903.366 Euro Strafe
Zum rechtwidrigen Lido am Nordufer des Kalterer Sees verhängt die Gemeinde Kaltern infolge eines Staatsratsurteils eine rekordverdächtige Geldstrafe für die Betreiber.
von Thomas Vikoler
Dass die Bade- und Freizeitanlage in den Jahren ihres Betriebs bis 2017 so viel Geld eingespielt hat, wie die Betreiber nun an die Gemeinde Kaltern bezahlen müssen, darf bezweifelt werden. Auf jedem Fall steht nun fest, wie viel die Goldgassen GmbH wegen widerrechtlicher Nutzung von eigenen Immobilien und Flächen als Ferienclub bezahlen muss.
Es sind genau 903.366 zuzüglich Zinsen ab dem Jahre 2017, dem Jahr, in dem die Gemeinde Kaltern ihn schließen ließ. Dieser Betrag geht aus der Beantwortung einer Anfrage der Freiheitlichen durch die Kalterer SVP-Bürgermeisterin Gertrud Benin hervor.
Wie berichtet, hat der Staatsrat im Herbst den letzten der Rekurse der Goldgassen GmbH gegen eine von der Gemeinde verhängte Verwaltungsstrafe rechtgültig zurückgewiesen. Allerdings kamen die Richter auf der Grundlage eines Gutachtens zum Schluss, dass die als rechtwidrig genutzt beanstandete Fläche geringer war als im Strafbescheid. Dort war von einer Fläche von 4.494 Quadratmeter, bestehend aus einem Parkplatz, einem Beachvolley-Platz, einer Liegewiese und einer Terrasse mit Schankbetrieb, ausgegangen worden. Multipliziert mit den damals geltenden Baukosten von 359 Euro pro Quadratmeter ergab sich ein Betrag von 1.613.346 Euro.
Der Gutachter errechnete dagegen eine Fläche von 2.516,34 Quadratmetern. Wiederum multipliziert mit den Baukosten, kommt die Gemeinde im infolge des Urteils des Staatsrats auf eine Verwaltungsstrafe von 903.366 Euro. Wie erwähnt, plus Zinsen.
Der Berechnungsmodus ist im alten Raumordnungsgesetz für Fälle von widerrechtlicher Nutzung von Flächen so vorgesehen. Die Betreiber der Badeanlage hatten im Streitverfahren argumentiert, dass es sich um einen privaten Ferienclub für Mitglieder handelte und nicht um ein öffentliches Lido.
Die Gemeinde und der Staatsrat kamen zu einem anderen Ergebnis.
Bürgermeisterin Bedin teilt außerdem mit, dass der Gemeinde durch den langjährigen Rechtsstreit mit der Goldgassen GmbH Kosten von 41.930,36 Euro entstanden sind, mit effektiven Kosten von 29.282,40 Euro. Die Klägerin war zum Ersatz von 8.000 Euro Prozessspesen an die Gemeinde Kaltern verurteilt worden.
Lizenzrechtlich sind die Inhaber bzw. Betreiber des ehemaligen Ferienclubs inzwischen übrigens längst in Ordnung. Die Gemeinde hat eine Genehmigung für einen Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betrieb ausgestellt.
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Kommentare (1)
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pingoballino1955
Urlaub auf dem Bauernhof in der GOLDGASSE???