„Sind für endgültige Abschaffung“
Der lvh begrüßt die Aussetzung der Richtlinien zu den Fahrradträgern auf Fahrzeugen und sieht darin die Chance für eine Neuregelung.
Mit einer Verordnung vom 19. Jänner 2024 des Consiglio di Stato wurden die neuen Richtlinien für die gelegentliche Anbringung von Fahrradträgern auf Fahrzeugen der Kategorie M1 (PKW und Wohnmobile) aufgehoben. Dadurch gelten weiterhin die alten Richtlinien.
Das heißt jedoch auch, dass die Aufhebung der neuen Bestimmungen noch nicht endgültig ist.
Der lvh hat seinerseits die Bestimmungen von Anfang an angefochten.
lvh, Amt für Kraftfahrzeuge, Verbraucherzentrale und CNA: Alle würden die vorläufige Aussetzung der jüngsten Maßnahmen zu Ski- und Fahrradträgern begrüßen, heißt es in einer Aussendung.
„Diese neuen Richtlinien werden einstimmig von allen Verbänden abgelehnt“, unterstreicht Julia Genetti, Obfrau der Kfz-Mechatroniker/innen im lvh. „Die Aussetzung der Verordnung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“.
Der Obmann der Berufsgruppe Metall im lvh, Dietmar Mock, schlägt in die gleiche Kerbe: „Bei der Verordnung handelt es sich um eine absolut nicht umsetzbare Regelung, dass sie nun, bis auf Weiteres, aufgehoben wurde, ist nur folgerichtig. Wir setzten uns auch weiterhin für eine endgültige Abschaffung ein“, so Mock abschließend.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.