Gestoppte Kundenübernahme
Intesa Sanpaolo/Isybank: Die Marktaufsichtsbehörde stoppt die Übernahme von 2,4 Millionen Bankkunden.
Noch letzten Sommer erhielt ein Kunde aus Südtirol von der italienischen Großbank Intesa Sanpaolo die Benachrichtigung, dass sein Konto am 30. September zur Isybank – eine Online-Bank, die zur Intesa Sanpaolo-Gruppe gehört – übertragen würde.
Der betroffene Kunde leitete die Mitteilungen an die Verbraucherzentrale (VZS) weiter, um zu klären, ob eine solche Übertragung rechtens sei. Das geplante Vorgehen betraf nicht nur diesen Kunden, sondern einige Millionen Kunden von Intesa Sanpaolo, hauptsächlich solche, die nicht regelmäßig die Filialen der Bank aufsuchen.
Die Übertragung würde dabei automatisch erfolgen, wobei der Kunde einen neuen IBAN und eine neue Bankomatkarte erhielte. Nach dem Wechsel wäre der Kunde nicht mehr berechtigt, die Filialen der Intesa Sanpaolo aufzusuchen.
In der Mitteilung an den Kunden rechtfertigte die Bank die Übertragung unter Berufung auf ihre Unternehmenspolitik, welche die Übertragung eines Teils der Kundschaft an ihre Onlinebank Isybank notwendig mache. Die Bank verwies auf das sogenannte „ius variandi“, das in den Artikeln 118 und 126 sexies des Bankeneinheitstextes (Testo Unico Bancario – TUB) geregelt ist, sowie auf Artikel 58 des TUB, der die Übertragung von Rechtsverhältnissen, meistens Krediten, regelt.
Nach Erhalt der Unterlagen des Betroffenen reichte die VZS einige Tage später eine Eingabe bei der Banca d’Italia, der italienischen Zentralbank, sowie bei der Marktüberwachungsbehörde AGCM ein. In der Eingabe wurde betont, dass eine solche Übertragung von Kunden unrechtmäßig sei und den grundlegenden Rechten der Verbraucherinnen widerspreche. Zudem dürfe eine einseitige Vertragsänderung nur bei Vorliegen eines berechtigten Grundes erfolgen.
Am 2. November informierte die AGCM die VZS darüber, dass ein Untersuchungsverfahren gegen Intesa Sanpaolo und Isybank eingeleitet wurde.
Im entsprechenden Dokument zur Verfahrenseinleitung hält die AGCM fest, dass die fehlende Vorab-Einholung der Zustimmung der Kund:innen zur Kontoübertragung prima facie eine grobe Vernachlässigung der beruflichen Sorgfalt darstellt und dass das Vorgehen der Banken von Aggressivität gekennzeichnet sei.
Weiterhin betonte die AGCM, dass das über das ius variandi (Artikel 118 TUB) lediglich bereits bestehende Vertragsklauseln einseitig geändert werden können, jedoch keine neuen Klauseln eingeführt werden können. Durch die Übertragung an Isybank wurde jedoch der gesamte Vertrag geändert. Daher stoppte die AGCM die Kundenübernahme und entschied, dass diese erst dann wieder aufgenommen werden könne, wenn die Betroffenen ausdrücklich ihre Zustimmung zu dieser Operation geben.
Zu Beginn des Jahres hat Intesa Sanpaolo den betroffenen Kunden eine neue elektronische Benachrichtigung zugesandt. Gemäß dieser Mitteilung haben die Kunden nun die Möglichkeit, zu entscheiden, ob sie die Bank wechseln möchten oder nicht.
„Wir begrüßen die Vorgangsweise der Aufsichtsbehörde zum Schutz der Bankkund:innen: die von Intesa Sanpaolo umgesetzte Auslegung des geltenden Rechts darf keinesfalls ein Präzedenzfall werden, da ansonsten den Verträgen jegliche Rechtssicherheit abhanden kommt“ fasst VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer zusammen.
Betroffene Kunden und Kundinnen erhalten Rat und Hilfe bei den Beratungsstellen der VZS.
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Kommentare (8)
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pingoballino1955
Intesa San Paulo musste kürzlich von der italienischen Nationalbank gerettet werden,jetzt geht der Betrug und die “ Scheisse“ schon wieder weiter????
foerschtna
Intesa musste nicht gerettet werden, die schreiben seit Jahren Topbilanzen. Du verwechselst sie mit der Monte dei Paschi di Siena. Informiere dich besser, bevor du hier Stumpfsinn schreibst.
pingoballino1955
Forschtna,dann weisst du nicht was momentan mit der intesa abläuft,wohl nicht informiert??? Auch monte dei paschi di Siena musste gerettet werden stimmt.Sei still wenn du von gestern sprichst und von heute nicht Bescheid weisst!
foerschtna
Bitte veröffentliche einen link, aus dem hervorgeht, dass die Intesa „kürzlich gerettet werden musste“, ansonsten hör mit deinen frechen, niveaulosen Kommentaren auf, und lerne mal besser Rechtschreibung und Deutsch.
pingoballino1955
forschtna liess doch Capital,Managermagazin und Co dann kommst du drauf was abläuft in der internationalen Kapitalwelt. Über meine Deutschkentnisse mach dir mal keine Sorgen,ich mach mir über dein unterstes Niveau und deine Frechheit auch keine Sorgen,geht mir am A…… vorbei!
foerschtna
Bitte den link, wo drinnensteht, dass die IntesaSanPaolo „kürzlich gerettet werden musste“, wie von dir geschrieben. Der Hinweis auf Capital und sonstige Finanzmagazine ist mir zu wenig. Bitte ganz konkret: Wo und von wem wurde mitgeteilt, dass die Intesa „kürzlich gerettet werden musste“ ? Ich warte auf die Antwort.
foerschtna
@Pingoballino: Ich warte immer noch auf deine Antwort. Aber ich kann dir auf die Sprünge helfen: Versuchs mal auf den Homepages der Banca d’Italia (www.bancaditalia.it), der Börsenaufsicht Consob (www.consob.it) und des Finanzministeriums (www.mef.gov.it), das sind nämlich neben der EU-Kommission und der EZB die drei Institutionen, welche für die Rettung einer börsennotierten Bank zuständig sind. Such mal, vielleicht findest du ja was, das deine Behauptung untermauert, ich bin schon sehr gespannt. Nicht dass noch jemand auf die Idee kommt, deine Behauptung wäre eine Lüge.
pingoballino1955
forschtna ,erkundige dich mal bei der EZB,dann wirst du schlauer! Ich behaupte nichts ich informiere mich über internationale seriöse Medien.Solktest du auch machen,dann bist du auf dem neuesten Stand,denn du glaubst wohl nicht wirklich,dass Consob,banca d‘ italia und gov.it aus dem “ Nähkästchen“ plaudern?? Kannst dich noch an den Skandal von Fisco erinnern ? Und immer noch ist er am Trog! Den Rest überlasse ich dir festzustellen was mit der Intesa San Paolo abgelaufen ist.