„Befreite“ Heizwerke
Ein Erfolg des SEV: Die Mehrheit der Südtiroler Fernheizwerke darf die Preise für Endkunden weiterhin selbst festlegen.
Dem Südtiroler Energieverband SEV ist es in Gesprächen mit der gesamtstaatlichen Aufsichtsbehörde ARERA gelungen, die Mehrheit der Südtiroler Fernheizwerke von der neu eingeführten Regulierung der Tarifgestaltung zu befreien.
Nur wenige größere Betriebe sind von dieser Ausnahmeregelung nicht betroffen. „Der Südtiroler Energieverband hat sich immer dafür eingesetzt, dass zumindest kleinere Betriebe und Genossenschaften ihre Tarife autonom festlegen können“, sagt dazu SEV-Präsident Hanspeter Fuchs. Schließlich orientiere sich die ARERA bei ihren Maßnahmen „an den großen Fernwärmeunternehmen in den norditalienischen Metropolen und sicher nicht an einem Heizwerk in einem Südtiroler Dorf“.
Die ab dem 1. Januar 2024 geltende Tarifregelung der ARERA sieht eine Obergrenze für Betriebserlöse vor, die nicht überschritten werden darf. Dieser neue Grenzwert beeinflusst daher automatisch die Festlegung der Preise für die Endkunden. Die Umsetzung der ARERA-Regulierung ist zudem bürokratisch überaus aufwändig. Hanspeter Fuchs: „Die meisten Fernheizwerke in unserem Land sind klein und genossenschaftlich organisiert. Deren Kunden sind Mitglieder ihrer Genossenschaft und damit Mitbesitzer ihres Fernheizwerks und üben eine direkte Kontrollfunktion aus, die natürlich auch die Fixierung der Wärmepreise umfasst“.
Die aktuellen Vorgaben der ARERA gelten in einer Übergangsphase, die Ende 2024 endet. Danach soll in mehreren Schritten italienweit eine noch umfassendere Tarifregelung erreicht werden. In enger Zusammenarbeit mit dem Verband der italienischen Biomassefernheizwerke FIPER – dessen Vizepräsident Hanspeter Fuchs ist – wird sich der SEV in Zukunft aktiv für eine Ausweitung der Ausnahmebestimmungen auf sämtliche Südtiroler Heizwerke einsetzen.
In diesem Zusammenhang betont der Südtiroler Energieverband SEV die Notwenigkeit einer autonomen und fachlich unabhängigen Regulierungsbehörde. „Die Spielregeln für unsere Energiewirtschaft sollten wir in unserem Land festlegen. Eine eigene Regulierungsbehörde könnte frühzeitig auf die Vorgaben der ARERA einwirken, diese den Bedürfnissen und Ressourcen unserer Betriebe anpassen und damit angemessen auf Regulierungsvorhaben und Reformen aus Rom oder aus Brüssel reagieren“, sagt SEV-Präsident Hanspeter Fuchs.
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