliere,aber ich hätte den Satz ausgeschrieben,denn es ist doch die Wahrheit.
ummagumma
Andreas ( Nicht- Partei- Mitglied) vergiss nicht auch unter Summer1 zu kommentieren.
meraner
Von wegen keine Gefälligkeiten gegeben. Man sollte mal genauer hinschauen, denn es gibt sie
sepp
In der SVP stinkt wie voll die bauern in Frühjahr den mist ausbringen do grosse knall kimp schon no bin i mir sicher die lachnummer hot nix mehr in griff
sigo70
„Unabhängig vom Auftraggeber werden die Ausgaben für Wahlwerbung immer dem entsprechenden Kandidaten angerechnet, auch wenn die diesbezüglichen Kosten von Dritten getragen werden. Bei Wahlwerbung von oder für Kandidatengruppen werden die Ausgaben entsprechend aufgeteilt. Nicht angerechnet werden dem Kandidaten jene Kosten, welche von den Parteien und Listen getragen werden und mehrere Kandidaten betreffen.“ Wer lässt sich denn so einen Gesetzestext im letzten Satz einfallen? Also wenn Dritte an die Partei spenden und die Partei zahlt, für mehrere Kandidaten wirbt ist alles in bester Ordnung. Die Frage wird wohl sein, ob die Unterstützerkampagne „Wir für Arno Kompatscher“ als Werbung für mehrere Kandidaten ausgelegt werden kann.
pingoballino1955
Das wird noch Konsequenzen nach sich ziehen,da bin ich mir sicher!